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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Bedürftigkeitsprüfung eines Alhi-Empfängers https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1093632876 Beitrag begonnen von Janna am 27.08.2004 um 20:54:36 |
Titel: Bedürftigkeitsprüfung eines Alhi-Empfängers Beitrag von Janna am 27.08.2004 um 20:54:36
Hi @all,
ein Bekannter von mir, der 1 Jahr lang Arbeitslosengeld bezogen hat, hat dieses Jahr im Mai seinen Antrag auf Arbeitslosenhilfe gestellt. Alle benötigten Unterlagen liegen beim Arbeitsamt vor. Bis heute hat das Arbeitsamt nichts entschieden und leistet keine Zahlungen, vertröstet ihn immer nur: "Wir haben im Moment zu tun, da dauert es halt ein bisschen länger", und als er dann fragte, von was er leben soll, lautete die Antwort: "Na, Sie sind ja bis heute noch nicht verhungert ..." Vom Sozialamt bekommt er zur Zeit auch keine Unterstützung - woran es da genau hängt, weiß ich nicht. Wie lange darf eine Bedürftigkeitsprüfung des Arbeitsamtes dauern? Was kann der Bekannte tun, außer immer wieder bei Arbeitsamt und Sozialamt vorzusprechen? (... und natürlich dringend einen neuen Job zu suchen, egal was ...) Vielen Dank für Tipps und Infos. Liebe Grüße Janna |
Titel: Re: Bedürftigkeitsprüfung eines Alhi-Empfängers Beitrag von Orlando am 28.08.2004 um 08:45:54
Ich würde nochmals vorsprechen und eine endgültige KURZE Frist setzen. Dazu mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen. Wenn das nicht hilft, wirklich eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Sachbearbeiter einreichen und beim nächsthöheren Abteilungsleiter/Leiter der Behörde vorsprechen.
Auf jeden Fall Druck machen! Und immer schön Zeugen dabei haben, nicht dass es heißt, er hätte jemanden bedroht oder so. Viel Erfolg! Orlando |
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