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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> AE für Ausbildund und/oder Mini-Job?
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Beitrag begonnen von rockster123 am 11.04.2005 um 17:58:29

Titel: AE für Ausbildund und/oder Mini-Job?
Beitrag von rockster123 am 11.04.2005 um 17:58:29
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Hoffe das ich hier Hilfe bekomme. Meine Freundin ist aus einem der EU-Staaten zu mir gezogen. Sie hat eine Bescheinigung laut Freizügigkeit §5 und ist bei mir gemeldet. Nun waren wir beim Arbeitsamt, um nach eine Arbeitserlaubnis zu fragen Dort sagte man uns das sie einen Job finden muß mit mindestens 15 Stunden die Woche und das dann 4 wochen geprüft wird ob kein deutscher arbeitnehmer für diesen job zu finden ist usw. Denke das ganze Verfahren ist ja hier bekannt.
Wie sieht es aber mit Mini-Jobs aus die unter 15 Stunden liegen. Wenn sie für eine Erlaubnis einen job finden muß mit minds. 15 Stunden dann wäre es ja unmöglich irgendwo geringfügig zu arbeiten?
Und wie sieht es mit einer Ausbildung aus? Ist es ihr gestattet hier eine 3 jährige Ausbildung zu machen? Und braucht sie dafür auch eine Arbeitserlaubnis?
Und noch zwei kurze Fragen zum Schluß:
falls sie eine arbeitserlaubnis bekommen würde, wäre die dann unbegrenzt wie der mann vom arbeitsamt sagte oder müsste bei einem späterem neuen job eine neue erlaubnis beantragt werden? und wie sieht es bei einem umzug innerhalb deutschlands aus? muß das eine neu aufenthaltsg+ & arbeitsgenehmigung beantragt werden?

ich weiß viele fragen! wäre schon sehr dankbar wenn man nur einige fragen beantwortet könnte.

viele dank im vorraus

grüße

matthias

Titel: Re: AE für Ausbildund und/oder Mini-Job?
Beitrag von rockster123 am 18.04.2005 um 09:29:41
Möchte nochmals um Hilfe bitten! Kann mir jemand meine Frage beantworten? Wäre sehr dankbar.

Liebe Grüße


Matthias

Titel: Re: AE für Ausbildund und/oder Mini-Job?
Beitrag von Rick am 18.04.2005 um 11:18:16
Hallo rockster,

deine freundin benötigt in jedem Fall eine arbeitserlaubnis-EU; unabhängig davon ob sie einen mini-job, ein versicherungspflichtiges arbeitsverhältnis oder eine ausbildung machen will. näheres kannst du im merkblatt 7 der agentur für arbeit nachlesen. das merkblatt erhälst du bei der zuständigen agentur für arbeit oder im internet unter:
www.arbeitsagentur.de > service von a-z > vermittlung > ausländerbeschäftigung <

rick

Titel: Re: AE für Ausbildund und/oder Mini-Job?
Beitrag von rockster123 am 18.04.2005 um 13:51:01
Danke für die Antwort!!

Aber eines verstehe ich nicht. Der Zuständige Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit meinte um eine Arbeitserlaubnis zu bekommen müssen wie einen Arbeitnehmer finden die Ihr einen Job anbieten würde mit mindestes 15 Stunden. Das heißt doch das sie keinerlei Möglichkeit hat einen mini-job oder einen job unter 15 stunden zu bekommen?


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