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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Gehaltsnachweis/GuV für Verpfl.-Erklärung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1101847633 Beitrag begonnen von Kocherl am 30.11.2004 um 21:47:13 |
Titel: Gehaltsnachweis/GuV für Verpfl.-Erklärung Beitrag von Kocherl am 30.11.2004 um 21:47:13
Beim Beantrgen der Verpfl-Erklärung für ausländische Besucher muss man ja im Regelfall seine letzten 3 Gehaltsabrechnungen, oder als selbständiger den letzten Einkommensteuerbescheid und eine aktuelle Gewinn- und Verlustaufstellung vorlegen.
Weiß jemand welche Wertgrenzen hiebei überprüft werden? Welche Mindestwerte müssen vorleigen? Kocherl |
Titel: Re: Gehaltsnachweis/GuV für Verpfl.-Erklärung Beitrag von Mick am 30.11.2004 um 22:08:35 schrieb am 30.11.2004 um 21:47:13:
Hi Kocherl, es geht in der Regel darum, dass mehr Einkommen da sein muss, als Sozialhilfe gezahlt werden müsste. Hierbei ist der Besucher mit zu berücksichtigen. SH-Grenzen kann man bei Tacheles ermitteln. Es gibt da schon unterschiedliche Berechnungsmethoden, ein Modell setzt den anderthalbfachen SH-Regel-Satz voraus. |
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