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Beitrag begonnen von Banu am 03.10.2004 um 14:43:13

Titel: Unbefristete AE nach 1.1.2005
Beitrag von Banu am 03.10.2004 um 14:43:13
Hallo allerseits, insbeondere chap und ralfi! :)

Ich hab gerade ein bisschen im "aktuellen Stand" des Zuwanderungsgesetz geblättert und fand Deine Bemerkung bestätigt, lieber chap, dass es nach 2005 keine unbefritete AE gibt.

Ich wäre allerdings sehr froh, zu erfahren, ob es nun ganz sicher ab 1. Januar so aussieht:

Entweder beantragt man (ich Z.B.) die deutsche Staatsbürgerschaft -

oder -

man bleibt auf der AE sitzen und verlängert sie bis ans Ende seiner Tage, wenn man das Glück hat, seinen Arbeitsvertrag verlängern zu können.

Stimmt das? Und ist das die Konsequenz des langersehnten Gesetzes?

Mann, wäre das schrecklich.  :sauer:

Titel: Re: Unbefristete AE nach 1.1.2005
Beitrag von Mick am 03.10.2004 um 19:04:58
Hallo Banu,

an die Stelle der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis tritt im Aufenthaltsgesetz die Niederlassungserlaubnis. Das ist auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

Titel: Re: Unbefristete AE nach 1.1.2005
Beitrag von Banu am 04.10.2004 um 10:26:21
Hi Mick,

die Niederlassungserlaubnis fand ich auch toll, bis chap mir mitteilte, dass ich persönlich z.B. dafür nicht in Frage komme (als promovierte wiss. Angestellte, aber eben keine Weltkapazität).

Kacke. Sorry.  :sauer:


Titel: Re: Unbefristete AE nach 1.1.2005
Beitrag von Mick am 04.10.2004 um 10:35:32
Hi,
ich hatte den Zusammenhang Deines ersten Postings mit einem anderen Thread nicht hergestellt.

Titel: Re: Unbefristete AE nach 1.1.2005
Beitrag von Banu am 04.10.2004 um 10:55:53
Mick,

Entschuldigung. Ich habe nur noch ein von mir geöffnetes Thema im gleichen Forum. meine Frage war zwar genrell gestellt - ich glaube aber, jetzt muss ich das Ganze doch im Zusammenhang mit mir persönlich besprechen. ;)

Wie auch immer - was sollen denn die stinknormalen AE-Ausländer mit einem Arbeitsvertrag an der Uni machen?

Titel: Re: Unbefristete AE nach 1.1.2005
Beitrag von chap am 04.10.2004 um 11:07:14

schrieb am 04.10.2004 um 10:26:21:
Hi Mick,

die Niederlassungserlaubnis fand ich auch toll, bis chap mir mitteilte, dass ich persönlich z.B. dafür nicht in Frage komme (als promovierte wiss. Angestellte, aber eben keine Weltkapazität).

Kacke. Sorry.  :sauer:


In dem anderen Tread wurde schon in der erste Antwort geschrieben: "Grundsetzlich muss du 5 Jahre eine AE gehabt haben, um eine NE zu beantragen." Diese Aussage ist unstritten und es ist in dem "alten" Auslaendergesetz grundsaetzlich genauso... Ich habe nur die Moeglichkeit der "raschen" Erteilung der Niederlassungserlaubnis (§ 19 AufenthG) kommentiert.

Titel: Re: Unbefristete AE nach 1.1.2005
Beitrag von Banu am 04.10.2004 um 12:32:35
Hi chap,

danke. Wollen wir hoffen, der Status "umstritten" klärt sich bis Januar. :)

Titel: Re: Unbefristete AE nach 1.1.2005
Beitrag von chap am 04.10.2004 um 13:01:28

schrieb am 04.10.2004 um 12:32:35:
Hi chap,

danke. Wollen wir hoffen, der Status "umstritten" klärt sich bis Januar. :)


Ich weiss nicht, was du meinst. Das ist schon klar. Unklar ist nur, ob Du die Niederlassungserlaubnis mit "deinem Hintergrund" fruher als nach dem Ablauf von 5 Jahren des Besitzes der Aufenthaltserlaubnis bekommen kannst...

Titel: Re: Unbefristete AE nach 1.1.2005
Beitrag von Banu am 04.10.2004 um 16:01:15
Jetzt verstehe ich, was du mit "umstritten" meintest. Das heißt also, die alte Regelung bleibt wenigstens erhalten.

Und wie soll man dann dieses "Umstritten" verstehen? Wird das irgendwann präzise festgelegt oder entscheidet das Ausländeramt selbst in jedem konkreten Fall?

Danke.

Titel: Re: Unbefristete AE nach 1.1.2005
Beitrag von chap am 04.10.2004 um 16:15:59

schrieb am 04.10.2004 um 16:01:15:
Jetzt verstehe ich, was du mit "umstritten" meintest. Das heißt also, die alte Regelung bleibt wenigstens erhalten.

Und wie soll man dann dieses "Umstritten" verstehen? Wird das irgendwann präzise festgelegt oder entscheidet das Ausländeramt selbst in jedem konkreten Fall?

Danke.


Mia culpa! Ich habe mein Fehler verstanden... Das Wort "unstritten" sollte eigentlich "unstrittig" lauten...  Hilft es? :)

Titel: Re: Unbefristete AE nach 1.1.2005
Beitrag von Banu am 04.10.2004 um 16:25:52
Es hilft ungemein :) Danke.


In diesen Tagen plage ich mich mit der Frage des Antrags auf die dt. Staatsbürgerschaft herum... :( Eine Frage stelle ich noch im dazuegehörigen Forum...

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