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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Integrationskurs Sanktionen? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1106894426 Beitrag begonnen von francomerano am 27.01.2005 um 11:48:45 |
Titel: Integrationskurs Sanktionen? Beitrag von francomerano am 27.01.2005 um 11:48:45
Hallo Experten,
wenn jemand die neuen Integrationskurse blockiert oder die Sprachprüfung(en) nicht besteht, was für Sanktionen gibt es dann(Die aus dem Merkblatt sind bekannt, es geht mir um die, die darüber hinausgehen)? Unsere EU-Nachbarn aus Österreich scheinen da sehr restriktiv handeln zu wollen. Quellen: http://www.bafl.de/template/index_home_info_02.htm http://derstandard.at/?url=/?id=1739120 Gruß Franco |
Titel: Re: Integrationskurs Sanktionen? Beitrag von francomerano am 29.01.2005 um 09:14:29
Scheinbar will keiner aus seiner Rechtsverordnung zitieren. :-X
Oder sind keine vorgesehen? |
Titel: Re: Integrationskurs Sanktionen? Beitrag von Abu am 31.01.2005 um 10:32:09
Vielleicht liegt es auch daran, daß die Frage so unspezifisch ist...
Abu |
Titel: Re: Integrationskurs Sanktionen? Beitrag von francomerano am 01.02.2005 um 15:04:58
Hallo Abu,
schrieb am 31.01.2005 um 10:32:09:
ich denke auch. Sie wird sicher wieder in einem bis drei Jahren gestellt. Dann so: Hiiiiiiilllllllffeeeeeeeeeeeeeee! Meine Frau/mein Mann muss ausreisen! Wegen diesem Scheiß-Integrationskurs, den er nicht bestanden hat etc. Was ist zu tun? Aber derzeit liegen ja keine Probleme damit vor. Mich hätten die Konseqeuenzen interessiert, da ich etliche Personen kenne, die ihn machen müssten und sich davor drücken. Gruß Franco |
Titel: Re: Integrationskurs Sanktionen? Beitrag von ronny am 01.02.2005 um 16:15:53 Zitat:
Hi, ist wohl auch noch zu früh, um darüber schon allzuviel sagen zu können. Mögliche Konsequenzen stehn ja in den Gesetzen: § 9 AufenthG, allerdings im positiven ausgedrückt , siehe Abs. 2 Satz 2. § 44 Abs. 3 AufenthG. § 10 Abs. 3 StAG. Zitat:
Das halte ich als alleinigen Grund für weniger wahrscheinlich. Grüße Ronny |
Titel: Re: Integrationskurs Sanktionen? Beitrag von eishennig am 01.02.2005 um 20:52:01 schrieb am 31.01.2005 um 10:32:09:
Oder so unverständlich... Was heißt denn "Sprachkurs blockieren" und welches Merkblatt? Fragt sich: eishennig |
Titel: Re: Integrationskurs Sanktionen? Beitrag von Dany am 02.02.2005 um 09:49:37
1. Ein nicht bestandener TEST wird nicht zu Sanktionen führen. Allenfalls die unentschuldigte Nichtteilnahme an einem Kurs.
2. Sanktionen kommen sowieso nur für jenen Teilnehmerkreis in Frage der zu einem Kurs verpflichtet ist. 3. Aufenthaltsrechtlichen Sanktionen sind ja alleine schon durch das Grundgesetz Grenzen gesetzt. Eine Ehefrau wird nicht ausreisen müssen. 4. Infrage kämen eher sozialrechtliche Konsequenzen für jenen Teilnehmerkreis, der Sozialleistungen bezieht UND zur Teilnahme verpflichtet ist. Wie gesagt: Nur bei Nichtteilnahme und nicht bei Nichtbestehen. 5. Es sind sich alle einig, dass nur ein geringer Teil der Teilnehmer das Niveau erreichen wird, welches der Abschlusstest verlangt. |
Titel: Re: Integrationskurs Sanktionen? Beitrag von francomerano am 03.02.2005 um 11:58:56 schrieb am 02.02.2005 um 09:49:37:
Also sind die Sanktionen eher ein zahnloser Tiger, ausser den im Gesetz genannten. |
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