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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Studium Ende,Kind  bald da
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Beitrag begonnen von kadogo am 27.10.2004 um 12:06:36

Titel: Studium Ende,Kind  bald da
Beitrag von kadogo am 27.10.2004 um 12:06:36
Grüß euch,
Ich danke euch für eure Info über Ausländer recht.
Mein Problem ist etwa aussichtslos aber ich weiß nicht an wem ich mich
verwenden kann.
Bin Seit 1999 zum Studiumszweck nach Deutschland eingereist. Aber jetzt bin
ich exmatrikuliert  und Laut Ausländerrecht, sollte ich das Land
Unverzüglich verlassen.
Das werde ich auch machen müssen da meine Aufenthaltsgenehmigung schon bald
abläuft.
Nur Meine Freundin ist jetzt schon in 3.Monat Schwanger. Da sie auch eine
ausländische Studentin ist, kann sie während  ihre Schwangerschaft keiner
Stattlichen Hilfe in Anspruch nehmen.
Darf ich als der Vater des Kindes  eine Aufenthaltsgenehmigung antragen
damit ich meine Freundin und unseres Kind versorgen kann?
Darf ich überhaupt arbeiten können wenn ich hier als nicht Studendierend bleibe?
Muss meine Freundin ihre Studium(4.Semester) abbrechen und Ausreisen müssen
weil sie schwanger ist? :öhm
Ich Danke Euch

Titel: Re: Studium Ende,Kind  bald da
Beitrag von Antoine am 27.10.2004 um 12:27:46
Nach den bisherigen Angaben zu urteilen, sieht das eher schlecht aus - insbesondere für Dich.

Kannst Du uns noch verraten, welche Staatsangehörigkeit Du hast und welche Deine Freundin.


Titel: Re: Studium Ende,Kind  bald da
Beitrag von kadogo am 27.10.2004 um 13:22:22
Ich komme aus Uganda uns Sie aus Kenia

Titel: Re: Studium Ende,Kind  bald da
Beitrag von Antoine am 27.10.2004 um 19:36:16
Nach dem geltenden Ausländerrecht sehe ich für Dich überhaupt keine Möglichkeit, hier zu bleiben, selbst wenn der Lebensunterhalt gesichert wäre. Eine Ausreise wäre in jedem Fall erforderlich.

Deine Freundin könnte in Deutschland bleiben, sofern sie (a) das Studium fortsetzt und (b) der Lebensunterhalt von Mutter und Kind gesichert sind. Andernfalls würde auch hier wohl die Aufenthaltsbewilligung nicht verlängert bzw. widerrufen.

Nach geltendem Recht könntest Du frühestens in einem Jahr als Familienangehöriger Deines Kindes zurückkehren, um das Sorgerecht wahrzunehmen und zu diesem Zweck eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist.

Ob sich nach der ab Januar 2005 geltenden Gesetzeslage Verbesserungen für Dich ergeben, weiss ich nicht.

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