i4a - Das Board | |
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1102469332 Beitrag begonnen von lala am 08.12.2004 um 02:28:52 |
Titel: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 08.12.2004 um 02:28:52
Hallo,
hallo sitze seit unegefaehr sieben Jahren mit meiner Ehefrau hier in der Türkei . Wurde nach einer 54 Monatigen Jugendstrafe die ich bekommen hatte, mit 2/3Haftverbüsung abgeschoben .Hierbei handelte es sich um mehrere straftaten die ich als Jugendlicher begangen hatte . İch will hier nicht erzaehlen das es mir für damals sehr leit tut für das was ich angestellt hatte , denn ich kann es sowiso nicht beweisen . İch hatte mich damals in der JVA vorbildlich verhalten. Dabei hatte ich einen Hauptschulabschluss mit der Note sehrgut erworben, und auch sonnst bin ich nie negative aufgefallen. Doch kurz gesagt kamen die Beamten eines tages, und ich wurde abgeschoben. Meine damalige Verlobte folgte mir in die Türkei und lies mich auch nie wieder hier alleine und wir heirateten. Sie schaltete einen Anwalt ein ( es soll einer der besten sein sagte man uns ) .Damals haben wir die Abschiebungskosten bezahlt, damit hatten wir die grundsaetze für eine wiedereinreisse gewaerleistet . Der Anwalt versuchte durch eine ausergerichtliche Einigung die unbefristete Abschiebung zu befristen. Doch daraus wurde damals nichts und man ging den gerichtlichen Weg. Soweit ich mich errinern kann entschied das Gericht für eine zeitliche Befristung. Es wurde Befristet doch leider ist die Frist etwas lang , sie betraegt 15 Jahre . Diese Frist fand mein Anwalt schaebernichtend und versuchte mit der Aulaenderbehörde sich zu einigen als dies wieder nicht ging erhob er Klage . So nun warteten wir ca 7 Jahre auf die mündliche Verhandlung , die vor ca 20 Tagen war. Die Verhandlung, an der auch meine Frau teilgenommen hatte. Der Richter wiese die Klage ab . Es wurde mit den selben Argumenten argumentiert wie es die Auslaenderbehörde oder der regierungspraesidium getan hatte . Aber wie soll ich das Gegenteil denn beweisen ich kann doch nur mein Führungszeugniss von der Staatsanwaltschaft und von meinem Arbeitgeber senden was ich auch getan hatte . Als ich hier in der Türkei ankam hatte ich grosse Schwierigkeiten. İch war hier ein Fremder oder bin es immernoch, ich behersche die Türkische Sprache noch immer ungenügend .Wir kommen auch mit der İdentitaet nicht klar . Die Menschen sehen in uns immernoch fremde (Alamancı=Deutscher) . Meine Frau hat hier niemanden mit dem sie reden oder sonnst was unternehmen kann deswegen habe ich ihr eine Satelitenantenne gekauft damit sie deutschen programme schauen kann (mommentan big brother :rofl2 ). Aber um gottes Willen was soll sie anderes denn tun. Für sie ist es nur ein dahin wegetieren . İch bin tagsüber in einem Sportstudio taetig (10 stunden) und hin und wieder verkaufe ich sportlernahrung pulver,amino usw. Es ist sehr schwer für uns hier. İch weiss auch nicht wie es weiter gehen soll . Mein Anwalt hat gemeint das mann gegen das Urteil argumentieren kann und bla bla bla und wir Berufung einlegen sollen .Er will einen batzen geld dafür gibt aber bewusst keine Garantie das die Berufung angenommen wird. Die Gerichtkosten müssen wir auch bezahlen und die Fahrtkosten (Anwalt) unsoweiter auch. İm Endefekt bezahle ich 3500 euro für einen berufungsantrag der vielleicht auch garnicht freigegeben wird. Sollte diese berufung zustandekommen will er erneut ein honnorar nach vereinbarung . :om. Aber lohnt es sich überhaubt ?? Was kann ich tun? Kann mir da bitte jemand einen rat geben. Es ist wirklich sehr wichtig für uns. Wir kommen wirklich nicht mehr mit der Situation zurecht. Unser Leben ist einfach nur ein warten auf gerichtsverhandlungen geworden (7 jahre ). Wr leben nur noch von Hoffnungen . Danke im vorraus schon an alle die uns einen ehrlichen Rat geben wollen.Auserdem finde ich diese Seite supertoll und möchte den machern und allen die an dieser Seite beteiligt sind ein grosses Lob aussprechen. Viele grüsse aus der Türkei K+T Aslantürk |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen Beitrag von eishennig am 08.12.2004 um 13:35:46
Hallo K+T Aslantürk,
das sieht aber nicht gut aus. Dass die Berufung zugelassen wird, halte ich - bei den spärlichen Angaben - für unwahrscheinlich. Dafür müsste es um mehr als die Frage "10 oder 15 Jahre?" gehen: Zitat:
Im Weisungsordner Berlin (der ABER NUR dort und NUR für die Verwaltung gilt) steht einiges zur minimalen Befristung (S.37ff B.8.2.2. Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung) http://www.rak-berlin.de/infomitglieder/Justizverwaltung/weisung.pdf und das hier zur maximalen Befristung: Zitat:
Ob das zutrifft, wäre auszurechnen. Da die 54 Monate aber nur ganz knapp unter den 5 Jahren liegen, die normalerweise Höchststrafe im Jugendstrafrecht sind, könnten 15 Jahre Einreisesperre auch hart aber gerecht sein. Das wirst Du am besten wissen. MfG, eishennig |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen Beitrag von fons am 08.12.2004 um 13:53:53
Nur mal eine Randbemerkung dazu noch:
selbst wenn die Einreisesperrre aufgehoben wäre, würde das ja nicht bedeuten, dass du dann wieder auf Dauer nach D. kommen darfst. Vom früheren Aufenthalt kannst du nichts mehr ableiten. Es bliebe wohl nur ein Besuchervisum! ... es sei denn du könntest einen Familiennachzugsanspruch geltend machen. |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von Anne am 08.12.2004 um 14:04:32
fons, wenn ich den Eingangstext nochmal lese, komme ich auf die Idee, dass die Ehefrau Deutsche ist - daher käme das ja in Betracht.
Gruß Anne |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen Beitrag von Abu am 08.12.2004 um 14:08:33 schrieb am 08.12.2004 um 13:53:53:
Die Frau scheint mir Deutsche zu sein oder interpretiere ich hier: schrieb am 08.12.2004 um 02:28:52:
Abu |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von Abu am 08.12.2004 um 14:09:10
Ooops, Anne war schneller...
|
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von ralfi am 08.12.2004 um 14:14:34
Auch Hallo!
Es wäre sicherlich hilfreich, wenn du über die Straftaten Auskunft geben würdest, die zu der Verurteilung geführt haben, sowie zu der Staatsangehörigkeit deiner Frau. |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen Beitrag von fons am 08.12.2004 um 14:52:27 schrieb am 08.12.2004 um 14:04:32:
Jepp, deswegen ja mein Zusatz: Zitat:
;-D |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 09.12.2004 um 15:28:15
HALLO ,
zuerstmal vielen dank an alle die mir geantwortet haben oder mir rat gegeben haben , und auch an alle schöne grüsse die hier an der siete beteiligt sind. bei den straftaten handelte es sich um brandstiftund ( im besonders schweren fall ) körperverleztung (in der hauptschule ) btmg :kopfhau: hatte damals mich mit mariuana erwischen lassen . ja meine frau ist deutsche , stammdeutsche |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von ronny am 09.12.2004 um 15:54:17
Hallo,
wenn ich das richtig einschätze wurde trotz der Schwere der Straftaten -immerhin hart am Rande der Höchstgrenze für Jugendstrafen- nur eine Befristung auf 15 Jahre vorgenomen. Das bedeutet doch eigentlich, dass die deutsche Staatsangehörigkeit der Ehefrau schon mit berücksichtigt wurde, oder? Gleichzeitig bedeutet das für Dich lala, dass nach Ablauf der Befristung eine realistische Chance besteht, wieder nach Deutschland einzureisen. Denn wenn Deine Ehefrau dann in Deutschland lebt und Du einen Antrag auf Familienzusammenführung stellst, hast Du einen Anspruch darauf. Vor Ablauf der 15 Jahre sehe ich allerdings schwarz, sorry. Alles Gute Ronny |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 09.12.2004 um 16:12:52
ja das stimmt allerdings aber mein anwalt meint das man dagegen ankommen können , meint er das ehrlich ??? auserdem habe ich vergessen das ich damals den unbefristeten status hatte aendert das nicht oder besser gesagt hat dies eine bedeutung ?? wir sind eigentlich schon froh überhaupt ne befristung bekommen zu haben . Doch packt meine frau das psychiscxh irgendwie nicht . jetzt werden viele sagen dann soll sie doch einfach nach deutschland und wenn schon dort auf mich warten das ist aber alles nicht so einfach wie man sich das alles vorstellt.eine finanzielle basis haetten wir in deutschland mein vater hat dort naehmlich laeden die ich dann führen dürfte . was meint ihr kann man da keine 10 jaehrige befristung erreichen .
MFG K+T Aslantürk |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von Mick am 09.12.2004 um 17:06:30 schrieb am 09.12.2004 um 16:12:52:
Hallo K+T, sicherlich kann man es erreichen. Kann aber auch nicht sein... Mal im Ernst: Ihr erwartet doch nicht wirklich, dass Euch hier jemand in der Situation helfen kann, oder? Die Geschichte ist gerichtlich anhängig, in erster Instanz "zu Gunsten" der ABH entschieden. Die Obergerichte sind auch öfter mal anderer Meinung, als die in der ersten Instanz. Aber wer bitte schön, soll das hier in Deinem Fall beurteilen können? Und Antworten wie "Ich glaube nicht..." "Du hast noch Glück..." "Könnte klappen..." bringen Euch doch keinen Millimeter weiter. Trefft eine Entscheidung. Aber trefft sie für Euch. Berücksichtigt dabei, ob Ihr Euch nicht irgendwann vorwerfen könntet, nicht alles versucht zu haben. |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von peku am 09.12.2004 um 17:07:58
Hallo,
grüsse dich zunächst mal in die TR.Wo dort lebt ihr denn?? Okay bei deiner Fragestzellung bleib bislang eines völlig ausen vor:der Rest deiner Strafe. Es ist oder wäre nämlich nicht nur damit getan dass die deutsche ALB die Einreisesperre reduzieren müsste auch die Sta.als damlas zustädnige Vollstreckungsbehörde müsste noch so einieges verfügen.Ich vermure mal du bsit etwa zum 2/3 Zeitpunkt nach § 456a StPO abgeschoben worden dies bedeutet der deutsche staat hat darauf verzichtet den Strafrest zu vollstrecken da du abgeschoben wurdest.Gleichzeitig wurde ein Haftbfehl aktiviert der dann greift wenn du DE wieder betreten solltest.Dies würde Vollstreckung des Strafrestes bedeuten. Unbedingt notwendig wäre also auch eine anfrage an die Sta.ob die Sache nun erledigt oder in Bewährung umgewandelt ist. Nicht total beantworten könnte ich dir deine Frage (wenn du dies wissen wolltest) ob du mit deiner deutschen ehefrau in einem anderen EU Land leben darfst.Grundsätzlich hat die Einreisesperre für DE eben auch nach §5 SDÜ eine Einreisesperre für andere Schebngenstatten nach sich.ABER: Ein Aufenthalt in den EU staaten die keine Schengenstatten sind halte ich für machbar.Dort greift das SDÜ nicht.Dies könnte derzeit durchaus in grenznahem Gebiet zu DE sein wo deutsch geredet wird.Mach doch deinem Anwalt mal die Idee auf.Das EU Recht ist das weitaus "groszügiger" als das deutshe Recht zumal ja nun schon 7 jahre vergangen sind und seit der straftat noch mehr. gruss peku |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 09.12.2004 um 18:51:41
Vielen dank Mick und Peku !!! [beifall=beifall.gif]
Wir wollten zuerst mal so ein Erfahrungsaustauch mit anderen Leuten machen ! Deswegen ist uns hier jede Antwort wichtig.Wir versuchen dann aus den verschiedenen Meinungen Entschlüsse zu ziehen, ob zB. auch andere Urteile nach der ersten İnstanz Zustande kommen oder öfter Zustande kommen können . Es hat uns zB. jetzt geholfen weiter gegen das Urteil der ersten İnstanz vorzugehen. Denn wie man hier aus dem Forum auch entnehmen kann wird es des öfteren auch andere Urteile gefaellt. Wir erhoffen uns natürlich auch nicht das uns jemanden direkt zur Hilfe kommt. Es ist uns viel wichtiger in einem Forum wie diesen sich mit anderen Menschen ( die vielleicht auch abgeschoben wurden ) in Verbindung zu setzen. Einen anderen Weg gibt es nicht . So leuete wie wir sind naehmlich vergessen und auf sich selbst gestaellt oder auf den Anwalt . Man versucht aber auch irgendawas selbst rauszufinden oder zu tun .Wir würden jetzt gerne noch etwas in Erfahrung bringen und zwar möchten wir gerne Wissen ob es uns etwas nutzen könnte wenn wir einen Grund für die Berufung aufführen würden das man meiner Frau die instabilitaet begutachten könnte die durch die Lage zustande kam :fragz: :anbet Denn die Lage hier in der Türkei macht sie nun schon depresiv. Es können jetzt Argummente kommen wieso sie sich dann nicht trennt und so weiter .Wir wollen auch sagen das alles schon überdacht wurde und es nach einem ewigen zusammensein und 7 jaehrigen Heirat auch irgendwie nicht möglich ist ! Das mit dem anderen Europastaat könnten wir machen denn ein Teil der Verwanten meiner Frau leben in Polen .Würde das uns einen Vorteil bringen für die Sache oder den Fall in Deutschland . Das mit der Staatsanmwaltschaft haben wir noch nicht geklaert und auch nicht drann gedacht. İn der Türkei wohnen wir in İstanbul :anbet An Kinder können wir nicht denken denn unsere Kinder sollen hier nicht aufwachsen. MFG K :bussi T Aslantürk |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von Mick am 09.12.2004 um 19:06:24 schrieb am 09.12.2004 um 18:51:41:
Auf jeden Fall mit entsprechenden Unterlagen vortragen. Inwieweit es dann Berücksichtigung findet, wird sich zeigen. Zitat:
Nein, das wird nicht der Fall sein. |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von peku am 09.12.2004 um 19:18:01
deine nachfrage:
Das mit dem anderen Europastaat könnten wir machen denn ein Teil der Verwanten meiner Frau leben in Polen .Würde das uns einen Vorteil bringen für die Sache oder den Fall in Deutschland Meine Meinung: Nein es wird für DE nichts bringen.Das einreiseverbot für DE UND alle Schengen Staaten wird weiterhin bestehen bleiben. Allerdings kann es sein (lege mich da aber nicht fest) dass wenn ihr Recht bald in plen wohnen werdet dort legalen aufenthalt als EU Bürger habt in dem Moment das Einreiseverbot nur noch für DE besteht wenn Polen dem Schengener Abkommen beitritt.Aber das war jetzt nur so ne Vermutung ganz ganz vage von der Logik her wie es bislang gehandhabt wurde.... gruss peku |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 09.12.2004 um 19:31:49
Hallo,
ihr habt mir auf jedenfall weitergehplfen und auch Mut gegeben.Hat es eigentlich keinene Vorteil oder was zu sagen das ich den unbefristeten Aufenthalt genoss ? Wir werden auf jedenfall ein gutachten veranlassen . Spielt es da ne Rolle ob das Gutachten hier oder in Deutschland erstellt wird (wegen der depresivitaet die durch die lage hervorgerufen wurde) es wurde auch nie im fall aufgeführt das ich in der jva einen abschluss gemacht hatte und ich auch sonnst nie negative aufgefallen bin kann es sein das mein anwalt da auch etwas gefuscht hat ? MFG T :bussiT Aslantürk |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von Mick am 09.12.2004 um 20:16:22
Unter uns Pastorentöchtern: Ich würde das Gutachten in D. erstellen lassen. So umgeht man den Ruf: "da kriegste doch alles". Nix für ungut, soll ein Tipp sein ;)
Obwohl: Den Ruf haben manche hier auch [smiley=bash.gif] |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 09.12.2004 um 20:37:17
Hallo Mick ,
da hast du recht wir werden es dann in der brd :richter erstellen lassen . bezahlen wir wieder en vermögen aber es ist uns wert MFG K+T ASLNTÜRK |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 09.12.2004 um 23:32:45
Hallo noch ne frage ?
das gericht der letzte verhandlung will 500 euro gibt es sowas wie ne prozeskostenhilfe ? ich haette sie naehmlich heute bezahlen müssen . kann mir jemand da en rat geben ??? bedanken uns schon im vorraus an alle :anbet MFG K :bussi T |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von Mick am 10.12.2004 um 01:16:06 schrieb am 09.12.2004 um 23:32:45:
Hm, keine Ahnung wie das ist, wenn der Kläger im Ausland lebt. Eigentlich auch keine "genaue" Ahnung wie das läuft, wenn der Kläger im Inland ist (bis auf Kleinigkeiten, die man so sieht) Aber hier kommt bestimmt noch eine Antwocht. |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von Anne am 13.12.2004 um 13:10:01
Prozesskostenhilfe gibt es theoretisch, aber bei Wohnsitz im Ausland und Verwaltungsgericht wohl nicht. Außerdem muss das vor Einreichen einer Klage geprüft werden, ist im Prinzip Aufgabe eures Anwalts.
Anne |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 13.12.2004 um 18:04:16
Hallo Leute,
vielen dank für eure Antworten. İch werde euren Rat folgen und die Sache mit meinem Anwalt bereden obwohl die Zahlung am 9 schon völlig war . İch hoffe das es da keine Probleme wegen der spaeteren Bezahlung gibt. Danke für euren Rat . :anbet MFG Asantürk Würde mich freuen wenn mir jemand noch einen rat bei meiner sache geben könnte ,wie wir am besten vorgehen sollten |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von Milan am 16.12.2004 um 14:24:47
Hallo Lala,
darf ich fragen, in welchem bundesland die befristung vorgenommen wurde? Grus MILAN |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 16.12.2004 um 14:44:22
Gruss Milan,
Die befristung wurde in hessen vorgenommen.die klage gegen die befristung wurde abgewiesen mit den gründen die nunmehr schon seit 5jahren vorliegen. Es wurde nichts positiv bewertet weder das ich hier schon seit ca 6 jahre ununterbrochen arbeite noch das ish hier ein straffreies leben führe und und und sie bezweifeln sogar noch irgendwie unsere ehe :kopfhau: nun geht es mir auch net mehr um den einspruch auf die jahre sondern mehr darum das sie ne 10 jaehrige speere geben . aber man draut sich auch nichts mehr zu sagen denn die verdrehen ja alles was man macht und tut und sagt . auf jedenfall kommt meinbe frau mit der lage hier net mahr ganz zurecht , ey die bewerten es sogar negative das ich en niedrigen gehalt bekommen habe wie soll ich denn einen höheren gehalt bekommen mann schickt mich (auch wenn ich daran schuld war ) in ein land deren sprache ich nicht möaechtig war ( bin bei pflege eltern aufgewachsen ) und bin jahre lang vom militaer abgehauen musste meine adresse verheimlichen vor ca mon hatte ich meine militaerzeit beendet dann musste ich wieder nach arbeit suchen habe meine alte stelle bekommen und bekomm jetzt auch etwas mehr aber können die net auch da denken das es überhaupt ne schwere lage hier ist für einen menschen fuss zu fassen der die sprache net beherscht . MFG T Aslantürk |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen Beitrag von eishennig am 16.12.2004 um 16:18:50
Hallo,
meine Vermutung ist, dass der Rechtsanwalt diese Rechtsauffassung (ich weiss nicht woher die Ausländerbehörde Berlin sie hat, obergerichtlich?): Zitat:
bei der Berufung überprüfen lassen möchte. Nach dem BZRG ergäbe sich nämlich unter Umständen eine Tilgungsfrist von 10 Jahren: Zitat:
unter Umständen aber auch nicht: Zitat:
Berichte mal, falls die Berufung zugelassen werden sollte! Mehr schreib ich zu dem Thema nicht mehr, bringt ja nix. eishennig |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von ralf am 16.12.2004 um 17:10:27
Hi eishenning!
Bei der Länge der Tilgungsfrist darf man aber dies nicht übersehen: Zitat:
Also zehn Jahre plus Dauer der Jugendstrafe. Das kommt den genannten 15 Jahren ja recht nahe. ;) |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von eishennig am 16.12.2004 um 17:26:06
Hallo Ralf,
schrieb am 16.12.2004 um 17:10:27:
15 Jahre minus Haftzeit?: Zitat:
Grüsse, eishennig |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von Milan am 16.12.2004 um 18:07:45
Hallo Lala,
danke fuer die Anwort. Ein Freund hat daselbe Problem, wie Du, nur das er seit ueber 3 1/2Jahren auf eine befristung wartet, auch in Hessen! Ich dachte immer solche Praktiken und strengen befristungen gibt es nur in bayern oder Baden-Wuertemberg, aber Hessen muss man wohl nun auch dazu zaehlen :( Aber wenn Du in der Tuerkei nicht zurechtkommst, dann versuch doch zusammen mit deiner deutschen Freundin eine AE fuer ein Land zu bekommen mit aehnlichen Verhaeltnissen wie in D, z.B. oesterreich, holand, Schweiz denn soviel ich weiss gilt die einreisesperre fuer alle eu-staaten nur fuer 6 Jahre(jedenfalls steht es so im SDU), danach noch fuer Deutschland. Wuensche dir noch alles gute! :) Grus MILAN |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von ralf am 17.12.2004 um 10:22:39 schrieb am 16.12.2004 um 17:26:06:
hä? :bhf nee nee, 10 + Dauer der Jugendstrafe (54 Monate* = 4 Jahre, 6 Monate) Die Gesamt-Tilgungsfrist beträgt demnach 14 Jahre und 6 Monate, sie beginnt am Tage des Urteils. * 54 Monate, Angabe des Users im 1. Posting |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von peku am 17.12.2004 um 10:48:16 schrieb am 16.12.2004 um 18:07:45:
hallo das ist interessant.wo hast du das gefunden???? gruss peku |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen Beitrag von eishennig am 17.12.2004 um 11:34:58
Hallo Ralf,
schrieb am 17.12.2004 um 10:22:39:
Korrekt, ich meinte aber die Befristung der Einreisesperre und nicht mehr die Tilgungsfrist (sorry, hätt ich mal dazu schreiben sollen): Zitat:
Zitat:
Womit wir in unserer Beispielrechnung wieder bei 10 Jahren Einreisesperre wären. Unter anderem natürlich nur unter der Voraussetzung, dass tatsächlich 54 Monate komplett abgesessen wurden, vgl. § 47 BZRG. Grüsse von eishennig |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 18.12.2004 um 12:37:28
Hallo leute erst mal sehr liebe grüsse von uns !!!! [beifall=beifall.gif]
nach den berechnungen müsste es dann so aussehen ??? also ich habe vor ca 10 jahren angefangen meine strafe abzusezen als da wurde ich zum ersten mal rechtskraeftig verurteilt sass 3 jahre von den 54 monaten ab dann wurde ich abgeschoben und bin nun mitlerweile 7 jahre hier . das ergibt zusammen 10 jare um die 15 jahre zu erfüllen müsste ich also noch 5 jahre hier sein nach dem mommentanen stand der dinge oder ? jetzt aber noch ne frage wurde meine klage gegen die 15 jahre abgewiesen oder meinte das gesetz auf gut deutsch du bleibst bei deinen 15 jahren verbot ich meine haette das gericht auch so entschieden wenn ich die zeit auf 10 jahre befristung geklagt haette ???? :öhm ok gebe zu ich bin in erklaerungen recht schlecht !!! danke schon im vorraus allen antworten egal ob gute oder schlechte :anbet |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen Beitrag von eishennig am 18.12.2004 um 17:25:45
Hallo,
schrieb am 18.12.2004 um 12:37:28:
Nein. siehe oben: Die Frist beginnt mit der Ausreise. Zitat:
Wenn ich die Frage richtig verstanden habe, bleibt die richtige Antwort diese: schrieb am 09.12.2004 um 17:06:30:
Zitat:
eishennig |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 18.12.2004 um 23:47:37
ok danke meine freunde
wünschen euch frohe weihnachten :santa und einen guten rutsch ins neue Jahr |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von ziya am 20.12.2004 um 14:01:18
ICH BIN AUCH TÜRKE VIELLEICHT KANN ICH DIR BISSCHEN HELFEN,MEIN ÄLTERER BRUDER HATTE DAS GLEICHE PROBLEM,WIR HABEN ABER DANN IN EINEM ANDEREN BUNDESLAND SEIN WIEDERKEHR BEANTRAGT UND ES HAT GEKLAPPT VERSUCHE ES MAL SO WENN DU INTERESSE HAST DAN KANN ICH DIR DIE TIPS GEBEN DAS WÜRDE JEZT ZU LANGE DAUERN,ABER SAG MAL ,BIST DU IN DEUTSCHLAND GEBOREN DAS IST WICHTIG UND HAST DU EINE AUSBILDUN IN DEUTSCHLAND GEMACHT?MEIN BRUDER HATTE 6JAHRE BEKOMMEN WAR 3,5 jAHRE IM KNAST,ER KOMMT IM FEBRUAR 2005 ABER IN ANDERN BUNDESLAND,IM VELCHEN BUNDESLAND HATTEST DU DEIN WIEDER KEHR NACH DEUTSCHLAND BEANRAGT?HAST DU AUCH DEINE ABSCHIEBUNGS KOSTEN BEZAHLT?WAR ES WEGEN BTMG?
|
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 20.12.2004 um 16:56:57
Hallo mein freund,
ich wurde vor ca 7 jahre abgeschoben. habe einen Schulabschluss (hauptschulabschluss mit 1,3 gemacht) War ca 3 jahre im Knast (gesammtstrafe 54 Mon) Bin in Deutschland geboren hatte ne unbefristete Aufenthalserlaubniss.Eine Ausbildung habe ich leider nicht beendigen können. Meine Abschiebungskosten hatte ih bezahlt.Die İdee ist mir nicht eingefallen, hört sich aber intressant an ist die widerkehr offiziell. İch habe meine Abschiebung von Hessen bekommen von hessen habe ich auch wieder die Einreise bekommen. Zum Teil wurde ich auch wegen btmg verurtelt wegen ner Aussage das ich mit ca 100 g Mariuana gehandelt haette. Einmal wegen Btmg also mit diesem fall. Waere sehr nett wenn du mir ein paar Tips geben würdest icq 244282940 MFG Taraik Aslantürk kendine iyi bak dostum [beifall=beifall.gif] |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von ziya am 20.12.2004 um 19:17:28
[pol=pol_koll.gif]habs nicht richtig verstanden aber ich glaube das du deine abschiebe kosten bezahlt,wenn nicht muss du sie bezahlen,wenn du wegen btmg wie bei meinem bruder auch verurteilst wurdest muss du ein ärztliches atest inder türkei machen lassen das du keine drogen nimmst,du must auch nachweisen können das du in der türkei nicht straffällig geworden bist,aber erst einmal ist es sehr wichtig das du hier in deutschland ein vertrauten hast,eltern,geschwister tante oder so,weil alleine die sachen machen geht nicht,du musst yemanden hier in deutschland haben.und du brauchst auch etwas geld für ein anwalt.ich kenne eine aus stuuttgart sie hat viele rübergebracht.hast du verwante in badenwürtenberg?gecmis olsun kardesim :)
|
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von ziya am 20.12.2004 um 19:36:18
ich hab dei text gerade richtig durchgelesen,aber warum zalhlt du die abschiebe kosten und dein einreise verbot besteht weiter das verstehe ich nicht.oder habe ich es falsch verstanden?oder du hattest ein scheiss anwalt.du hast schreibst das du eine freundin hast.yenge almanyadami dogdu?hat sie ein aufenthalttitel in deutschland wenn ja welchen?MERAK ETME,HUKUKL VARSA CÖZÜMDE VAR :richter
|
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen Beitrag von Caya am 20.12.2004 um 20:31:32 Zitat:
...Ist deine Freundin/Frau in Deutschland gebohren?.. Zitat:
...Mach dir keine Gedanken! Wenn es Gerechtigkeit gibt, gibt es auch eine Lößung.... Hallo Ziya! Es gibt viele User in diesem Forum die kein Türkisch verstehen. Deshalb bitte beim nächsten Mal nur auf Deutsch! Danke Caya |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 20.12.2004 um 20:58:08
Hallo ziya ,
ich bin seit meiner abschiebung verheiratet mit einer deutschen !!! ein polizeilisches führungszeugniss habe ich auch vorgelegt. das mit einem atest das ich keine drogen genommen habe kann ich auch bekommen da ich keine drogen mehr nehme und auch noch nicht mal mehr zigaretten rauche. das mit dem anwalt kann gut sein aber die hier meinen das es hier ein guter anwalt waere aus frankfurt. ja bezahlt habe ich alles mein überbrückungsgeld haben die mir damals auch nicht gegeben das war echt ne sauerei mit null geld abgeschoben obwohl es mir gesetzlich zustand und es mir auf jedenfall gegeben werden musste . MFG Tarik und katrin Aslantürk |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von ziya am 20.12.2004 um 21:15:01
du sagst,du hast eine deutsche frau?das darf doch kei problem mehr sein.komisch.und deine abschiebe kosten muss dann auch nur zahlen wenn sie dir garantieren das dei eireiseverbot aufgehoben wird,ich denhe dein anwalt hat misst gebaut,aufjedenfall gibt es ein anwältin in stuttgart,wenn du eine deutschin als frau hast wird es kein problem werden,bei meinem bruder haben sie auch probleme gemacht,er bekam 3,5 jahre für btmg,2 jahre wegen schwere körperverletzung,deine frau sollte mal nach stuttgart fliegen und mit der mal reden,die kosten waren vielleicht 2000 euro oder so,soll ich dir die tel. besorgen der anwältin,wäre besser so! :)
|
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 20.12.2004 um 21:46:50
Mach mal bitte ziya besorg mir die nummer
|
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von ziya am 20.12.2004 um 21:54:37
mach ich,wird aber etwas dauern 1,2 tage weil ich da mei bruder anrufen muss,gehe mal unter ******** und lese (DARF JEDER IN DEUTSCHLAND BLEIBEN)
die hätten dich nicht einmal ausweisen dürfen,wenn du es liest wirst du verstehen was ich meine,im april 2004 bundesgerichtshof wurde beschlossen das ein türke ohne weiteres nicht ausgewiesen werden.aber das wurde früher wie bei dir,nicht beachtet.spätestens am wochenende hast du die nummer ;) Sorry, aber Links zu rechtsextremen Publikationen mögen wir hier nicht, Link wurde daher entfernt. -ralf- |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von lala am 20.12.2004 um 22:01:54
Hallo Ziya ,
danke für deine aufmerksamkeit ich warte dann auf deine nummer .komm doch mal wenn duı zeit hast in icq nummer hast du ja |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von Mick am 21.12.2004 um 01:06:51 schrieb am 20.12.2004 um 21:54:37:
Hi Ziya, ich würde mich an Deiner Stelle ein wenig zurück halten. Gewiss kannst Du Leuten Tipps geben und auf positive Entscheidungen aufmerksam machen. Aber zu behaupten, dass eine Ausweisung zu Unrecht verfügt wurde - da lehnst Du Dich deutlich zu weit aus dem Fenster. Bringt niemanden etwas. |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von ziya am 21.12.2004 um 12:53:31
:)
ICH BEHAUPTE NICHT. ES IST SO,ES WERDEN VIELE TÜRKEN AUSGEWIESEN AUCH ZU UNRECHT. WISO DARF EIN EU AUSLÄNDER DER EIN MORD BEGEHT HIER IN DEUTSCHLAND UND DARF DANN TROZDEM HIEBLEIBEN. DIE TÜRKEN WERDEN ZUR ABSCHRECKUNG AUSGEWIESEN UND DAS FINDE ICH SCHEISSE VON DEN DEUTSCHEN. : [smiley=bash.gif] |
Titel: Re: sehr lange befristung der abschiebung bekommen 15 jahre Beitrag von Mick am 21.12.2004 um 13:05:50
Da es hier langsam unsachlich wird, schließe ich den Thread.
Entsprechend der Boardregeln ggf. im Userforum diskutieren. Danke. |
i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4! YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten. |