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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Mehrstaatigkeit - auch EWR? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1089129074 Beitrag begonnen von Gwu am 06.07.2004 um 17:51:14 |
Titel: Mehrstaatigkeit - auch EWR? Beitrag von Gwu am 06.07.2004 um 17:51:14
Hallo,
ich wollte nur kurz fragen, ob das EU-Abkommen über die Hinnahme von Mehrstaatigkeit aufgrund von Gegenseitigkeit auch bei EWR-Bürgern gültig ist - das heißt, wenn das EWR-Land auch doppelte Staatsangehörigkeit hinnimmt. Danke im Voraus und viele Grüße, Gwu |
Titel: Re: Mehrstaatigkeit - auch EWR? Beitrag von ramaol am 06.07.2004 um 18:01:22
Hallo Gwu!
Zum einen handelt es sich hierbei nicht um ein Abkommen, sondern lediglich um die Feststellung, ob das jeweilige EU-Land seinerseits bei der Einbürgerung von Deutschen die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit verlangt. Zum anderen steht in § 87 Abs. 2 AuslG ausdrücklich: Zitat:
Die Liste der Staaten, bei deren Angehörigen § 87 Abs. 2 AuslG anwendbar ist, findest du hier. |
Titel: Re: Mehrstaatigkeit - auch EWR? Beitrag von Gwu am 06.07.2004 um 18:02:49
danke :)
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