@Aras,
ich bin, was die Sache im Grundsatz angeht, völlig bei Dir, weshalb ich ja auch explizit auf die GKV-Mitgliedschaft der Mutter und die dann einsetzenden Familienversicherung abzielte. Nur GKV Kind ist nicht.
Das Problem scheint aber zu sein, dass die
ABH hinsichtlich des Kindes, auch als Mitglied im Rahmen der Familinversicherung, eben eine andere Auffassung zu haben scheint, die man dann auch als falsche Auffassung feststellen lassen muss (falls ich die Beiträge des
TS korrekt erfasst haben sollte).
Vielleicht habe ich mich ungeschickt ausgedrückt.
Gruß
and welcome back
deerhunter schrieb am 04.03.2016 um 16:31:50:Also ich bin seit 30 Jahren Beamter und sehe diese Privilegien bei jedem Arzttermin oder Versuch einen Termin zu bekommen, im KH und bei Medikamenten...sorry
Ansonsten stimme ich Aras zu
Und dann erzählst Du was davon, dass der Beamten-Kollege sich doch in der GKV versichern lassen soll? Dies müsstest Du als Beamter besser wissen. Ich als Beamter mit über 30 Dienstjahren weiß es jedenfalls besser...
OT: Terminvergabe und großzügigere Regelungen im Bereich Heilmittel / Arzneien etc. ist nicht alles.... Soll's zu diesem Thema von mir dann auch gewesen sein.