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Anfechtung einer VE wegen Irrtums / Familiennachzug (Gelesen: 16.392 mal)
deerhunter
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Antwort #60 - 04.03.2016 um 16:31:50
 
T.P.2013 schrieb am 04.03.2016 um 15:29:28:
@deerhunter,

ohne eine Abhandlung darüber schreiben zu wollen, ist es völliger Quatsch, von "Privilegien" zu schreiben, nur weil ein Beamter in der PKV ist oder als "privat versichert" gilt, weil er die Heilfürsorge des Dienstherrn "genießt".
Denn erstens hat man als Beamter eben gerade keine Wahl und kann daher nichts "aufgeben", selbst wenn man wollte.
Und zweitens ist, bei genauer Betrachtung, der an Stammtischen vermeintlich erkannte Vorteil / das Privileg eben genau dies aus verschiedenen Gründen keiner / keines.


Also ich bin seit 30 Jahren Beamter und sehe diese Privilegien bei jedem Arzttermin oder Versuch einen Termin zu bekommen, im KH und bei Medikamenten...sorry

Ansonsten stimme ich Aras zu
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T.P.2013
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Antwort #61 - 04.03.2016 um 16:40:14
 
@Aras,

ich bin, was die Sache im Grundsatz angeht, völlig bei Dir, weshalb ich ja auch explizit auf die GKV-Mitgliedschaft der Mutter und die dann einsetzenden Familienversicherung abzielte. Nur GKV Kind ist nicht.

Das Problem scheint aber zu sein, dass die ABH hinsichtlich des Kindes, auch als Mitglied im Rahmen der Familinversicherung, eben eine andere Auffassung zu haben scheint, die man dann auch als falsche Auffassung feststellen lassen muss (falls ich die Beiträge des TS korrekt erfasst haben sollte).
Vielleicht habe ich mich ungeschickt ausgedrückt.

Gruß
and welcome back Zwinkernd

deerhunter schrieb am 04.03.2016 um 16:31:50:
Also ich bin seit 30 Jahren Beamter und sehe diese Privilegien bei jedem Arzttermin oder Versuch einen Termin zu bekommen, im KH und bei Medikamenten...sorry

Ansonsten stimme ich Aras zu


Und dann erzählst Du was davon, dass der Beamten-Kollege sich doch in der GKV versichern lassen soll? Dies müsstest Du als Beamter besser wissen. Ich als Beamter mit über 30 Dienstjahren weiß es jedenfalls besser...
OT: Terminvergabe und großzügigere Regelungen im Bereich Heilmittel / Arzneien etc. ist nicht alles.... Soll's zu diesem Thema von mir dann auch gewesen sein.
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Aras
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Antwort #62 - 04.03.2016 um 17:00:54
 
Hi T.P.

ich wollte nur die anderweitige Absicherung nochmal genau analysieren, damit der TE gegenüber der GKV auch dieses Argument entkräften kann, falls die darauf kommen. Ich hab das jetzt auch nicht als Gegenmeinung verstanden, auch wenn ich dich direkt adressiert habe Durchgedreht. Leider (oder vielleicht auch gut so?) wissen wir nicht was genau zwischen dem TE und der GKV besprochen oder hin und her geschrieben wurde.

Bei der GKV muss man auch relativ präzise fragen bzw. antworten. Wieviele Studenten sind in der GKV pflichtversichert und behaupten freiwillig versichert zu sein, weil sie monatlich der GKV Geld überweisen? Da frag ich dann immer, wie hoch der Krankenversicherungsbeitrag sei und kann aufgrund der Höhe auf die KV-Art kommen (ca. 75 € = Pflichtversicherter Student, ca. 150 € = freiwillig versicherter Student). Aber zum Glück bin ich kein KV-Mitarbeiter Durchgedreht.

Ich möchte auch anmerken, dass ich mir das Entwirren des Gesetzestextes auch nicht einfach gefallen ist. Eher im Gegenteil: Das SGB V ist ziemlich verworren. Da wir meine Großmutter nach Europa bringen wollen, muss ich mich mit Krankenversicherung und anderen relevanten Themen detailliert beschäftigen, damit auch die optimalste Lösung für sie herauskommt.

PS:
Danke Smiley


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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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MaVal
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Antwort #63 - 09.03.2016 um 18:10:48
 
Mit folgender Info beende ich meine Aktivität in dem Thread hier:


DIE ABH HAT DIE VE FÜR DAS KIND MEINER FRAU (STIEFKIND) FÜR NICHTIG !!! ERKLÄRT. Sie haben klargestellt, dass ich die VE nur zum Zwecke des Bonitätsnachweises erbracht (abgebeben) habe!

Damit sollte der Versicherung des Kindes - freiw. GKV - nichts mehr im Wege stehen.

Wie die TKK an die Info kam, wussten sie auch nicht  ... Zwinkernd

DANKE AN ALLE!
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Antwort #64 - 09.03.2016 um 22:54:32
 
Danke für die Rückmeldung.
Das ist eine interessante, weil, zumindest für mich, auch neue Variante.
Magst Du mal den Begründungstext der ABH mitteilen?
So könntest Du es evtl. anderen künftigen Fragestellern erleichtern, im Nachgang bei abgegebener VE zu argumentieren.

Interessieren würde mich auch die tatsächliche Reaktion der GKV bei Aufnahmeantrag.

Danke und Gruß
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Antwort #65 - 10.03.2016 um 23:34:53
 
Sehr geehrter ...,
ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom ... ... ... . Die von Ihnen abgegebene VE [für das Kind] diente lediglich dem Nachweis, dass ausreichendes Einkommen vorhanden ist. Sie können diese von daher als nichtig betrachten."

Die TKK sagte auf telef. Nachfrage, dass das Kind nunmehr alleine freiwillig gesetzl. versichert werden kann. Letztlich haben wir uns aber für eine freiw. GKV meiner Frau mit FamVers Kind entschieden: das Risiko im Basistarif auf Kosten (für das Kind) sitzen zu bleiben, bzw. keinen Arzt zu finden, der zum Basistarif abrechnet, waren uns einfach zu hoch.
Die Varinate Frau PKV + Kind GKV ist genauso teuer wie beide freiw. GKV.
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Antwort #66 - 10.03.2016 um 23:50:05
 
MaVal schrieb am 10.03.2016 um 23:34:53:
das Risiko im Basistarif auf Kosten (für das Kind) sitzen zu bleiben, bzw. keinen Arzt zu finden, der zum Basistarif abrechnet, waren uns einfach zu hoch.

Warum sollte ein Arzt nicht nach Basistarif abrechnen, wenn er auch Patienten nimmt, die gesetzlich versichert sind?
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Antwort #67 - 11.03.2016 um 00:08:10
 
Danke für die Rückmeldung und: ja, m.E. weise Entscheidung, gerade angesichts Eurer besonderen Umstände.

Gruß
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