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Bundesfreiwilligendienst (Gelesen: 3.059 mal)
Silke123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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25.06.2013 um 20:18:25
 
Hallo Zusammen,
für welches Visum (genauer Name) muss ein Nicht EU Bürger sich bewerben, wenn er in Deutschland einen Bundesfreiwilligendienst leisten möchte?
Ist es richtig, dass er erstmal sich eine mögliche Stelle suchen soll und mit dem Vertrag für diese Stelle sich dann bei seiner Botschaft bewirbt um das Visum?

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BAMSI
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.06.2013 um 22:04:35
 
Hallo Silke123,
genau das macht mein Bekannter auch gerade. Zuerst muss er sich eine Stelle suchen, dann kann er das Visum beantragen, denn er braucht alle Unterlagen. Er braucht ein Langzeitvisum. Das Visum kann allerdings bis zu 6 Monate dauern. 
Gruß Bamsi
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 25.06.2013 um 22:13:34
 
BAMSI schrieb am 25.06.2013 um 22:04:35:
Er braucht ein Langzeitvisum.


Nein, sowas gibt es nicht.

Er braucht ein Visum, das gilt normalerweise bis zu 90 Tagen. Und nach der Einreise muss die AE beantragt werden.

Da die ABH im Rahmen des Verfahrens dem Visum zustimmen muss, stimmt sie der AE gleichzeitig zu. Die muss tatsächlich nur noch beantragt und abgeholt werden.
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BAMSI
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 26.06.2013 um 05:57:21
 
Doch das gibts, mein Bekannter hat das jetzt erst beantragt.
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Silke123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 30.06.2013 um 12:28:17
 
Hallo Zusammen,
vielen Dank schonmal für Eure Antworten - obwohl ich nun ein bisschen verwirrt bin.
Ich habe gelesen man muss  das D-Visum (nationales Visum) beantragen - ist das richtig so?
Hat jemand Erfahrungen gemacht mit Erfolgschancen ein Visum für den Bundesfreiwilligendienst zu erhalten?
Wie ist es mit den Lebenshaltungskosten (denn von einem Taschengeld von bis zu 330 Euro kann ja niemand leben)?  Kann auch ein Deutscher bürgen, in dem er mit seinen Verdienstabrechnungen nachweist, dass er für zwei aufkommen kann?

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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #5 - 30.06.2013 um 13:06:21
 
Silke123 schrieb am 30.06.2013 um 12:28:17:
Ich habe gelesen man mussdas D-Visum (nationales Visum) beantragen - ist das richtig so?


Bitte mal hier schauen unter dem Stichwort Ausländische Freiwillige.
http://www.bundesfreiwilligendienst.de/der-bundesfreiwilligendienst/bfd-von-a-bi...

Es muss ein Visa und nachfolgend eine AE nach § 18 AufenthG beantragt werden.

Silke123 schrieb am 30.06.2013 um 12:28:17:
Wie ist es mit den Lebenshaltungskosten (denn von einem Taschengeld von bis zu 330 Euro kann ja niemand leben)? 


Es gibt ja durchaus Stellen bei denen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung gestellt wird, dann kann IMHO ein Taschengeld von 330 Euro ausreichen.

Silke123 schrieb am 30.06.2013 um 12:28:17:
ann auch ein Deutscher bürgen, in dem er mit seinen Verdienstabrechnungen nachweist, dass er für zwei aufkommen kann?


Es kann natürlich eine Verpflichtungserklärung bei der ABH durch einen im Inland lebenden Bürger abgegeben werden.
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reinhard
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Antwort #6 - 30.06.2013 um 13:06:28
 
Silke123 schrieb am 30.06.2013 um 12:28:17:
Ich habe gelesen man muss  das D-Visum (nationales Visum) beantragen - ist das richtig so?


Ja, das ist richtig. Der Antrag heißt "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis".


Zitat:
Kann auch ein Deutscher bürgen, in dem er mit seinen Verdienstabrechnungen nachweist, dass er für zwei aufkommen kann?


Ja. Er sollte aber auch in Deutschland wohnen, weil die ABH ja notfalls auf ihn "zugreifen" will.
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