i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> §85 (3) AuslG und 85.3 StAR-Vwv
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1089580139

Beitrag begonnen von tad am 11.07.2004 um 23:08:59

Titel: §85 (3) AuslG und 85.3 StAR-Vwv
Beitrag von tad am 11.07.2004 um 23:08:59
Hallo,

im September werde ich 8 Jahre in Deutschland leben.
Mitte Juli werde ich 24. Da ich zur Zeit noch studiere kann ich noch nicht für mein Unterhalt aufkommen. Es dauert leider noch ein Jahr  >:(

Wenn ich einen Einbürgerungsantrag kurz vor meinem 24. Geburtstag ( anderthalb Monate bevor ich volle 8 Jahre in Deutschland lebe ) stelle,  wird er gleich abgelehnt?

Vielen Dank und viele Grüße

Tad

Titel: Re: §85 (3) AuslG und 85.3 StAR-Vwv
Beitrag von Mick am 11.07.2004 um 23:26:54

schrieb am 11.07.2004 um 23:08:59:
Hallo,

im September werde ich 8 Jahre in Deutschland leben.
Mitte Juli werde ich 24. Da ich zur Zeit noch studiere kann ich noch nicht für mein Unterhalt aufkommen. Es dauert leider noch ein Jahr  >:(

Wenn ich einen Einbürgerungsantrag kurz vor meinem 24. Geburtstag ( anderthalb Monate bevor ich volle 8 Jahre in Deutschland lebe ) stelle,  wird er gleich abgelehnt?

Vielen Dank und viele Grüße

Tad


Hi Tad,
welche Art von Aufenthaltsgenehmigung hast Du seit wann?

Titel: Re: §85 (3) AuslG und 85.3 StAR-Vwv
Beitrag von tad am 11.07.2004 um 23:31:01
Hi Mick,

habe Aufenthaltserlaubniss und bald die AE-EG.

Viele Grüße

Tad

Titel: Re: §85 (3) AuslG und 85.3 StAR-Vwv
Beitrag von Mick am 12.07.2004 um 01:15:13

schrieb am 11.07.2004 um 23:31:01:
Hi Mick,

habe Aufenthaltserlaubniss und bald die AE-EG.

Viele Grüße

Tad



Hi Tad,
ich fragte aber auch: seit wann?
Also, seit wann AE? Dann die kompletten acht Jahre, oder war da eine Bewilligung oder anderes vorher?

Titel: Re: §85 (3) AuslG und 85.3 StAR-Vwv
Beitrag von tad am 12.07.2004 um 07:40:43
Hallo,

habe nur eine Aufenthaltserlaubnis gehabt.

Viele Grüße

Tad

Titel: Re: §85 (3) AuslG und 85.3 StAR-Vwv
Beitrag von ramaol am 12.07.2004 um 09:36:58
Hallo!

Ich verstehe jetzt den Zusammenhang nicht. Du fragtest nach § 85 Abs. 3 AuslG, wirst aber bald 24.

§ 85 Abs. 3 AuslG ist nur auf Personen anwendbar, die unter 23 Jahre alt sind. Diese Personen brauchen die wirtschaftlichen Voraussetzungen des § 85 AuslG noch nicht zu erfüllen.

Titel: Re: §85 (3) AuslG und 85.3 StAR-Vwv
Beitrag von tad am 12.07.2004 um 13:13:19
Hi Ramaol,

ich dachte, "bis zur vollendung", gilt für Personen unter 24 Jahren.

Wenn ich jetzt darüber nachdenke, gilt es wirklich nur für Personen unter 23.  [smiley=bash.gif]

Vielen Dank für die Antworten,
viele Grüße

Tad

Titel: Re: §85 (3) AuslG und 85.3 StAR-Vwv
Beitrag von ramaol am 12.07.2004 um 14:11:41

schrieb am 12.07.2004 um 13:13:19:
Hi Ramaol,

ich dachte, "bis zur vollendung", gilt für Personen unter 24 Jahren.

Wenn ich jetzt darüber nachdenke, gilt es wirklich nur für Personen unter 23.  [smiley=bash.gif]

Vielen Dank für die Antworten,
viele Grüße

Tad


Hallo Tad!

Das 23. Lebensjahr ist tatsächlich am Tage des 23. Geburtstages vollendet, genau genommen bereits am Tage davor. Am 23. Geburtstag beginnt das 24. Lebensjahr.

Wovon bestreitest du denn zur Zeit deinen Lebensunterhalt? Sofern dies ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe und / oder Arbeitslosenhilfe möglich ist, ist diese Voraussetzung des § 85 AuslG ja erfüllt.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.