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Bearbeitungsdauer ABH - Umzug steht bevor (Gelesen: 2.283 mal)
Lurkus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bearbeitungsdauer ABH - Umzug steht bevor
20.01.2015 um 16:28:40
 
Hallo,

ich hänge mich mal hier dran, da ich eine sehr ähnliche Frage habe.
Wir sind letztes Jahr (Ende Oktober) aus den USA zurück nach Deutschland gezogen, inklusive meiner russischen Ehefrau. Momentan warten wir noch auf Bearbeitung unseres Falles durch die Ausländerbehörde hier vor Ort. Das 90-Tage Visum meiner Frau läuft nächste Woche ab.
Bekanntermaßen bleibt ihr Status während der Bearbeitung bestehen, d.h. die Frist ist erst einmal verlängert. Trotzdem werde ich langsam ungeduldig, denn wir müssen eigentlich dringend unseren Wohnsitz innerhalb Deutschlands verlegen aufgrund meines Berufs. Ich habe gehört dass in diesem Fall die ABH im neuen Wohnort zuständig wird; deshalb gehe ich davon aus dass es sinnvoll ist mit unserer Ummeldung auf den Abschluss der Bearbeitung durch die ABH zu warten. Wie lange kann das noch so durchschnittlich dauern? Sind hier mehrere Monate Bearbeitungsdauer normal?

Vielen Dank!
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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.01.2015 um 17:10:42
 
Solange Du nichts Näheres schreibst, weiß hier niemand, was "normal" ist.

Wenn Ihr umzieht, müsst Ihr Euch auch ummelden. Das kannst Du nicht frei entscheiden, die Meldegesetze der Länder und demnächst des Bundes sehen hier klare Fristen und Pflichten vor. Damit wird die neue ABH zuständig.
Du kannst es beschluenigen, indem Du beiden Ausländerbehörden Deinen Umzug mitteilst. So müssen sie nicht auf die Meldung der Meldebehörde warten.

Der Aufenthalt bleibt ja erlaubt, da gibt es kein Problem.
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Eins
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Eins, Zimbabwe
Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.01.2015 um 17:28:15
 
Nach Beantragung der AE dauert die Ausstellung in der Regel 2-4 Wochen. Die Fertigstellung erfährst Du schriftlich durch Zusendung des PIN-Codes für die Onlinefunktion oder was das da ist.
Dann ist es abhängig von der ABH, ob Du die Karte einfach abholen kannst oder hierfür einen Termin vereinbaren musst.

Würde mir an Deiner Stelle gar keine Gedanken machen, meld Dich einfach um und schreib den beiden ABH noch eine Email. Dies ist aber optional, ist nicht Deine Aufgabe und Du wirst dafür auch nicht bezahlt; es ist einfach deren Job sich darum zu kümmern. Deine Frau ist legal hier im Land und es wird keine Probleme geben mit dem Aufenthalt. Wichtig nur, das ihr eine Kopie der Beantragung oder eben irgendetwas "in der Hand habt". Falls ihr in den nächsten 6 Wochen keine Ausreise oder so geplant habt würd ichs einfach laufen lassen und nicht weiter drum kümmern.
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Lurkus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 19.04.2015 um 08:09:41
 
Hallo,

wir hatten Mitte Februar unseren Termin auf der ABH für den Antrag zum (laut Anschreiben schon genehmigten) eAT. Seitdem warten wir auf den PIN Brief zur Abholung, mittlerweile schon 9 Wochen. Beim Termin hieß es, das würde ca. 4 Wochen dauern. Daher werden wir langsam nervös ob da alles in Ordnung ist.
Ich habe schon per Email bei der ABH nachgefragt, leider ohne Antwort.
Kann einbe 9-wöchige Bearbeitungszeit noch normal sein? Kommt man telefonisch beider ABH eventuell weiter, oder hat man dort keine weiteren Informationen für uns bis der PIN Brief ankommt?
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Jojo2015I
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.04.2015 um 08:47:53
 
Hallo,

9 Wochen ist nicht normal. Ich würde versuchen die ABH telefonisch zu erreichen oder persönlich nachfragen.
Sofern der eAT wirklich am Termin bestellt wurde, kann fast nur irgendwas schiefgegangen sein.

Die ABH kann dir zumindest sagen, ob die Karte evtl schon da ist. Vielleicht ist nur der PIN-Brief bei euch nicht angekommen.

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Jojo2015I
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Antwort #5 - 19.04.2015 um 08:50:20
 
Kurz noch hinterher: Sofern man euch zugesagt hat, dass die AE genehmigt ist, würde ich mir auch keine riesigen Sorgen machen. Ist dann wohl nur was 'technisches' fehlgelaufen. Ärgerlich für euch, aber aufenthaltsrechtlich für euch unproblematisch.
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Lurkus
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.04.2015 um 08:45:04
 
Danke, nachdem das nun nicht normal zu sein schien, habe ich direkt mal angerufen. Anscheinend gab es im Februar ein technisches Problem und die meisten Anträge wurden nicht ans Bundesamt übermittelt  Ärgerlich Da hätte die ABH aus meiner Sicht aber deutlich proaktiver reagieren können...
Nächster geplanter Abholtermin ist jetzt in 3 Wochen.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 20.04.2015 um 09:37:10
 
Meine Frau hatte - eines neuen Passes wegen -  am 03.03. diesen eAT beantragt und am 19.03. erhalten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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