So, die Einbürgerungsurkunde wurde bereit nach etwas über 3 Monaten nach Antragstellung ausgefertigt (Rekordzeit in Bayern?). Meine Frau konnte sie allerdings erst über einen Monat später abholen.
Bei Übergabe der Einbürgerungsurkunde wurde weder der Reisepass noch der
eAT gefordert, eingezogen bzw. entwertet.
Im Einbürgerungsantrag wurde unter
"Vermeidung von Mehrstaatigkeit
Ich bin bereit, meine bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufzugeben und verpflichte mich, nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte zu unternehmen."
JA angekreuzt.
Eine Einbürgerungszusicherung erfolgte nicht, sondern es wurde nur eine Kostennote zugesandt:
"Die Einbürgerungsurkunde kann gegen Vorlage des Einzahlungsnachweises (Kontoauszug) so-
wie Ihres Reisepasses (ggf. auch elektronischer Aufenthaltstitel) beim Landratsamt XXX
Staatsangehörigkeitsbehörde, Zimmer Nr. XX abgeholt werden."
Damit ist doch alles abgeschlossen, oder?
Kann die Behörde jetzt noch nachträglich den Reisepass verlangen?
Meine Frau würde den Pass gerne behalten, da die 43 Seiten voll mit Visa/Stempeln ein schönes Andenken an unsere Weltreisen sind.