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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Anspruchseinbürgerung mit (noch) befristeter AE?
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Beitrag begonnen von monel am 06.07.2004 um 22:20:59

Titel: Anspruchseinbürgerung mit (noch) befristeter AE?
Beitrag von monel am 06.07.2004 um 22:20:59
Eine Frage zum Thema Einbürgerung:

Ich habe seit seit 4 Jahren als Arbeitnehmer eine befristete AE , davor 6 Jahre (wg. Studium) eine Aufenthaltsbewilligung.
In zwei Jahren soll die AE unbefristet erteilt werden.

Habe ich Chancen, wenn ich jetzt einen Antrag auf Einbürgerung stelle? Insgesamt bin ich ja seit 10 Jahren rechtmässig in Deutschland. Oder muß man warten, bis die AE unbefristet erteilt wird?

Ich wäre dankbar für eine Antwort!

Titel: Re: Anspruchseinbürgerung mit (noch) befristeter A
Beitrag von ramaol am 06.07.2004 um 22:58:44
Hallo monel!

§ 85 AuslG verlangt den Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis (oder Berechtigung). Eine unbefristete AE wird nicht verlangt, demnach genügt auch eine befristete AE.

Titel: Re: Anspruchseinbürgerung mit (noch) befristeter A
Beitrag von monel am 07.07.2004 um 10:04:46
Hallo ramaol,

Vielen Dank für die superschnelle Antwort!

monel   :)

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