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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Dauer des Entlassungsverfahren in Serbien
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Beitrag begonnen von goke am 24.05.2004 um 19:41:32

Titel: Dauer des Entlassungsverfahren in Serbien
Beitrag von goke am 24.05.2004 um 19:41:32
Hallo,

ich habe im November 2003 ein Entlassungsantrag aus der Serbisch Montenegrinischer Staatsbürgerschaft gestellt. Kann mir Jemad sagen wie lange das Verfahren dauert?

Danke!

Titel: Re: Dauer des Entlassungsverfahren in Serbien
Beitrag von ramaol am 24.05.2004 um 19:56:35
Hallo goke!

Wenn der Entlassungsantrag vollständig mit allen erforderliche Unterlagen beim Konsulat gestellt und die Gebühr bezahlt ist, muss mit einer Bearbeitungsdauer von etwa einem Jahr gerechnet werden.

Titel: Re: Dauer des Entlassungsverfahren in Serbien
Beitrag von Trinnity am 25.05.2004 um 08:17:39
Hallo Goke,

ich hatte in meinem Bekanntenkreis einen Fall, in dem eine Frau schon seit ca. 2 Jahren keine Antwort bekommt.
Dann kommt es auch noch darauf an, wie es bei dir mit der Wehrpflicht aussieht.

Aber evtl. hätte ich da einen Tipp, wie du die Konsularbegühren von ca. 1.000 € niedriger halten kannst, nämlich: den Antrag nicht übers Kosulat sondern direkt in Serbien zu stellen, hat mein Bruder auch gemacht  ;-D
Ich nehme mal an, dass du in Serbien noch gemeldet bist?

Grüßle,
Trin  :)

Titel: Re: Dauer des Entlassungsverfahren in Serbien
Beitrag von ramaol am 25.05.2004 um 09:10:31
Hallo!


Zitat:
Aber evtl. hätte ich da einen Tipp, ...

Zu Risiken und Nebenwirkungen dieses Tipps empfehle ich dringend die Lektüre dieses Themas .

Titel: Re: Dauer des Entlassungsverfahren in Serbien
Beitrag von Trinnity am 25.05.2004 um 10:02:01
Hallöchen,

@ Ramaol: Ich dachte dabei auch ans Serbische Innenministerium .... nicht dass irgendein falscher Verdacht evtl. aufkommen könnte  ;)

Grüßle,
Trin

Titel: Re: Dauer des Entlassungsverfahren in Serbien
Beitrag von ramaol am 25.05.2004 um 10:17:44
Hallo!

Wenn die Entlassungsbescheinigung von der zuständigen Behörde, also dem Innenministerium stammt, ist das ja auch in Ordnung. Bescheinigungen direkt aus dem Heimatland müssen jedoch legalisiert werden.

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