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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> einbürgerung/doppelte staatsangehörigkeit https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1106050948 Beitrag begonnen von nrw am 18.01.2005 um 13:22:28 |
Titel: einbürgerung/doppelte staatsangehörigkeit Beitrag von nrw am 18.01.2005 um 13:22:28
hallo, ich bin jüdisches kontingentflüchtling aus russland und hab schon einladung vom einbürgerungsamt bekommen ins rathaus zu kommen, um dort meine einbürgerungsurkunde zu erhalten. bedeutet das, dass das einbürgerungsverfahren schon abgeschlossen ist und ich mit dieser urkunde im rathaus meinen deutschen personalausweis beantragen kann? oder muss ich vorher meinen ausländischen pass doch abgeben? kann man von mir im rathaus verlangen, meine jetzige staatsangehörigkeit aufzugeben, wenn ich deutschen personalausweis dort beantrage? das ganze verfahren ist für mich immer noch nicht ganz klar. wann wird die frage der mehrstaalichkeit eigentlich geklärt, noch vor urkundenausstellung oder erst danach? ich war nämlich im sommer im einbürgerungsamt und hab mich erkundigt und die haben mir bestätigt, dass in meinem fall doppelte staatsangehörigkeit möglich ist. das war aber im sommer. nach altem recht durften kontingentflüchtlinge bei einbürgerung nach 8 jahren ihre bisherige saatsangehörigkeit behalten. hat in dieser frage was nach dem inkrafttreten des neuen gesetzes geändert? ich wohne in bonn. danke schon mal im voraus.
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Titel: Re: einbürgerung/doppelte staatsangehörigkeit Beitrag von ralf am 18.01.2005 um 13:33:19 schrieb am 18.01.2005 um 13:22:28:
Hallo nrw! Genau das heißt das. ;) Sobald dir die Urkunde ausgehändigt wurde, bist du Deutscher und kannst einen Personalausweis beantragen, bei Bedarf auch einen deutschen Reisepass. Zitat:
Dies wird vorher entschieden. Anerkannte Flüchtlinge brauchen ihre bisherige Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung nicht aufgeben, wenn diese nach dem Heimatrecht nicht automatisch erlischt. Daran hat sich auch beim neuen Recht nichts geändert. |
Titel: Re: einbürgerung/doppelte staatsangehörigkeit Beitrag von nrw am 18.01.2005 um 13:38:20
danke für die schnelle antwort, ich hab mir schon sorgen gemacht. hab in der russischsrachigen presse da einiges gelesen. das heisst mit der urkunde gehe ich direkt zum rathaus und beantrage dort
deutschen personalausweis? und bekomme dort keine schwierigkeiten mit meinem russischen pass? |
Titel: Re: einbürgerung/doppelte staatsangehörigkeit Beitrag von ralf am 18.01.2005 um 13:54:38 schrieb am 18.01.2005 um 13:38:20:
So so, was denn? Zitat:
Genau. Eine Geburtsurkunde mit Übersetzung brauchst du aber evtl. auch noch, ggf. auch eine Heiratsurkunde. Und natürlich Passfotos. ;) Zitat:
Nein, warum? Natürlich musst du angeben, dass du die russische Staatsangehörigkeit zusätzlich weiterhin besitzt. Dies bleibt im Melderegister gespeichert, hat aber mit der Ausstellung von Ausweispapieren nichts zu tun. ;) |
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