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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Asyl antrag
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Beitrag begonnen von muriman am 25.11.2004 um 17:22:36

Titel: Asyl antrag
Beitrag von muriman am 25.11.2004 um 17:22:36
hallo,

ich habe eine frage.
Mein Vater ist chronisch krank und ist pflegebedürftig. ich habe eine schwester in der türkei.der Arzt von meinem Vater hat ein Bescheinigung  für meine schwester geschrieben, damit sie nach deutschland kommen kann als Pflegeschwester. Sie darf nur bis 20.12.2004 hier bleiben. wir haben uns überlegt ob sie hier asyl beantragen kann und für immer für meinen vater dasein. was kann ich machen, für eure tips bin ich sehr dankbar.

Titel: Re: Asyl antrag
Beitrag von ralfi am 25.11.2004 um 17:44:59
:öhm

Beantragen kann man alles, es wird nur kein Asyl geben. Asyl bekommen Personen, die in ihrem Heimatland politisch verfolgt werden, aber ganz bestimmt niemand mit dieser Begründung.  :kopfhau:

Titel: Re: Asyl antrag
Beitrag von deni am 25.11.2004 um 17:45:34
Hallo muriman,

das Recht auf Asyl gilt allein für politisch Verfolgte, d.h. für Personen, die eine staatliche - ggf. auch quasi-staatliche - Verfolgung erlitten haben bzw. denen eine solche unmittelbar droht etwa wegen Rasse, Religion, Politische Ansichten etc. Persönliche Wünsche des Betroffenen, sowie allgemeine Notsituationen spielen keine Rolle. Ich denke, dass Du in diesem Forum keine Ratschläge für die Asylbeantragung Deiner Schwester bekommst, denn das was Du bzw. Deine Schwester beabsichtigt nennt sich "Asylmißbrauch". Ob es legale Wege für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für Deine Schwester gibt weiss ich leider nicht - dazu können sich die Experten äußern.

Viele Grüße
Deni

Titel: Re: Asyl antrag
Beitrag von Caya am 25.11.2004 um 17:50:45
Hallo Muriman?
Mit welcher Begründung ein Asylantrag?
Asyl können Menschen beatragen die von was Flüchten.

Zitat:
...Mit dem Begriff 'Flüchtling' werden Personen bezeichnet, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Ethnie oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Personen, deren Freiheit oder Leben in diesem Sinne bedroht sind, haben aufgrund internationaler Vereinbarungen Anrecht auf Schutz durch fremde Staaten.... Quelle: Bundesamt für Flüchtlinge

Damit deine Schwester in Deutschland bleiben kann, Asylbeantragen, das wäre doch Missbrauch und noch dazu macht ihr das Image von der Türkei noch schlimmer damit.
Überlegt euch bitte noch ein mal was ihr da vorhabt.
Caya

Titel: Re: Asyl antrag
Beitrag von Brian am 25.11.2004 um 18:20:30
Abgesehen davon, dass Asylgründe offenbar nicht vorliegen:

Asylbewerber können in D nicht leben bzw. wohnen, wo sie wollen, sondern werden auf die 16 Bundesländer und von denen auf die Städte und Gemeinden verteilt und zugewiesen.

Titel: Re: Asyl antrag
Beitrag von peku am 25.11.2004 um 20:22:50
hallo,

ich sehe da keine chance und will ihr dringend raten ordentlich auszzureisen und nachd er Wartezeit wieder zu kommen...
leider aber so si es nun mal

gruss peku

Titel: Re: Asyl antrag
Beitrag von Brian am 25.11.2004 um 20:50:41
Prüfen könnte man allenfalls eine AE zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte nach § 22 AuslG bzw. § 36 AufenthG.

Allerdings ist nicht jede Pflegebedürftigkeit gleich eine außergewöhnliche Härte im Sinne dieser Bestimmungen, auch wenn die Betroffenen die Situation als außergewöhnlich hart empfinden.

Wäre der Lebensunterhalt der Schwester denn sichergestellt? Könnten durch ihre Anwesenheit evtl. sogar öffentliche Mittel z.B. für Heimpflege eingespart werden?  

Titel: Re: Asyl antrag
Beitrag von muriman am 26.11.2004 um 09:12:38
also mit dem Asyl war neu ein vorschlag, was kann man da noch beantragen. ICh muss sagen, ohne die hilfe meiner Schwester, wäre mein vater schon längst tot. Meine Mutter ist auch krank. er kann auch nicht um meinen vater kümmern.

danke dir

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