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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> § 87 Abs. 2 / Gegenseitigkeit / Griechenland https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1082484448 Beitrag begonnen von ramaol am 20.04.2004 um 21:07:28 |
Titel: § 87 Abs. 2 / Gegenseitigkeit / Griechenland Beitrag von ramaol am 20.04.2004 um 21:07:28
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden!
Hallo! Hier ein aktueller Artikel aus der Online-Ausgabe der Mitteldeutschen Zeitung (mz) vom 20.04.2004: Zitat:
Damit dürfte diese Angelegenheit endgültig geklärt sein. :happy: Der Originaltext ist hier zu finden. |
Titel: Re: § 87 Abs. 2 / Gegensseitigkeit / Griechenland Beitrag von Blaise am 20.04.2004 um 21:20:49
Hallo Ramaol,
jau, jetzt dürften es sogar unsere lieben Bazis im Süden wissen... Nur am Rande - in der Regel befürworte ich ja die bayrischen Verfahrensweisen:hat: Nur mit der Gegenseitigkeit lagen sie halt ganz verkehrt... Grüße Blaise |
Titel: Re: § 87 Abs. 2 / Gegensseitigkeit / Griechenland Beitrag von ramaol am 20.04.2004 um 21:52:40 Zitat:
Na ja, nicht nur da. [disco=disco.gif] |
Titel: Re: § 87 Abs. 2 / Gegensseitigkeit / Griechenland Beitrag von Doc am 20.04.2004 um 21:59:05
Also ich halte die Annahme, Bewilligungszeiten wären nicht gewöhnliche Aufenthalte, für vertretbar.
Doc 8) |
Titel: Re: § 87 Abs. 2 / Gegenseitigkeit / Griechenland Beitrag von ramaol am 21.04.2004 um 09:34:04 Zitat:
Klar, Doc, vertreten kann man sicher einiges. Die Frage ist, ob das dann auch richtig ist. Auch dieses Thema werden wohl die Gerichte entscheiden müssen, aber solange keiner klagt, passiert natürlich nix. >:( |
Titel: Re: § 87 Abs. 2 / Gegenseitigkeit / Griechenland Beitrag von ramaol am 21.04.2004 um 11:08:07
Nachtrag:
Hier ist die entsprechende Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts: Zitat:
Im Original hiernachzulesen. Anmerkung: Das Urteil bezieht sich nur auf griechische Einbürgerungsbewerber. Wie dies bei anderen Staatsangehörigen gehandhabt wird, bleibt abzuwarten. |
Titel: Re: § 87 Abs. 2 / Gegensseitigkeit / Griechenland Beitrag von Davidovitsch am 21.04.2004 um 12:17:21 schrieb am 20.04.2004 um 21:20:49:
Ich weiss nicht, ob es Dir zusteht, das Wort "Bazi" zu gebrauchen. Zur Begründung: *************** 177. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 6. Dez. 1956 (2. Wahlperiode), Frage des Abgeordneten Schmitt (SPD) über "Anredeform in Tagesbefehlen des Bundesministers für Verteidigung" ............. Strauß: "Es ist ein Irrtum - der sich durch die Verschiedenheit der landsmannschaftlichen Gepflogenheiten und ihrer Sprachgebräuche erklären läßt -, anzunehmen, daß die Anredeform 'Ihr' und 'Euch' den Plural der vertraulichen Anredeform 'Du' darstellt." Heiterkeit im Plenum. Strauß: "Das trifft ebensowenig zu wie die Anredeform 'Sie' den Plural der Anredeform 'Du' darstellt." Lebhafte Heiterheit und Beifall in der Mitte und rechts. Wehner: "Was soll dieses Kasperltheater da oben einschließlich des Herrn Ministers und des Herrn Präsidenten?" Bundestagsvizepräsident Jäger: "Herr Abgeordneter Wehner, das Wort 'Kasperltheater' stammt aus dem süddeutschen Sprachgebrauch. Ich glaube gar nicht, daß Sie das gebrauchen dürfen!" *************************** Das Wort 'Bazi' stammt ebenfalls aus dem süddeutschen Sprachgebrauch..... |
Titel: Re: § 87 Abs. 2 / Gegenseitigkeit / Griechenland Beitrag von ramaol am 21.04.2004 um 12:31:06
Moin Moin (Achtung: Wort aus dem norddeutschen Sprachgebrauch), Davidovitsch!
Es wird nochmals gebeten, sich in den Sachforen auf das jeweilige Sachthema zu beschränken. Solche Äußerungen mögen manche Leute vielleicht witzig fnden, sie machen jedoch das Thema unnötigerweise unübersichtlich und gehören, wenn überhaupt, allenfalls ins Userforum. [smiley=bash.gif] Vielen Dank |
Titel: Re: § 87 Abs. 2 / Gegenseitigkeit / Griechenland Beitrag von Davidovitsch am 21.04.2004 um 18:10:53
Zur Kenntnis genommen.
Jetzt muß ich wohl auch Besserung geloben. Tue ich hiermit. @Fons: siehst Du das auch so wie Ram ? |
Titel: Re: § 87 Abs. 2 / Gegenseitigkeit / Griechenland Beitrag von fons am 21.04.2004 um 19:37:03 schrieb am 21.04.2004 um 18:10:53:
JA ggf. kann man/Frau sich ja im Userforum "austoben"... wobei es auch dort Grenzen gibt! |
Titel: Re: § 87 Abs. 2 / Gegenseitigkeit / Griechenland Beitrag von ralfi am 03.09.2004 um 09:21:56 |
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