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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Gehaltsnachweis/GuV für Verpfl.-Erklärung
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Beitrag begonnen von Kocherl am 30.11.2004 um 21:47:13

Titel: Gehaltsnachweis/GuV für Verpfl.-Erklärung
Beitrag von Kocherl am 30.11.2004 um 21:47:13
Beim Beantrgen der Verpfl-Erklärung für ausländische Besucher muss man ja im Regelfall seine letzten 3 Gehaltsabrechnungen, oder als selbständiger den letzten Einkommensteuerbescheid und eine aktuelle Gewinn- und Verlustaufstellung vorlegen.
Weiß jemand welche Wertgrenzen hiebei überprüft werden? Welche Mindestwerte müssen vorleigen?

Kocherl

Titel: Re: Gehaltsnachweis/GuV für Verpfl.-Erklärung
Beitrag von Mick am 30.11.2004 um 22:08:35

schrieb am 30.11.2004 um 21:47:13:
Beim Beantrgen der Verpfl-Erklärung für ausländische Besucher muss man ja im Regelfall seine letzten 3 Gehaltsabrechnungen, oder als selbständiger den letzten Einkommensteuerbescheid und eine aktuelle Gewinn- und Verlustaufstellung vorlegen.
Weiß jemand welche Wertgrenzen hiebei überprüft werden? Welche Mindestwerte müssen vorleigen?

Kocherl


Hi Kocherl,

es geht in der Regel darum, dass mehr Einkommen da sein muss, als Sozialhilfe gezahlt werden müsste. Hierbei ist der Besucher mit zu berücksichtigen.

SH-Grenzen kann man bei Tacheles ermitteln. Es gibt da schon unterschiedliche Berechnungsmethoden, ein Modell setzt den anderthalbfachen SH-Regel-Satz voraus.

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