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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Familienzusammenführung
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Beitrag begonnen von AlexanderA am 13.05.2005 um 16:14:55

Titel: Familienzusammenführung
Beitrag von AlexanderA am 13.05.2005 um 16:14:55
Kann mir jemand sagen ob  es möglich ist als nicht verheirateter das Recht auf Familienzusammenführung zu nutzen :fragz:
Ich habe da was gelesen`, weiss aber nicht wie ich das deuten soll!? "nicht verheiratete Lebensgemeinschaft auf Dauer" :fragz: :fragz:

Auf jeden Fall lebt meine Verlobte in Kroatien (nicht EU-Ausland).
Ich würde gerne mit Ihr zusammen ziehen. Ich bin deutscher Staatsbürger und Erwerbstätig. Ich habe sie in München kennengelernt als sie dort als Altenpflegehelferin gearbeitet hat.
Sie durfte sich in Deutschland aufhalten, sofern sie als Altenpflegehelferin beschäftigt war.
Als Ihr befristeter Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, musste sie zurück.
Gibt es irgendeine Möglichkeit dass sie mit mir hier in Deutschland zusammenziehen kann?

würde mich echt freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte..... :nix

Danke

Alex

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von fons am 13.05.2005 um 16:20:31
Sorry, so etwas gibt es nicht.

Das Einzige was es da außerhalb einer regulären Ehe gibt,
ist eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft (genannt
Verpartnerung).

Aber ein Daueraufenthalt für LAG gib's nicht. Würd mich echt
interessieren, wo du da was gelsene haben solltest  :öhm

Titel: Re: Familienzusammenführung
Beitrag von Gorky am 14.07.2005 um 02:06:19

schrieb am 13.05.2005 um 16:20:31:
Das Einzige was es da außerhalb einer regulären Ehe gibt,
ist eine gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft (genannt
Verpartnerung).


Hallo,

stimmt leider, es sei denn, es ist ein Kind vorhanden.

Alles Gute
  Gorky

:endsm

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