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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Wiedereinreise Straftäter https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1089725838 Beitrag begonnen von Antonia am 13.07.2004 um 12:31:22 |
Titel: Wiedereinreise Straftäter Beitrag von Antonia am 13.07.2004 um 12:31:22
Hallo!
Hoffe ich habe das richtige Forum erwischt. Im Tükisch- lernen- online Forum wurde mir der Link zu dieser Seite gegeben. Ich hätte folgende Frage. Ein Türke hier geboren, aber nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, begeht eine Straftat und wird abgeschoben. Er kommt wieder hier hin und wird wieder abgeschoben. Wie stehen die Chancen, dass er wieder hier hin darf? Was ich schon gehört habe ist, dass erst die Kosten der Abschiebung bezahlt werden müssen. Seine ganze Familie; Eltern, Geschwister und deren Familien leben hier und haben alles die deutsche Staatsbürgerschaft. Er hat zwei Kinder, die ebenfalls die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Vom Gericht wurde ihm ein Umgangsrecht mit diesen eingeräumt. Jetzt ist die Mutter der Kinder (seine geschiedene Frau) erkrankt und kann sich nicht mehr um die Kinder kümmern. Kann das seine Rückkehr beschleunigen? LG Antonia |
Titel: Re: Wiedereinreise Straftäter Beitrag von Doc am 13.07.2004 um 15:36:51 schrieb am 13.07.2004 um 12:31:22:
Hallo Antonia, guck mal in diesen Thread: http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=2b;action=display;num=1088798416 Doc ;) |
Titel: Re: Wiedereinreise Straftäter Beitrag von Antonia am 14.07.2004 um 16:45:23
Hallo!
Jetzt weiß ich, dass erst die Kosten bezahlt werden müssen. Wie steht es nur mit den Kindern? Hat die Entscheidung vom Gericht auf ein Umgangsrecht mit Ihnen Aussicht darauf die Wiedereinreise zu erleichtern? Würde eine Heirat alles erleichtern/ beschleunigen? Oder müßte man sich gleich den Vorwurf der Scheinehe anhören? Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. |
Titel: Re: Wiedereinreise Straftäter Beitrag von Mick am 14.07.2004 um 17:59:38 schrieb am 14.07.2004 um 16:45:23:
Da er "nur" ein Umgangsrecht bezüglich der Kinder hat, würde eine Ehe mit einer deutschen Staatsangehörigen (?) die Sache sicherlich vereinfachen. Ansonsten bestünde auch ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der Personensorge für deutsche Kinder (§ 23 Abs. 1 Nr. 3 AuslG). Aber: vermutlich wurden die Umstände bzgl. der Kinder auch bei der Ausweisung/Abschiebung berücksichtigt? |
Titel: Re: Wiedereinreise Straftäter Beitrag von Antonia am 15.07.2004 um 15:40:01
Hallo!
Danke für die Antwort. 1. Ja, deutsche Staatsbürgerschaft. 2. Die Erkrankung der Mutter war noch nicht so stark. Sie ist momentan nicht in der Lage sich um die Kinder zu kümmern und diese leben im Heim. Dem Jugendamt untersteht sozusagen die Verantwortung für das Wohl der Kinder. LG Antonia |
Titel: Re: Wiedereinreise Straftäter Beitrag von Mick am 27.03.2008 um 12:00:59
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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