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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Bewilligung -> Erlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1092665364 Beitrag begonnen von Andrus am 16.08.2004 um 16:09:24 |
Titel: Bewilligung -> Erlaubnis Beitrag von Andrus am 16.08.2004 um 16:09:24
Hallo,
Seit 2000 habe ich Bewilligung mit Doppelzweck (Promotion + und Arbeit im Rahmen Promotion). Ich habe mit meinem Chef etschieden, dass ich meine Promotion in kurze nicht in Deutschland verteidige (Weisrusslandl), aber doch weiter an der UNI beschäftigen (als Wissenschaftlicher Mitarbeiter). Auf diesem Grund möchte ich Bewilligung, die ich zur Zeit habe, durch Erlaubniss ersetzen. Wäre das möglich ohne Ausreise (und 1 Jahr abwarten)? |
Titel: Re: Bewilligung -> Erlaubnis Beitrag von chap am 20.08.2004 um 16:18:49 schrieb am 16.08.2004 um 16:09:24:
Es waere moeglich, wenn an deiner Arbeit ein "offentliches Interesse" gaebe. |
Titel: Re: Bewilligung -> Erlaubnis Beitrag von Andrus am 15.09.2004 um 15:41:41
Alles gut geklappt. Ich habe schon AE. Ich habe folgende Papiere gebracht:
1. Schreiben aus der UNI, dass meine Tätigkeit offentliche interesse hat. 2. Bestätigung, dass meine Promotionarbeit angereicht ist. 3. Neuer Arbeitsvertrag. |
Titel: Re: Bewilligung -> Erlaubnis Beitrag von chap am 15.09.2004 um 17:46:47 schrieb am 15.09.2004 um 15:41:41:
:up: |
Titel: Re: Bewilligung -> Erlaubnis Beitrag von irs04 am 16.09.2004 um 12:28:30
Wenn Du die Doktorarbeit eingereicht hast, dann verteidigst Du doch Deine Dissertation in Deutschland?
Und was für einen Arbeitsvertrag hast Du, unbefristet? Gruß, Julia |
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