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Nachweis zum gesicherten Lebensunterhalt bei FZV (Gelesen: 6.101 mal)
Themen Beschreibung: Ausnahmefälle - wie reagieren?
banana_joe
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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08.04.2013 um 20:59:23
 
Liebes Forum,

ich bin seit knapp 4 Jahren mit meiner Frau aus Nicaragua verheiratet. Die gesamte Ehezeit haben wir in Nicaragua verbracht. Nachdem nun meine Arbeit dort beendet ist, haben wir entschieden nach Deutschland zurückzukehren. Wir haben also alle geforderten Unterlagen an die Botschaft gegeben. Bis auf das Schreiben von der Krankenversicherung, dass meine Frau im positiven Verlaufe des Visumverfahrens in meiner Krankenversicherung mitversichert wäre, waren alle Unterlagen komplett. Die Botschaftsangestellte sagte uns, dass es reicht, wenn wir das Schreiben der KV bei "Abholung" des Visums vorzeigen. So weit so gut. Ich bin daraufhin bereits nach Deutschland vorgeflogen um hier alles vorzubereiten (Arbeitssuche, Anmeldung beim Einwohneramt, Arbeitslosenmeldung, Krankenversicherung etc.pp). Zur Zeit habe ich leider noch keine neue Arbeit gefunden (bin ja auch erst eine Woche hier). Ich erhalte noch Arbeitslosengeld 1. Die Anmeldung in der KV wird in diesen Tagen vollzogen, das Schreiben ist also kein Problem.
Nun habe ich gestern ein Schreiben von der Ausländerbehörde erhalten. Zur Beschleunigung des Visumverfahrens werde ich dazu aufgefordert eine Kopie meines Ausweises, eine Erklärung meiner Staatsangehörigkeit, die Heiratsurkunde und eine aktuelle Bescheinigung meiner Krankenversicherung einzureichen. Alles kein Problem. Nun steht aber weiter in diesem Schreiben, dass ich eine Erklärung zum gesicherten Lebensunterhalt einreichen soll und diese Angabe unbedingt erforderlich sei. Ich hatte mich bereits vor Abgabe der Unterlagen in der Botschaft darüber informiert. Demnach sollten Angaben über den gesicherten Lebensunterhalt bei Zuzug zu deutschen Staatsbürgern eigentlich nicht mehr nötig sein, es sei denn es liegt ein Ausnahmefall vor. Nur warum bin ich jetzt ein Ausnahmefall? Der einzige Grund könnte evt. sein, dass ich längere Zeit im Land meines EP gewohnt habe und es deswegen evt für mich zumutbar sein könnte dort weiterzuleben. Nur woher kennt die Ausländerbehörde diesen Umstand? Und warum fragen sie dann nicht nach einer Erklärung warum wir in Deutschland leben wollen und nicht mehr in Nicaragua? Und sowieso ganz generell, warum sollte es für einen deutschen Staatsbürger rechtlich zumutbar sein ohne Arbeit in einem Entwicklungsland zu leben? 
Wie auch immer, ich dachte ja die ganze Zeit, dass wirtschaftliche Gründe bei Zuzug zu einem Deutschen keine Rolle mehr spielen. Nun steht in diesem Schreiben aber das der gesicherte Lebensunterhalt eine Voraussetzung für die Einreise ist. Wie kann das sein, dass in den Gesetzestexten die ich gelesen habe etwas anderes gesagt wird? Was ist denn nun richtig? In diesem Schreiben muss ich nun die Personen der Bedarfsgemeinschaft angeben (so wie ich es verstanden habe wäre das ja nur meine Person) und erklären ob eine dieser Personen von öffentlichen Geldern lebt. Leider tue ich das ja gerade noch. Sprich ich müsste das also angeben. Wird dieser Umstand Auswirkungen auf das Visumverfahren haben? Was könnte ich unternehmen um von vorneherein Probleme auszuschliessen? Ich lebe zur Zeit mietfrei in einer Nebenwohnung im Haus meiner Mutter. Sie wäre auch bereit mit ihrem Einkommen sich freiwillig als Teil der Bedarfsgemeinschaft einzubringen und ihr Einkommen darauf anrechnen zu lassen. Bringt das etwas oder wird sie nicht als Teil der Bedarfsgemeinschaft anerkannt? Ich habe zudem mal irgendwo gelesen, dass eine Ehe ab 3(?) Jahren Zusammenlebens als "gelebt" gilt und demnach wieder andere Bestimmungen gelten. Ist das wahr? Wie weist man ein Zusammenleben nach?

Zu welcher Vorgehensweise würdet ihr mir generell raten? Ist es vielleicht von vorneherein sinnvoll gar keine Angaben zu machen und auf den Gesetzestext zu verweisen? Ich habe nur knapp 3 Wochen Zeit auf das Schreiben zu reagieren. Sprich, bis dahin wird es mit einem neuen Job relativ eng.   

Ich bin mir leider gerade sehr unsicher wie ich darauf reagieren soll. Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir dazu eure Meinung sagt, bzw wie ihr reagieren würdet.

Danke an alle bereits im Voraus,
viele Grüsse  Zwinkernd
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.04.2013 um 21:04:26
 
Entweder hast Du versehentlich das Formschreiben für einen Ausländer bekommen,

oder die Ausländerbehörde glaubt, Dich als "Regelausnahme" behandeln zu können.

Einfach normal reagieren: LU-Sicherung nicht erfoderlich, ich bekomme ALG-1...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.04.2013 um 21:07:04
 
banana_joe schrieb am 08.04.2013 um 20:59:23:
Zu welcher Vorgehensweise würdet ihr mir generell raten?


1) nichts abgeben, auf den Gesetzestext verweisen und sagen, dass der LU generell nicht gesichert sein muss und es die ABH auch nichts angeht.
2) du gibst einfach den ALG I-Bescheid kommentarlos ab.

Dann wird die ABH weiterschauen, viele werden dann - wenn es tatsächlich an eine Ablehnung geht, die man begründen muss - doch kleinlaut.
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banana_joe
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.04.2013 um 21:16:25
 
reinhard schrieb am 08.04.2013 um 21:04:26:
Entweder hast Du versehentlich das Formschreiben für einen Ausländer bekommen,

oder die Ausländerbehörde glaubt, Dich als "Regelausnahme" behandeln zu können.

Einfach normal reagieren: LU-Sicherung nicht erfoderlich, ich bekomme ALG-1...


Danke für die schnelle Antwort!
Was meinst du mit normal reagieren? Das Formblatt einfach ausfüllen, alles normal einreichen und dazu eine Bemerkung schreiben, oder gar nichts angeben und nur in einer Bemerkung schreiben das LU nicht gesichert sein muss.
Sorry für die erneute Nachfrage, aber ich möchte keine Fehler begehen und deshalb gerne genau wissen wie man reagieren soll. Ein Anruf in der Behörde um auf ein evt Versehen aufmerksam zu machen bringt nichts eurer Meinung nach?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 09.04.2013 um 12:56:40
 
Mach es doch so wie in Antwort #2 vorgeschlagen.
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Simi13
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 19.04.2013 um 16:21:59
 
Hallo, ich würde gern wissen, ob du schon neue Infos hast zum Ablauf wegen LU und KV.
Ich habe in Nicaragua geheiratet und mein Mann ist noch da. Habe jetzt wegen dem Visum Kontakt zur Botschaft hergestellt, die mir mitteilte ich brauche eine KV, und da die Familien-KV erst mit Tag der einreise beginnt am liebsten zusätzlich noch ne private KV. Ausserdem wollen die, dass ich eine Einladung schreibe und ein Verpflichtungserklärung! Da ich weiss, dass ich weder eine Einladung noch eine Verflichtungserklärung brauche, wollte ich hören, zu welchem Ergebnis du gekommen bist. Ausserdem habe ich eine Bescheinigung der KV, dass sie meinen Mann nach Vorlage des Visum aufnehmen wird aber wollte hören, ob du das überhaut auch machen musstest und ob es anerkannt wurde. Muss ich dass denen im Original vorlegen, wie mir mitgeteilt wurde? Am ende gehen doch eh alle Papiere nach deutschland, so dass man dass doch hier entspannt bei der ALB vorlegen kann. Bin auch noch auf ALG-1. Wollte auch wissen, ob die den Antrag trotz fehlender KV angenommen haben. Ich habe nämlich die Hoffnung, dass sobald der Antrag in D. ist, ich mich persönlich mit der ALB auseinandersetzen kann. Was einfacher ist als sich mit irgendwelchen Botschaftsmenschen in der Ferne zu streiten. Habe nicht soviel Zeit, da ichschwanger bin und hoffe dass uns dieser Umstand hilft, weiter zu kommen. habe eben nur Angst, dass die bei fehlenden Unterlagen gar nicht erst den Antrag weiterleiten. Also, falls du schon schlauer bist freue ichh mich über einen Bericht
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Tamuk2013
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 13.05.2013 um 14:53:07
 
Liebes Forum,

ich habe ein ähnliches Problem, nur dass die Eheschließung in D erfolgen wird (mit einem Aufenthaltstitel nach $16 = Sprachkursvisum). Danach soll er dann geändert werden.
Nachdem ein Termin für die Hochzeit feststeht, habe ich einen Termin mit der ABH ausgemacht.

Nach der Bestätigung dieses Termins bekam ich ein Infoblatt, wo auch das stand:

"Nachweise zum Lebensunterhalt der Familie (bei Arbeitnehmern: Arbeitsvertrag,
aktuelle Arbeitsbescheinigung, die letzten 6 Lohnabrechnungen;
bei Selbständigen:...."

Tja, ich bin Studentin, mein Verlobter lebt noch von Ersparten.

Leider erreicht man bei der ABH niemanden telefonisch, hatte jemand schon mal dieses Problem? Wie soll ich denn da irgendwas nachweisen ...?

Danke!
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 13.05.2013 um 15:25:48
 
Tamuk2013 schrieb am 13.05.2013 um 14:53:07:
hatte jemand schon mal dieses Problem?


ja, tausende

Tamuk2013 schrieb am 13.05.2013 um 14:53:07:
Wie soll ich denn da irgendwas nachweisen ...?


wenn du Detusche bist, ist das irrelevant
wenn du Ausländerin bist, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt und es gibt kein Visum.

Leider hast du es übersehen anzugeben, welche Staatsangehörigkeit du hast

(ausserdem solltest du einen eingenen Thread aufmachen und dich nicht an einen fremden Thread mit anderem Sachverhalt anhängen)

edit: ich sehe gerade, du hast schon einen eigenen Thread
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1367336521

edit2:
und noch ein eigener Thread
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1368450887

verwirrung komplett
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Tamuk2013
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 13.05.2013 um 15:34:00
 
Hi, sorry für die Verwirrungen und sorry, dass ich mich an den Thread angehängt habe. War nicht böse gemeint.
Der eine Thread ist ja ganz alt, da haben sich heute Neuerungen ergeben, weswegen ich was ganz neues (das mit dem Geld) aufgemacht habe.

P.S. Ja, bin Deutsche.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #9 - 13.05.2013 um 16:10:52
 
Tamuk2013 schrieb am 13.05.2013 um 15:34:00:
Hi, sorry für die Verwirrungen und sorry, dass ich mich an den Thread angehängt habe.


Bitte ab sofort nur noch
hier
weiterschreiben und meine Anmerkungen in Deinem nunmehr geschlossenen thread beachten!

Danke.


=schweitzer=
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