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Beitrag begonnen von lacrima am 09.10.2004 um 23:54:26

Titel: Ein paar GC Fragen
Beitrag von lacrima am 09.10.2004 um 23:54:26
Hallo
Das ist meine erste Post hier in diesem Forum. Erstmals will ich mich bei dem Info4alien Team für den hilfreichen Forum bedanken.

Ich bin Greencard besitzer und seit 2 Jahren in Deutschland, 6 Monate davon ist als Praktikant(Bewilligung). Meine Staatsangehörigkeit ist Türkisch.

Meine Fragen:
-> Können die Rechten für Türkischen Arbeitnehmer, die von ARB 1/80 kommen, auch in dem GC Fall benutzt werden ? (z.B. Nach 4 Jahren, Arbeitsberechtigung zu bekommen ?)

-> Nach 1.1.2005, wird es keine "Arbeitsberechtigung" mehr geben.. so weit ich weiss..  "Arbeitsberechtigung" und "Aufenthaltsberechtigung" werden von Niederlassungserlaubnis ersetzt ? wenn ja, kann ich dann nach 4 Jahren, direkt eine Niederlassungserlaubnis beantragen, weil es keine Arbeitsberechtigung mehr geben wird..?

-> Mein GC Aufenthaltserlaubnis ist nicht mit einer Firma verbunden und 5 Jahre lang(steht keinen "Erlischt bei Beendigung der Tätigkeit" ) heisst es dann, dass ich problemlos Arbeitslosengeld bekommen kann, falls ich arbeitslos bin..?? (Vorausgesetzt, Aufenthaltserlaubnis Gültigkeit is länger als Arbeitslosigkeitgeld bekommen Frist)

->Falls ich in diesen 5 Jahren studieren will.. soll Ich meine Aufenthaltserlaubnis wechseln lassen ? wenn gültigkeit Datum der Aufenthaltserlaubnis bis Ende des Studiums reciht(z.B Masterstudium), dann nehme ich an, dass ich das so lassen kann/darf..

Ich danke mal im Voraus für die Antworte

Lacrima

Titel: Re: Ein paar GC Fragen
Beitrag von lacrima am 11.10.2004 um 15:41:01
Hallo
Habe ich die Situation nicht gut genug geschildert ? Bitte Fragen Sie mich ruhig, falls oben genannte Informationen nicht reichen, eine Antwort zu geben.

Danke

Lacrima

Titel: Re: Ein paar GC Fragen
Beitrag von chap am 11.10.2004 um 16:39:06

schrieb am 09.10.2004 um 23:54:26:
Hallo
Das ist meine erste Post hier in diesem Forum. Erstmals will ich mich bei dem Info4alien Team für den hilfreichen Forum bedanken.

Ich bin Greencard besitzer und seit 2 Jahren in Deutschland, 6 Monate davon ist als Praktikant(Bewilligung). Meine Staatsangehörigkeit ist Türkisch.

Meine Fragen:
-> Können die Rechten für Türkischen Arbeitnehmer, die von ARB 1/80 kommen, auch in dem GC Fall benutzt werden ? (z.B. Nach 4 Jahren, Arbeitsberechtigung zu bekommen ?)


natuerlich.


Zitat:
-> Nach 1.1.2005, wird es keine "Arbeitsberechtigung" mehr geben.. so weit ich weiss..  "Arbeitsberechtigung" und "Aufenthaltsberechtigung" werden von Niederlassungserlaubnis ersetzt ? wenn ja, kann ich dann nach 4 Jahren, direkt eine Niederlassungserlaubnis beantragen, weil es keine Arbeitsberechtigung mehr geben wird..?


nein.


Zitat:
-> Mein GC Aufenthaltserlaubnis ist nicht mit einer Firma verbunden und 5 Jahre lang(steht keinen "Erlischt bei Beendigung der Tätigkeit" ) heisst es dann, dass ich problemlos Arbeitslosengeld bekommen kann, falls ich arbeitslos bin..?? (Vorausgesetzt, Aufenthaltserlaubnis Gültigkeit is länger als Arbeitslosigkeitgeld bekommen Frist)


die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis kann nachtraeglich verkuerzt werden.


Zitat:
->Falls ich in diesen 5 Jahren studieren will.. soll Ich meine Aufenthaltserlaubnis wechseln lassen ? wenn gültigkeit Datum der Aufenthaltserlaubnis bis Ende des Studiums reciht(z.B Masterstudium), dann nehme ich an, dass ich das so lassen kann/darf.


wenn die ABH die Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubni nicht verkuerzt, gibt es auch keinen Bedarf, sie wechseln zu lassen...

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