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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Familiennamen Änderung?
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Beitrag begonnen von cylber am 07.02.2005 um 15:22:31

Titel: Familiennamen Änderung?
Beitrag von cylber am 07.02.2005 um 15:22:31
Hallo liebe i4A-User,

meine Frau und ich haben in Dänemark in 2003 geheiratet. :anbet Meine Frau nahm meinen Namen an. Alles easy und ohne weitere nennenswerte Probleme. Das einzige was war und ist, keine Behörde ändert nun den Familiennamen meiner Frau um. Ihre Botschaft erklärt daß Sie nicht zuständig sind, daß wir zwar in D wohnen die Ehe jedoch in DÄN geschlossen wurde. Eine entsprechende Anfrage an die Botschaft in DÄN brachte anderweitige Erkenntnis. Geht ned da die Ehe zwar in DÄN geschlossen wurde, wir jedoch in D leben. Als wir über Weihnachten in Ihrem Land zu Besuch waren, wurde bei den Behörden noch einmal der Antrag gestellt, Auskunft: Sie soll mal in einem halben jahr wieder kommen............... :explo :explo Noch mal darum, weil sie dies bereits im Vorjahr beantragt hatte, damals hies es, tut uns leid, wir haben kein Papier......... :motz :motz  Das ist wirklich zum  :brrr :brrr werden.........


Damit könnten wir prinzipiell mal leben, nun stand aber die Visumsverlängerung hier in D an. Der Mensch in der ABH meinte, sie muss Ihren Ausweis ändern lassen, da sie ja so nicht mehr heißt. Ich habe ihn dann gefragt, wenn er mir eine Instituion zeigt welche sich da zuständig fühlt gehe ich am gleichen Tag noch hin. Er meinte, er wisse es nun auch nicht, aber es wäre halt ned richtig. :öhm :öhm

Kann da nun was passieren wenn der Name eben ned geändert ist? Im Prinzip ja wohl nicht, das Visum ist ja an den Fortbestand der Ehe geknüpft und nicht an den Namen, oder? Ich kann mir halt schwer vorstellen, daß jeder andere über die Zeit sowie über die finanziellen Mittel verfügen um seine Frau permanent in ihr Land zu schicken um den Namen ändern zu lassen.

Viele Grüße und noch einen schönen Rosenmontag

Cylber

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von ronny am 07.02.2005 um 15:45:16
Hallo Cylber,

bevor ich wieder alles durchsuche eine Frage:

Welche Staatsangeh. hat Deine Frau?

Grüße
Ronny

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von kaimati am 07.02.2005 um 16:07:40
Hallo Cylber,

wie wäre es, wenn ihr in Deutschland ein Familienbuch anlegen lassen würdet :fragz:. Dabei kann auch der Familienname bestimmt werden Mit diesem deutschen Dokument dürfte die Passänderung bzw. ein neuer Pass bei der Botschaft in Deutschland kein Problem sein. Meine Frau hat mit dem deutschen Familienbuch auf der ghanaischen Botschaft in Berlin einen neuen Pass ausgestellt bekommen. Wir hatte allerdings in Ghana geheiratet. Gruß Kai


Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von cylber am 08.02.2005 um 11:32:09
@ronny

Meine Frau ist venezolanische Staatsangehörige.

@kaimati

Zum Anlegen des dt. Familienbuches benötigt man eine Geburtsurkunde? Die haben wir leider nicht vor Ort, d.h. die liegt noch in Venezuela. Und somit ist wieder Essig mit dem Familienbuch. Die Standesbeamtin bestand auf dies.

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von ronny am 08.02.2005 um 12:13:54
Hallo Cylber,

danke zunächst für die Antwort. Ihr habt in DK einen Namen bestimmt, aber ich halte die Bestimmung nach den in Betracht kommenden Rechten für nicht wirksam.

Beide haben nach ihrem IPR (Int. Privatrecht) zunächst das Heimatrecht zu beachten. Das heißt es muß entschieden werden, nach welchem Recht ihr den Namen in der Ehe führen wollt. Namensrechtlich ist das kein Problem, weil ihr hier nur das nachholen müßt, was zwar defacto (aber eben nicht wirksam) in DK erfolgte.

Zunächst wäre also eine Erklärung erforderlich, dass ihr für die Namensführung in der Ehe deutsches oder venezolanisches maßgebend sein soll (Rechtswahlerklärung nach Art. 10 Abs.2 EGBGB). Danach könnt ihr folgende Namen bestimmen:

einen gemeinsamen Namen (Ehenamen) nach deutschem Recht

jeder behält seinen Namen (beide Rechte ermöglichen das)

du behältst deinen Namen nach dt., und deine Fau nimmt diesen zusätzlich an (Bsp.: Geburtsname Frau de Geburtsname Mann) nach venez. Recht.

Am einfachsten und saubersten geht das natürlich über die Anlegung des Familienbuches.  Aber es müßte m.E. auch über die öffentliche Beurkundung der entspr. Erklärungen und anschließende Weitergabe an das Standesamt I in Berlin gehen (ohne FamBuch).

Die hierzu erforderlichen Erklärungen kann Dein Heimatstandesamt beurkunden und an Berlin weiterleiten. Möglicherweise fordert Berlin allerdings auch  die Geburtsurkunde an. Das weiß ich nicht so genau.

Zu einer erforderlichen Geburtsurkund:

werdet ihr immer wieder brauchen, deswegen solltet ihr die Euch ggf. schicken lassen.

Grüße
Ronny

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von cylber am 08.02.2005 um 13:25:20
@ ronny

thx für die rasche Antwort. Nur, wie geben wir so eine Erklärung ab? Formlos oder muß dies irgendwo beurkundet respektive beglaubigt werden? Notar oder so was in der Art?

sorry, das höre ich zum ersten mal, hab keine Ahnung wie das geschehen soll. Aber, selbst wenn das geschehen ist, wer ändert dann den Ausweis meiner Frau Gemahlin??

Gruß

cylber

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von ronny am 08.02.2005 um 14:02:55

Zitat:
thx für die rasche Antwort. Nur, wie geben wir so eine Erklärung ab? Formlos oder muß dies irgendwo beurkundet respektive beglaubigt werden? Notar oder so was in der Art?


Ich sagte ja, das kann der Standesbeamte am Wohnort öffentlich beurkunden. Der hat auch schon die Vordrucke dafür. Du kannst natürlich auch zu einem Notar gehen, aber wofür dann die ggf. höheren Gebühren zahlen, wenn es einen Standesbeamten gibt.
Will ja keinem das Geschäft vesauen, aber beim Standesbeamten kostet es 17 €.


Zitat:
wer ändert dann den Ausweis meiner Frau Gemahlin


Na das dürfte doch kein Problem sein. Ihr bekommt vom Standesamt I in Berlin ihr eine mit Wirksamkeitsdatum (neu) versehene Bescheinigung . Die müßte dann doch der Botschaft in Deutschland ausreichen.

Grüße
Ronny


Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von Abu am 08.02.2005 um 15:16:13
Mist! Jetzt hatte ich so einen schönen Betrag formuliert und jetzt habe ich ihn wohl aus Versehen gelöscht...  :'(

Also, dann noch einmal etwas verkürzt:
Erstens denke ich, daß es nicht Aufgabe des ABH-Mitarbeiters ist, zu beurteilen, ob der Name im Pass korrekt ist oder nicht. Vgl. z. B. Nr. 3.0.8 Vorläufige Anwendungshinweise AufenthG.

Und zweitens denke ich, daß die Wahl eines Namens nach Art. 10 Abs. EGBGB, also nach deutschen Recht, die venezuelanische (oder venezolanische?) Bortschaft rein rechtlich nicht interesssieren muß.

Wie wäre es alternativ mit einfach gar nichts tun? Ernsthaft! Dann würden beide Ehegatten ihren Namen beibehalten. Die Venezuelanische Botschaft müßte keinen Pass ändern. Und wenn man das dem ABH-Mitarbeiter erklärt, ist der auch glücklich, weil dann ja sein Problem mit dem falschen Namen im Pass gelöst ist.

Wenn es aber jetzt unbedingt der gleiche Name sein muß, würde ich denn zuständigen Botschafts-MA mal fragen, ob sich das Problem, daß die Heirat in DK erfolgte und deshalb die Botschaft in D eigentlich zuständig ist, evtl. durch ein erhöhte Gebühr als Ausgleich für den höheren Arbeitsaufwand lösen lässt.  ;-D

Ob jetzt eine Namenswahl nach deutschen Recht erfolgt, ist m. E. Geschmackssache. Wenn ich mich recht erinnere, muß das spätestens bei der Geburt des erstens Kindes eh' nachgeholt werden.

Abu

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von ronny am 08.02.2005 um 15:21:26
Hi Abu,

ich hatte ja erwähnt, dass die Rechtswahl nicht unbedingt ins deutsche Recht führen muß, denn Art. 10 läßt es ja auch so zu, dass das venezolanische gewählt wird . Mit dem Ergebnis :


Zitat:
du behältst deinen Namen nach dt., und deine Fau nimmt diesen zusätzlich an (Bsp.: Geburtsname Frau de Geburtsname Mann) nach venez. Recht.


Grüße
Ronny

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von Abu am 08.02.2005 um 15:52:33

schrieb am 08.02.2005 um 15:21:26:
Hi Abu,

ich hatte ja erwähnt, dass die Rechtswahl nicht unbedingt ins deutsche Recht führen muß, denn Art. 10 läßt es ja auch so zu, dass das venezolanische gewählt wird . Mit dem Ergebnis :


Grüße
Ronny


Ronny,

das ist schon klar. Aber egal für welches Namensrecht und welchen Namen Du Dich hier entscheidest, es wird immer eine Namenswahl für den deutschen Rechtsraum sein, welche den anderen beteiligten Staat evtl. oder sogar wahrscheinlich null interessiert.

Abu

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von ronny am 08.02.2005 um 16:10:49

Zitat:
es wird immer eine Namenswahl für den deutschen Rechtsraum sein, welche den anderen beteiligten Staat evtl. oder sogar wahrscheinlich null interessiert


Einspruch Euer Ehren :richter,

genau dieses nicht interessieren wird damit ausgeschlossen, wenn nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB ein konsensfähiges Recht gewählt wird. Die Rechtswahl gilt dann auch in Venezuela .

Und Cylbers Problem mit der (etwas wackeligen) Namenswahl in DK war weniger die Akzeptanz des Heimatstaates, als vielmehr eine ungeklärte Zuständigkeitsfrage der Ven. Botschaften.

Mit dem von mir vorgeschl. Weg ganz am Anfang geht es nur noch um die Botschaft in DE und damit müßte es klappen mit dem neuen PAß.

Damit sind dann auch die (m.E. berechtigten) Forderungen der ABH nach dem "richtigen" Paß befriedigt.  ;-D. Noch "eleganter" wäre das allerdings über das FamBuch zu lösen.

Leute es soll abgeschafft werden, nutzt es so lange es noch da ist.

Grüße
Ronny

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von cylber am 08.02.2005 um 18:19:42
Einspruch Euer Ehren!

So wohl von den dänischen wie auch deutschen Standesbeamten wurde uns/mir versichert, daß die Wahl des Ehenamens bindend sei. Dies wurde auch so auf der internationalen Heiratsurkunde so bestätigt. Ob dies nun eine wacklige Namenswahl ist? Was hätte es den auch sonst für einen Sinn gemacht  :fragz: :fragz:

Und wenn nicht bei der Trauung, wann dann soll den der Familienname gewählt werden?

Scheinbar hat sich alles gegen mich/uns verschworen. Die ven. Botschaft in Berlin erklärt sich ned zuständig da Heirat in DÄN. Die ven. Botschaft in DÄN ebenfalls ned da die Ehe zwar dort geschlossen wurde aber wir unseren Wohnsitz ned in DÄN haben. In VEN hieß es das erste mal, wir haben kein Papier, das zweite mal das geht nur in Caracas und beim dritten mal wurde dann die Daten alle aufgenommen und es hieß, kommen sie in einem 1/2 Jahr wieder............... :kopfhau: :kopfhau:

Ich bin ebenso der Meinung, daß der Name meiner Name ja wohl ned erheblich sein kann zwecks Aufenthaltserlaubnis, da die Aufenthaltserlaubnis kausal an den Fortbestand der Ehe geknüpft ist.

Ich werde es mal mit dem Standesamt ausprobieren, jedoch kann ich mir ned vorstellen, daß dies funktionieren soll. Und zwar aus dem Grund, da wir uns ja bereits umgemeldet hatten. D.h. die Familienstandsbescheinigung wurde entsprechend umgeändert sowie wurde der "geänderte" Familienname meiner Frau eingetragen. Vielleicht reicht dies auch aus und ich beantrage eine Bescheinigung und trabe damit mal zur Botschaft meiner Gemahlin??

Ob das aber wirklich hilft?

Gruß

Cylber


Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von Abu am 08.02.2005 um 18:24:30
Ich bin immer noch nicht auf Deiner Linie...


schrieb am 08.02.2005 um 16:10:49:
genau dieses nicht interessieren wird damit ausgeschlossen, wenn nach Art. 10 Abs. 2 EGBGB ein konsensfähiges Recht gewählt wird. Die Rechtswahl gilt dann auch in Venezuela .

Sorry, aber ich bleibe dabei:
Eine Rechts- und Namenswahl gegenüber einem deutschen Standesamt hat keinerlei Rechtswirkung gegenüber irgendwelchen ausländischen Behörden wie z. B. der Botschaft von Venezuela. Die interessiert nur, was ihnen gegenüber erklärt wurde.
Die Wahl eines konsensfähigen Rechts stellt lediglich sicher, daß eine gleichlautende Erklärung gegenüber der Botschaft von Venezuela überhaupt möglich ist.


schrieb am 08.02.2005 um 16:10:49:
Damit sind dann auch die (m.E. berechtigten) Forderungen der ABH nach dem "richtigen" Paß befriedigt.  ;-D.

Hast Du die von mir zitierte Nr. Nr. 3.0.8 der Vorläufige Anwendungshinweise AufenthG nicht gelesen?

Zitat:
... Da ausschließlich der Staat, dessen Staatsangehörigkeit ein Ausländer besitzt, rechtlich zur Feststellung der Namensführung berechtigt ist, gilt der in einem solchen Pass eingetragene Name des Inhabers als rechtlich verbindlich festgestellt. ...


Abu

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von ronny am 08.02.2005 um 18:29:15

Zitat:
Vielleicht reicht dies auch aus und ich beantrage eine Bescheinigung und trabe damit mal zur Botschaft meiner Gemahlin??


Hi Cylber,

ich wollte da keinen falschen Eindruck erwecken, die Namenswahl ist nach deutscher Rechtsauffassung so ok, wenn dies Euerm Willen entsprach.

Das Problem geht mehr in die Richtung Venezuela. Deswegen der etwas aufwändigere Weg den ich beschrieben habe.
Das mit der Bescheinigung funktioniert ja nur, wenn die Erklärungen in Berlin entgegengenommen werdenbeim Standesamt I. Eine Bescheinigung vom örtlichen Standesamt kannst Du erst bekommen, wenn dieses über den Umweg Familienbuch zuständig ist.

Ansonsten bleibt nur Berlin. Das örtliche Standesamt kann eine Bescheinigung dann nicht ausstellen, wenn dafür Berlin (ohne FamBuch) zuständig ist.

Grüße
Ronny

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von Reyhan am 08.02.2005 um 21:12:01
....jetzt komme ich aber doch leicht ins Schleudern.......oder es ist ein bisschen spät und ich kann nicht mehr denken......

Wir haben hier in D. nach deutschem Recht geheiratet und die Namenswahl nach deutschem Recht vorgenommen. Ich habe meinen Namen behalten, mein Mann auch.

Verstehe ich das jetzt richtig, dass dieses Recht die Türkei nicht interessiert .Die von uns gewählte Variante gibt es dort nicht.

Danke  :blum schon jetzt für eine Info

Reyhan


Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von ronny am 08.02.2005 um 21:32:51

Zitat:
Verstehe ich das jetzt richtig, dass dieses Recht die Türkei nicht interessiert .Die von uns gewählte Variante gibt es dort nicht.


Genau richtig,gerade die Türkei interessiert es am wenigsten. Ich kenne das .

Habt ihr die Ehe da registrieren lassen?

Grüße
Ronny

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von Reyhan am 08.02.2005 um 21:44:18
Registriert sind wir !

Jedenfalls weisen das die letzten Auszüge aus dem Familienregister aus.

Houston : haben wir ein Problem ?


Reyhan


Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von ronny am 08.02.2005 um 22:09:13

Zitat:
Houston : haben wir ein Problem



Bin zwar Ronny, aber  ;-D


Eigentlich kein wirkliches, da du wohl keine Türkin werden willst. Denn dann hättest du seinen Namen automatisch ob du willst oder nicht.

Probleme gibts wenn Kinderchen kommen sollten und die Namensführung nicht dem türkischen Recht entsprechen sollte.

Umgekehrt wäre es ein Problem, also wenn du die türkische Staatsangeh. hättest.

Zur Sicherheit noch:


Ist das mit der Staatsangehörigkeit so richtig vermutet  ??? Wenn ja, ist das nicht so schlimm.


Grüße
Ronny

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von Reyhan am 08.02.2005 um 22:22:01
Hi Ronny,

nein , Türkin werden möchte ich erstmal nicht.

Aber zugegebenermassen denken wir mittelfristig daran in die Türkei zu gehen und dann kommt natürlich der Gedanke an die doppelte Staatsbürgerschaft auf (selbstverständlich nur mit und erst nach vorhandener Beibehaltungserklärung).

Aber was dann ? Mir scheint, ich sollte mich mit diesem Thema doch etwas intensiver auseinandersetzen. Hast Du einen Lesetipp für mich ?

Viele Grüße , danke schön fürs schnelle Antworten und Dir noch einen schönen Abend

Reyhan




Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von ronny am 08.02.2005 um 23:09:33

Zitat:
Mir scheint, ich sollte mich mit diesem Thema doch etwas intensiver auseinandersetzen. Hast Du einen Lesetipp für mich ?


Kann Dir morgen mal was raussuchen, ok.?

Grüße
Ronny

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von ronny am 09.02.2005 um 07:52:48
Guten Morgen Reyhan,

hier einiges zum türkischen Familien-/  und Namensrecht. Ich hoffe es hilft weiter:


Zitat:
Das neue türkische Zivilgesetzbuch
Am 01. Januar 2002 ist das neue türkische Zivilgesetzbuch in Kraft getreten. Die Übersetzung des Gesetzes ist in der StAZ 2002, S. 100 veröffentlicht.

Nachfolgend ein paar Gedanken zur täglichen Arbeit:

Volljährigkeit und Eheschließung
Volljährig ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat. Heirat macht volljährig (Art. 11 ZGB).  Eine minderjährige Person, die das fünfzehnte Lebensjahr vollendet hat, kann auf eigenen Antrag und mit Zustimmung ihrer Eltern vom Gericht für volljährig erklärt werden. Die Volljährigkeitserklärung hat keinen Einfluss auf die Ehefähigkeit, da die Ehefähigkeit an das Lebensalter anknüpft. Männer und Frauen, die das 17. Lebensjahr nicht vollendet haben, können keine Ehe eingehen (Art. 124 ZGB). Das Gericht kann jedoch in außergewöhnlichen Fällen und aus einem sehr wichtigem Grund einem Mann oder einer Frau die Eheschließung erlauben, wenn sie das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben. Zwischen dem 17. und 18. Lebensjahr ist die Eheschließung mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters möglich. Dieser Nachweis sollte auch bei Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses erbracht werden.  

Zahlenbeispiele:

Eine am 1.5.1986 geborene Person kann am 1.5.2004 ohne Genehmigung die Ehe schließen. Mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreter kann die Eheschließung ab dem 1.5.2003 erfolgen. Mit richterlichem Beschluss wäre die Eheschließung bereits ab dem 1.5.2002 möglich.

Soweit für Eheschließungen nach dem 1. Januar 2002 Ehefähigkeitszeugnisse vorgelegt werden, die noch nach altem Recht (vor dem 1.1.2002) ausgestellt wurden, haben diese ihre Gültigkeit für Personen verloren, die bei der beabsichtigten Eheschließung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Vorlage des Gesundheitszeugnisses ist bei Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses  unbeachtlich (§ 176 Abs. 2 DA).

Die Frau nimmt mit der Eheschließung den Familiennamen des Mannes an (Automatik). Sie kann jedoch nach schriftlichem Antrag bei dem für die Eheschließung zuständigen Standesbeamten oder später beim Personenstandsregister zusätzlich vor dem Familiennamen des Ehemannes ihren vorherigen Familiennamen benutzen. Die Benutzung des Doppelnamens im ZGB bedeutet ein rechtliches Führen dieses Namens. Der Name wird im türkischen Recht ohne Bindestrich geführt.  Hat die Frau vorher zwei Familiennamen benutzt, kann sie dieses Recht nur für einen Familiennamen ausüben (Art. 187 ZGB). Die verwitwete Frau behält ihren Familiennamen. Nach Scheidung hingegen nimmt die Frau grundsätzlich den Familiennamen wieder an, den sie vor der Eheschließung hatte. Jedoch kann der Richter der Frau die Fortführung des Familiennamens gestatten. War die Frau vor der Eheschließung verwitwet oder geschieden, so kann sie mit Erlaubnis des Gerichts ihren Mädchennamen wieder tragen (Art. 173 ZGB).

Abstammung und Name des Kindes
Ist ein Kind während der Ehe oder vor Ablauf von 300 Tagen nach ihrem Ehe geboren, so ist der Ehemann Vater des Kindes (Art. 285 ZGB). Der Ehemann oder das Kind kann jedoch Vaterschaftsanfechtungsklage erheben. Die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt durch Erklärung des Vaters mit schriftlichem Antrag gegenüber dem Standesbeamten, dem Gericht, durch öffentliche Urkunde oder Testament. Die Anerkennung bedarf nicht der Zustimmung der Mutter. Die Mutter und das Kind können jedoch gegen das Anerkenntnis klagen. Auf das nicht ehelich geborene Kind sind, wenn die Eltern die Ehe  schließen, ohne weiteres die Vorschriften für ehelich geborene Kinder anzuwenden.

Das eheliche Kind trägt den Familiennamen der Eltern. Das nichteheliche Kind führt den Familiennamen der Mutter. Trägt die Mutter infolge einer frühren Ehe einen Doppelnamen, so erhält das Kind ihren Mädchennamen (Art. 231 ZGB).

Sind die Eltern nicht verheiratet, so steht die elterliche Sorge der Mutter zu. Während der Ehe üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus. Wird die Ehe getrennt, so kann der Richter die elterliche Sorge einem Ehegatten allein übertragen.


Quelle: Fachverband der hessischen Standesbeamten e.V. hier

Ich befürchte, wenn Du eine türkische Heiratsurkunde ausstellen lassen würdest, dass Du  dort den Namen Deines Mannes erhieltest.

Grüße
Ronny


Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von Reyhan am 09.02.2005 um 12:38:32
Hi Ronny,

das kann ja heiter werden, aber vielen Dank für das Heraussuchen des Lesestoffs.

Der Name meines Mannes kam eh nicht in Frage und den Doppelnamen ( in D. mit Bindestrich ; in der Türkei ohne selbigen) wollte ich unbedingt vermeiden.

Also hoffe ich mal, dass die Zeit mir die Möglichkeit bringt, meinen Namen beizubehalten.
Wenn nicht, dann werde ich wohl in den sauren Apfel beisssen müssen.

Viele Grüße

Reyhan

PS Falls jemand anders ein Schlupfloch einfällt : ich bin für jeden legalen Tipp dankbar

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von ronny am 09.02.2005 um 12:48:04

Zitat:
Falls jemand anders ein Schlupfloch einfällt : ich bin für jeden legalen Tipp dankbar


Hallo Reyhan,

vielleicht harmonisiert sich das Recht ja noch im Zuge der Annäherung an Europ.

Was ich Dir gegeben hatte, war ja schon beinahe "revolutionär" im Gegensatz zu früheren Bestimmungen.  ;)

Grüße
Ronny

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von Abu am 09.02.2005 um 14:01:45

schrieb am 09.02.2005 um 12:38:32:
Also hoffe ich mal, dass die Zeit mir die Möglichkeit bringt, meinen Namen beizubehalten.


Ich bin mir nicht sicher, ob hier nicht ein Mißverständnis vorliegt:
Selbstverständlich kannst Du Deinen Namen beibehalten!

Ronny schrieb lediglich:

schrieb am 09.02.2005 um 07:52:48:
Ich befürchte, wenn Du eine türkische Heiratsurkunde ausstellen lassen würdest, dass Du  dort den Namen Deines Mannes erhieltest.


Das hat aber keinerlei Auswirkungen auf Deinen Namen in Deinen deutschen Personalpapieren, die ja praktisch die alleinige Relevanz für die Namensführung haben.

Anders sähe es natürlich aus, wenn Du die türkische Staatsangehörigkeit annehmen und dadurch türkische Personalpapiere erhalten würdest. Aber bei den von Dir gesetzten Bedingungen (Stichwort: Beibehaltungserlaubnis) ist das ja wohl eh' unwahrscheinlich...

Abu

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von Reyhan am 09.02.2005 um 15:58:42
Hallo Abu,

ich denke schon, dass ich alles richtig begriffen habe.

Auch im Hinblick auf die NUR-Türkische Staatsbügerschaft die für mich als alleinige eh nicht in Frage kommt.

Aber ich hab´mich vielleicht nicht genau genug ausgedrückt. Gemeint habe ich, dass die Türkei irgendwann auch mal die Beibehaltung des jeweiligen Namens erlaubt. Also die Fortsetzung der von Ronny beschriebenen " Revolution".

Viele Grüße

Reyhan



Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von Abu am 09.02.2005 um 16:42:34
O.k., dann ignorier' mein Posting einfach...  ;)

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von lennart am 28.03.2005 um 11:05:20
hallo reyhan, ich würde einem gemischt-nationalen paar immer eine namensführung f.d. ehe empfehlen, die beiden heimatrechten entspricht.dies wäre in euerem fall : der geburtsname des mannes wird gemeinsamer ehename.ihr könnt eine solche gemeinsame erklärung während bestehender ehe jederzeit gegen 17 euronen beim standesamt beurkunden lassen;  dann gibt es auch nie probleme bei einer beurkundung von gemeinsamen kindern in der türkei. übrigens hat sich das türk. namensrecht etwas geändert: der frau kann unter bestimmten voraussetzungen auch ein doppelname zugebilligt werden.

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von Reyhan am 29.03.2005 um 14:25:26
Hallo Lennart,

ich mag keine Doppelnamen (die Möglichkeit war mir bereits bekannt)  und möchte meinen Namen behalten. So haben wir es auch festgelegt.

Alle andere wird die Zeit ( hoffentlich) bringen

Viele Grüße

Reyhan

Titel: Re: Familiennamen Änderung?
Beitrag von lennart am 30.03.2005 um 13:20:42
hallo reyhan, das internationale privatrecht der türkei respektiert eigentlich auch -wie das deutsche- das jeder ehegatte einen namen nach seinem heimatrecht zu führen hat. in euerm fall: der name eines türkischen mannes ändert sich durch eheschließung nie. der name einer deutschen frau aber auch nicht , es sei denn sie gibt eine gewillkürte erklärung ab. also: eure getrennte namensführung muß auch in der türkei anerkannt werden. wenn ihr eure ehe beim generalkonsulat habt registrieren lassen ( die leiten das weiter ) sind die gewiß kompetent genug, daß richtig beurkundet zu haben. ich hab nur festgestellt, daß in den ganz ganz kleinen standesämtern im hintersten anatolien das alles nicht bekannt ist.die kennen nur das türkische namensrecht und müssen immer erst von ihrer kreisverwaltung informiert werden. ( so was gibts in deutschland aber ganz vielleicht auch oder nicht???)
gruß lennart

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