i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1084634011

Beitrag begonnen von Andreas78 am 15.05.2004 um 18:13:31

Titel: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von Andreas78 am 15.05.2004 um 18:13:31
Hallo,

ein Bekannter aus Nicht-EU Staat ist in Deutschland seit 08/2003. Er hat ein Studentenvisum mit der Auflage, nicht arbeiten zu dürfen.
Er hätte die Möglichkeit einen Aushilfsjob zu machen. Kann die Arbeitserlaubnis dafür erteilt werden? Muß die Auflage im Pass geändert werden? Wie geht das?  ???

Danke für Eure Hilfe! [beifall=beifall.gif]


Titel: Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von Mick am 15.05.2004 um 19:25:08
Hallo,
ich würde mal die Änderung der Auflage bei der Ausländerbehörde beantragen. Nach den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz ist eine Erwerbsätigkeit bei Studenten gestattet, wenn 90 Tage (180 halbe Tage) pro Jahr nicht überschritten werden.


Zitat:
Nr. 28.5.3.1 AuslG-VwV
Eine vorübergehende Beschäftigung, die insgesamt drei Monate (90 Arbeitstage) im Jahr nicht übersteigt (arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung nach der Arbeitserlaubnisverordnung) ist auch außerhalb der Semesterferien zuzulassen. Eine längere von der Bundesanstalt für Arbeit vermittelte Ferienbeschäftigung ist grundsätzlich auf die Semesterferien zu beschränken und nur zuzulassen, wenn dadurch das Studium nicht verzögert wird.

Titel: Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von Andreas78 am 15.05.2004 um 22:45:35
Danke Mick,

mein Bekannter absolviert derzeit noch einen vorbereitenden Sprachkurs. Da steht einer Beschäftigung wohl Nr. 28.5.3.4 entgegen.


Zitat:
28.5.3.4            Eine unselbständige Erwerbstätigkeit während eines vorbereitenden Sprachkurses oder während des Studienkollegs außerhalb der Ferien ist durch Auflage auszuschließen.


Oder gibt es eine Möglichkeit (z.B. nach 28.5.3.5)?

Ist die arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung zwischen 2 Blöcken des Sprachkurses ("Ferien") möglich?

Titel: Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von Mick am 15.05.2004 um 22:49:52

schrieb am 15.05.2004 um 22:45:35:
Danke Mick,

mein Bekannter absolviert derzeit noch einen vorbereitenden Sprachkurs. Da steht einer Beschäftigung wohl Nr. 28.5.3.4 entgegen.


Oder gibt es eine Möglichkeit (z.B. nach 28.5.3.5)?

Ist die arbeitserlaubnisfreie Beschäftigung zwischen 2 Blöcken des Sprachkurses ("Ferien") möglich?



Hi,
guck mal in § 9 Nr. 9 ArGV, da sind die Fälle beschrieben, die arbeitsgenehmigungsfrei sind.

Titel: Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von chap am 07.06.2004 um 15:24:33

schrieb am 15.05.2004 um 22:49:52:
Hi,
guck mal in § 9 Nr. 9 ArGV, da sind die Fälle beschrieben, die arbeitsgenehmigungsfrei sind.


Ich zweifle, dass ein Auslaender mit der Auflage "Erwerbstaetigkeit nicht gestattet" auch eine arbeitsgenehmigungsfreie Beschaeftigung ausueben darf. Das haengt natuerlich davon ab, ob der Auslaender, Meinung der ABH nach, seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Ausland beibehaelt.

Titel: Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von Mick am 07.06.2004 um 16:01:48

schrieb am 07.06.2004 um 15:24:33:
Ich zweifle, dass ein Auslaender mit der Auflage "Erwerbstaetigkeit nicht gestattet" auch eine arbeitsgenehmigungsfreie Beschaeftigung ausueben darf. Das haengt natuerlich davon ab, ob der Auslaender, Meinung der ABH nach, seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Ausland beibehaelt.


Hi Chap,
ich schrieb vorher dieses:


Zitat:
Hallo,
ich würde mal die Änderung der Auflage bei der Ausländerbehörde beantragen. Nach den Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz ist eine Erwerbsätigkeit bei Studenten gestattet, wenn 90 Tage (180 halbe Tage) pro Jahr nicht überschritten werden.

;)

Titel: Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von chap am 07.06.2004 um 16:32:02

schrieb am 07.06.2004 um 16:01:48:
Hi Chap,
ich schrieb vorher dieses:

;)


Hi Mick.

entschuldige mich,  habe nicht Alles aufmerksam gelesen. Ich kenne einen Sudenten aus Bayern, denen die Auflage "Erwerbstaetigkeit nicht gestattet" angeordnet worden ist. Auf seiner Bitte, die Auflage entsprechend zu aendern, wurde ihm mitgeteilt, dass er die 3 Monate im Jahr auch mit dieser Auflage arbeiten darf. Ich zog dann den Schluss, dass er, nach Meinung seiner ABH, seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Ausland beibehaelt. Aber das ist der einzigen solchen Fall, den ich kenne.

Titel: Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von Mick am 07.06.2004 um 20:52:51

schrieb am 07.06.2004 um 16:32:02:
Hi Mick.

entschuldige mich,  habe nicht Alles aufmerksam gelesen. Ich kenne einen Sudenten aus Bayern, denen die Auflage "Erwerbstaetigkeit nicht gestattet" angeordnet worden ist. Auf seiner Bitte, die Auflage entsprechend zu aendern, wurde ihm mitgeteilt, dass er die 3 Monate im Jahr auch mit dieser Auflage arbeiten darf. Ich zog dann den Schluss, dass er, nach Meinung seiner ABH, seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Ausland beibehaelt. Aber das ist der einzigen solchen Fall, den ich kenne.



Hi,
brauchst Dich nicht zu entschuldigen, mir ist schon klar, dass Du das überlesen hast, wollte das halt klar stellen.

Der von Dir geschilderte Fall dürfte sehr selten sein. Ich würde mit der Auflage auch nicht arbeiten, sondern dagegen vorgehen. Widerspruch einlegen, der hat aufschiebende Wirkung (zumindest in NRW).

Titel: Re: Student Nicht-EU Arbeitserlaubnis möglich?
Beitrag von chap am 10.06.2004 um 17:31:15

schrieb am 07.06.2004 um 20:52:51:
Hi,
brauchst Dich nicht zu entschuldigen, mir ist schon klar, dass Du das überlesen hast, wollte das halt klar stellen.

Der von Dir geschilderte Fall dürfte sehr selten sein. Ich würde mit der Auflage auch nicht arbeiten, sondern dagegen vorgehen. Widerspruch einlegen, der hat aufschiebende Wirkung (zumindest in NRW).


Danke!  :)

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.