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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Ein paar GC Fragen https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1097358866 Beitrag begonnen von lacrima am 09.10.2004 um 23:54:26 |
Titel: Ein paar GC Fragen Beitrag von lacrima am 09.10.2004 um 23:54:26
Hallo
Das ist meine erste Post hier in diesem Forum. Erstmals will ich mich bei dem Info4alien Team für den hilfreichen Forum bedanken. Ich bin Greencard besitzer und seit 2 Jahren in Deutschland, 6 Monate davon ist als Praktikant(Bewilligung). Meine Staatsangehörigkeit ist Türkisch. Meine Fragen: -> Können die Rechten für Türkischen Arbeitnehmer, die von ARB 1/80 kommen, auch in dem GC Fall benutzt werden ? (z.B. Nach 4 Jahren, Arbeitsberechtigung zu bekommen ?) -> Nach 1.1.2005, wird es keine "Arbeitsberechtigung" mehr geben.. so weit ich weiss.. "Arbeitsberechtigung" und "Aufenthaltsberechtigung" werden von Niederlassungserlaubnis ersetzt ? wenn ja, kann ich dann nach 4 Jahren, direkt eine Niederlassungserlaubnis beantragen, weil es keine Arbeitsberechtigung mehr geben wird..? -> Mein GC Aufenthaltserlaubnis ist nicht mit einer Firma verbunden und 5 Jahre lang(steht keinen "Erlischt bei Beendigung der Tätigkeit" ) heisst es dann, dass ich problemlos Arbeitslosengeld bekommen kann, falls ich arbeitslos bin..?? (Vorausgesetzt, Aufenthaltserlaubnis Gültigkeit is länger als Arbeitslosigkeitgeld bekommen Frist) ->Falls ich in diesen 5 Jahren studieren will.. soll Ich meine Aufenthaltserlaubnis wechseln lassen ? wenn gültigkeit Datum der Aufenthaltserlaubnis bis Ende des Studiums reciht(z.B Masterstudium), dann nehme ich an, dass ich das so lassen kann/darf.. Ich danke mal im Voraus für die Antworte Lacrima |
Titel: Re: Ein paar GC Fragen Beitrag von lacrima am 11.10.2004 um 15:41:01
Hallo
Habe ich die Situation nicht gut genug geschildert ? Bitte Fragen Sie mich ruhig, falls oben genannte Informationen nicht reichen, eine Antwort zu geben. Danke Lacrima |
Titel: Re: Ein paar GC Fragen Beitrag von chap am 11.10.2004 um 16:39:06 schrieb am 09.10.2004 um 23:54:26:
natuerlich. Zitat:
nein. Zitat:
die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis kann nachtraeglich verkuerzt werden. Zitat:
wenn die ABH die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubni nicht verkuerzt, gibt es auch keinen Bedarf, sie wechseln zu lassen... |
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