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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Ägypten
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Beitrag begonnen von SAMEA am 19.06.2004 um 22:29:53

Titel: Ägypten
Beitrag von SAMEA am 19.06.2004 um 22:29:53
Hallo,
ich bin neu hier und mein "Name" ist Samea...ich habe einen sehr guten Bekannten in Ägypten (wirklich nur sehr guter Bekannter) diesen möchte ich gerne einladen, wie geht es am einfachsten und unkompliziertesten? Wenn ich ihn einlade oder mein Mann und ich zusammen oder hat er mehr Chancen wenn er hier ein Sprachstudium anfängt?

Wäre über jede Hilfe oder Rat dankbar.

Lieben Gruss
Samea

Titel: Re: Ägypten
Beitrag von Doc am 20.06.2004 um 17:14:29
Hallo SAMEA,

die Voraussetzungen für einen Sprachkurs sind noch schwerer zu erfüllen, da der Sprachkurs gebucht sein muss und genügend Unterhalt und Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt nachzuweisen sind.

Eine Einladung wird bei der Ausländerbehörde mit einer sogenannten Verpflichtungserklärung abgegeben. D.h. ihr verpflichtet Euch für alle Kosten aufzukommen, die der Besucher hier in D. verursacht.

Also laßt ihr Euch erstmal eine Passkopie des Besuchers schicken und geht damit und mit Euren Einkommens- und Wohnungsnachweisen zur ABH (Personalausweise nicht vergessen).

Doc  ;)

Titel: Re: Ägypten
Beitrag von SAMEA am 21.06.2004 um 19:58:05
Hallo Doc,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wie stehen denn die Chancen für ein Visum?

Wie sieht es mit einem Visum aus, wenn man ganz nach Deutschland ziehen will und hier arbeiten möchte?

Danke schon einmal.
LG
Samea


Titel: Re: Ägypten
Beitrag von Doc am 21.06.2004 um 21:32:34
Boahr,

dafür muss man ein Kunststück können, oder in die einschlägigen Gesetze und Verordnungen gucken.

So einfach mal eben eine Arbeitserlaubnis können wir hier nicht aus dem Hut zaubern!

Doc  :kasper:

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