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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Berrechnung der Zeitspanne für Einbürgerung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1106660805 Beitrag begonnen von Alia am 25.01.2005 um 14:46:45 |
Titel: Berrechnung der Zeitspanne für Einbürgerung Beitrag von Alia am 25.01.2005 um 14:46:45
Wenn jemand schon mal früher längere Zeit mit AE in Deutschland gelebt hat, dann aber wegen erfolgter Scheidung ausgewiesen wurde, kann diese legale Aufenthaltszeit angerechnet werden zur erforderlichen Aufenthaltszeit für die Einbürgerung ?
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Titel: Re: Berrechnung der Zeitspanne für Einbürgerung Beitrag von ralf am 25.01.2005 um 15:16:21 schrieb am 25.01.2005 um 14:46:45:
Hallo Alia! Es handelt sich hier um eine Unterbrechung des Inlandsaufenthaltes. Daher kommt § 12b StAG zur Anwendung, hier speziell der Absatz 2: Zitat:
Also: bis zu 5 Jahre können angerechnet werden. Nach den Verwaltungsvorschriften dann, wenn der frühere Inlandsaufenthalt integrierende Wirkung hatte. Selbstverständlich ist auch nur rechtmäßiger Aufenthalt anrechenbar. Bei einem Aufenthalt während der Ehe mit einem Deutschen ist wohl davon auszugehen, dass diese Kriterien erfüllt sind, es sei denn, dass es sich um eine Scheinehe gehandelt hat. BTW: Zitat:
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