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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> EU Freuzügigkeit nach Heirat in Dänemark https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1087484230 Beitrag begonnen von ein_anderer_planet am 17.06.2004 um 16:57:10 |
Titel: EU Freuzügigkeit nach Heirat in Dänemark Beitrag von ein_anderer_planet am 17.06.2004 um 16:57:10
Hallo ,
ich habe schon mehrere male das Forum kontaktiert. Mein Freund , der Ägypter ist , ist mit einem 2 monatigem Schengenvisum in Deutschland. Wir planen in einigen Wochen in Dänemark zu heiraten. Wir tragen uns mit dem Gedanken danach ins EU Ausland zu ziehen um unter vorteilhaferes EU Recht zu fallen. problem ist das sein Pass Ende des Jahres abläuft und auch nicht von der ägyptischen Botschaft verlängert wird.Haben vor kurzem in der Botschaft direkt nachgefragt. Wir wollen vermeiden dass er nach Eheschliessung zurück nach Ägypten ausreisen muss. Ich habe nun in der belgischen Botschaft nachgefragt , ob wir beide unter Nutzung meines Freizügigkeitsrechts eine EU Aufenthaltserlaubis beantragen können-in Belgien- habe die Antwort bekommen , dass er nochmal nach Ägypten ausreisen müsste um von dort ein Visum zu beantragen. Möchte nun wissen wie die Rechtslage für unseren Fall ausieht. Wenn wir noch vor Ablauf des Schengenvisums nach Belgien ziehen würden und dann dort direkt zu den zuständigen Behörden gehen , Heirat und Identität etc. nachweisen können- kann eine erneute Ausreise nach Ägypten gefordert werden? Sollte es nicht möglich sein auch von Deuschland aus in der belgischen Botschaft ein Einreisevisum für Belgien zu bekommen wenn wir mit der Heiratsurkunde etc dorthingehen? Hoffe auf Antworten! |
Titel: Re: EU Freuzügigkeit nach Heirat in Dänemark Beitrag von Doc am 17.06.2004 um 23:40:30
Hallo ein_anderer_Planet,
um für Deinen Ehemann ein Aufenthaltsrecht nach EU-Recht erwirken zu können, müßtest Du selbst zunächst ein dauerhaftes Freizügigkeitsrecht für Dich wahrnehmen können (z.B. als Arbeitnehmerin etc. pp.). Wenn das der Fall sein sollte, dann lohnte sich sehrwohl die Lektüre des Urteils des EU-Gerichtshofes: MRAX. Wenn Du unter den Links zu dieser Homepage mal nach EU-Recht nachliest, insbesondere die Verordnungen und Richtlinien, dann stellst Du fest, dass grundsätzlich von dem Ausweis geprochen wird, der bei der Einreise vorgelegen hatte. Alles weitere mußt Du Dir schon erlesen. Doc 8) |
Titel: Re: EU Freuzügigkeit nach Heirat in Dänemark Beitrag von ein_anderer_planet am 18.06.2004 um 12:44:03
Hallo ,
ich hab mich nun durch die Texte gewälzt und auch das MRAX Urteil gelesen. So wie ich das nun verstanden habe muss mein Mann folgende Dokumente vorweisen: 1)Den Ausweis mit dem in das betreffende Land eingereist wurde 2) Eine Eheurkunde , die unseren Famiienstand bescheinigt 3) ausreichenden Krankenversicherungsschutz für uns beide 4) Vorraussetzung ist natürlich dass ich vom Freizüggigkeitsrecht gebrauch mache , sprich in einem anderen EU Land arbeite , bzw studiere und lebe 5) ausreichenden Wohnraum und Mittel für uns beide für die Dauer des gesamten Aufenthaltes Da er ja mit einem gültigen Pass mit einem Schengenvisum nach Belgien einreist , dürfte nach meinem Verständnis nicht nochmal eine Ausreise verlangt werden nur um ein neues Visum zu beantragen.( zur Familienzusammenführung). Fraglich ist nur inwieweit diese Regelungen denn schon angewendet werden in den Behörden der jeweiligen Mitgliedstaaten ? Denn als ich mich in der belgischen Botschaft telephonisch informierte wie unser Fall gehandhabt wird , habe ich ja erfahren das eine erneute Ausreise zur Visumsbeschaffung erwartet wird. Weiss nun nicht was gängige Praxis ist , denn das würde den Urteilstenor des MRAX doch ziemlich missachten. Welche Möglichkeiten habe ich denn die Behörden von den EU Richtlinien zu überzeugen? Was denkt ihr? |
Titel: Re: EU Freuzügigkeit nach Heirat in Dänemark Beitrag von peku am 18.06.2004 um 19:57:54
Hallo,
wenn du als deutsche EU Bürgerin mit wohnsitz in Belgien der Meinung bist das die Belgischen Behörden Dein (und deines mannes Recht) nicht richtzig auslegen kannst du dich an die nationale Stelle von Solvit wenden. mail: axel.bree@bmwa.bund.de Solvit ist grob erklärt ein Verbund in dem fälle behandelt werden wenn EU Recht verletzt worden ist. Der ablauf wir sein das der deutscvhe solvit Vertreter sich beim belgischen Informiert und der vor Ort eine Lösung sucht. Solvit hats ich selbst eine Frist von 10 wochen gesetzt in der du eine Entscheidung bekommen wirst.# Mehr Infos siehe auf der page von solvit. Gruss peku |
Titel: Re: EU Freuzügigkeit nach Heirat in Dänemark Beitrag von fons am 19.06.2004 um 01:24:41 schrieb am 18.06.2004 um 19:57:54:
Und wo ist die :fragz: hier :up: |
Titel: Re: EU Freuzügigkeit nach Heirat in Dänemark Beitrag von yamina am 19.06.2004 um 11:49:51
Sehr gute Seite Peku [beifall=beifall.gif]
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Titel: Re: EU Freuzügigkeit nach Heirat in Dänemark Beitrag von peku am 19.06.2004 um 20:12:24
Hallo finde die Seite auch ganz gut--aber bedanke dich auch bei fons ich habe den link vergessen einzufügen..
Gruss peku |
Titel: Re: EU Freuzügigkeit nach Heirat in Dänemark Beitrag von yamina am 19.06.2004 um 21:28:33
gracias Peku :)
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Titel: Re: EU Freuzügigkeit nach Heirat in Dänemark Beitrag von yamina am 19.06.2004 um 21:29:06
gracias Fons :)
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