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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Mehrstaatigkeit - auch EWR?
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Beitrag begonnen von Gwu am 06.07.2004 um 17:51:14

Titel: Mehrstaatigkeit - auch EWR?
Beitrag von Gwu am 06.07.2004 um 17:51:14
Hallo,

ich wollte nur kurz fragen, ob das EU-Abkommen über die Hinnahme von Mehrstaatigkeit aufgrund von Gegenseitigkeit auch bei EWR-Bürgern gültig ist - das heißt, wenn das EWR-Land auch doppelte Staatsangehörigkeit hinnimmt.

Danke im Voraus und viele Grüße,

Gwu

Titel: Re: Mehrstaatigkeit - auch EWR?
Beitrag von ramaol am 06.07.2004 um 18:01:22
Hallo Gwu!

Zum einen handelt es sich hierbei nicht um ein Abkommen, sondern lediglich um die Feststellung, ob das jeweilige EU-Land seinerseits bei der Einbürgerung von Deutschen die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit verlangt.

Zum anderen steht in § 87 Abs. 2 AuslG ausdrücklich:
Zitat:
(2) Von der Voraussetzung des § 85 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird ferner abgesehen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt und Gegenseitigkeit besteht.
Es ist demnach kein Raum, um hier auch andere Staaten hinein zu interpretieren.

Die Liste der Staaten, bei deren Angehörigen § 87 Abs. 2 AuslG anwendbar ist, findest du hier.

Titel: Re: Mehrstaatigkeit - auch EWR?
Beitrag von Gwu am 06.07.2004 um 18:02:49
danke :)

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