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Eheschliessung in Kosovo (Gelesen: 27.098 mal)
Themen Beschreibung: fzf aus den Kosovo
drini23
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17.02.2012 um 03:00:59
 
Ich habe auch einige Frage bezüglich Eheschliessung in Kosovo.

Ich hab ein kosovarischen pass und habe vor in kosovo meine verlobte zu heiraten.
Jetzt meine Fragen:
1. Brauche ich hierfür irgendwelche Papiere aus Deutschland?
2. Wird die kosovarische Heiratsurkunde in Deutschland problemlos anerkannt und wenn ja, was muss ich tun um den Antrag für FZF zu stellen?

Muss ich dann den Antrag hier in Deutschland stellen oder kann das meine verlobte in Kosovo machen?

Fragen über frage. Für jede Antwort wäre ich euch sehr dankbar.
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Antwort #1 - 17.02.2012 um 08:18:38
 
drini23 schrieb am 17.02.2012 um 03:00:59:
1. Brauche ich hierfür irgendwelche Papiere aus Deutschland?


Das wird am sichersten und konkretesten das zuständige kosovarische Standesamt beantworten können. Erkundigt Euch dort.

drini23 schrieb am 17.02.2012 um 03:00:59:
2. Wird die kosovarische Heiratsurkunde in Deutschland problemlos anerkannt und wenn ja, was muss ich tun um den Antrag für FZF zu stellen? Muss ich dann den Antrag hier in Deutschland stellen oder kann das meine verlobte in Kosovo machen? 


Nach der Heirat muss Deine Frau ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs bei der Deutschen Botschaft in Prishtina beantragen. Was dazu vorzulegen/nachzuweisen ist, ist
hier
nachzulesen. - Der Nachweis einfacher Deutschkenntnisse muss regelmäßig mittels A1 - Sprachzertifikat des Goetheinstituts erfolgen. - Da Du selbst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast, ist außerdem im Rahmen des Visaverfahrens hinreichende und nachhaltige Sicherung des Lebensunterhalts nachzuweisen (durch entsprechende Belege über Dein Erwerbseinkommen, auftretende Mietkosten usw.)

Weitere Informationen gibt es
hier
(Das Visaantragsformular ist der "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis") bzw. durch die ABH an Deinem Wohnort/dem Ort, wo Ihr künftig gemeinsam in ehelicher Lebensgemeinschaft wohnen wollt.

Nachdem Deine Partnerin mit dem erforderlichen Visum nach Deutschland eingereist ist, müsst Ihr die Ehe beim Einwohnermeldeamt anmelden (Vorlage Eurer Pässe, sowie der beglaubigten/legalisierten und übersetzten Eheurkunde) - sodann kann sie ihre AE bei der ABH beantragen.

(Blaues bitte jeweils anklicken!)


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Antwort #2 - 17.02.2012 um 09:25:43
 
zur heirat im kosovo benötigst du / ihr in der regel

Geburtsurkunde
meldebescheinigung
ehefähigkeitszeugniss ( was du dafür benötigst, erfährst du bei deinem standesamt . ist wohl echt unterschiedlich )

deine deutschen unterlagen müssen ins kosovarische / albanische übersetzt werden.

mein mann brauchte zusätzlich eine familienbescheinigung ( also wo mutter und vater evtl noch geschwister draufstehen )

alles in allem hat dies bei uns nicht allzu lange gedauert. wären da nicht die 2 wöchige postzeit gewesen. im kosovo hat er alles sofort erhalten und hier in dtl hat das efz am längsten gedauert - das waren 2 arbeitstage. selbst die übersetzungen waren in wenigen stunden erledigt.

aber das kann dir wirklich nur das standesamt richtig und verbindlich beantworten, was ihr wirklich benötigt. es ist allerdings nicht allzu schlimm und viel.

unsere heiratsurkunde wurde hier sofort anerkannt, ohne irgendwelche probleme - die ist ja auch international ( englisch, serbisch, albanisch ). von daher muss die nicht mal übersetzt sein. ich hatte bei der urkunde die ich hier vorgelegt hatte, nicht mal einen apostillstempel drauf und es ging trotzdem.

den antrag zur FZF muss deine frau in pristina stellen. ihr / sie muss aber sehr früh dort sein, sonst steht man ewig. grade auch vor feiertagen oder ferien. ziemlich gegenüber gibt es ein kaffee / restaurant, wo es ein kleines übersetzerbüro gibt. die helfen ihr / euch auch gerne bei diesen anträgen. machen fotos, kopien und alles was die in der botschaft eben benötigen.
mein mann durfte nur alleine rein, wir mussten draussen verbleiben. er wurde drinnen auf deutsch direkt befragt - der evtl deutschtest? er musste demzufolge kein A1 zertifikat vorlegen. da deine frau ja auch deutsch spricht, wird dieses dann sicher auch nicht verlangt.

nur zur randinfo.

antrag am 11.11. abgegeben und mitte april hatte er sein visum. das längste dort war aktenanforderung der alten ABH, weil er schon mal in dtl war. ansonsten sind sie super nett dort, sagte er. ich hatte nur mailkontakt.

wichtig ist auch, das deine frau dir unbedingt eine vollmacht ausstellt, das du z.b hier in dtl in der sache tätig sein darfst.

viel glück.
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Antwort #3 - 17.02.2012 um 12:46:23
 
Hallo Schweitzer
Besten Dank für dein Antwort

Ich habe es soweit verstanden, nun ist mir wichtig zu wissen, wie die rheienfolge ist, wie, wer was zu tun hat?

Ich habe es so verstanden das nach der Eheschlissung, meine Frau dann bei der Deutsche Botschaft in Prishtina den Antrag zum Ehegattennachzug stellen muß?

Was muß ich in der Zeit hir tun? Soll ich mich dann bei der ABH melden und den sagen das ich geheiratet habe? Ich habe soweit meine Unterlagen zusammengestellt ( Arbetitsvertrag, Mietvertrag und die letzen drei Lohnabrechnungen ) muss ich nicht so eine Art "Einladung schicken? Wenn ja, muss ich das bei der ABH beantragen oder kann ich das selbst formlos machen? Benötigt meine Verlobte meine o.g Unterlagen dort?

Ich hoffe, das ich mich mit meine fragen nicht wiederhole, ehrlich gesagt, hab mir das ganze etwas einfacher vorgestellt.

@zeshkanja danke für deine Antwort
Ich glaube das Unterschied liegt darin das ich keine Deutsche sondern die Kosovarische Staatsangehörigkeit besitze. Meine Freundin hat mir eben berichtet, das ich keine Unterlagen aus Deutschland benötige, lediglich den Kosovarsichen Ausweis oder Pass und eine Besheinigung aus den Kosovo das ich nicht verheiratet bin bzw war sowie zwei Trauzeuge.

Ich muss mich noch andersweitig erkundigen, kann mir nicht erlauben dorthin zu fliegen und dann fehlt mir irgend was
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Antwort #4 - 17.02.2012 um 13:06:31
 
drini23 schrieb am 17.02.2012 um 12:46:23:
Ich habe es so verstanden das nach der Eheschlissung, meine Frau dann bei der Deutsche Botschaft in Prishtina den Antrag zum Ehegattennachzug stellen muß?


Richtig.

drini23 schrieb am 17.02.2012 um 12:46:23:
Was muß ich in der Zeit hir tun? Soll ich mich dann bei der ABH melden und den sagen das ich geheiratet habe?


Nein, das musst Du nicht.  - Im Rahmen des Visaverfahrens Deiner Frau wird die ABH beteiligt. - Dazu werden die Visaunterlagen (nach Antragstellung durch Deine Frau) von der deutschen Botschaft über das Bundesverwaltungsamt in Köln an die ABH versandt. Sind sie dort eingegangen, wird Dich die ABH anschreiben und einladen. Was Du zu diesem Termin mitbringen sollst, wird die ABH Dir mitteilen. - Zum Termin folgt dann in der Regel ein Abgleich von Daten, man wird Dich befragen, ob es tatsächlich Deine Absicht ist, mit Deiner Frau eine eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland zu begründen. Man wird prüfen, ob Dein Einkommen ausreichend ist, Euren Lebensunterhalt zu sichern.

Das wars dann auch schon für Dich. - Die ABH entscheidet dann, ob sie dem Visaantrag Deiner Frau ihre Zustimmung gibt und sendet die Unterlagen und ihr Votum zurück an die Deutsche Botschaft nach Prishtina. Die hat dann das letzte Wort. - Wird dem Visaantrag stattgegeben, erhält Deine Frau die entsprechende Information und kann in der Folge mit dem gültigen Visum nach Deutschland einreisen.

Alles Weitere geht dann so, wie ich es schon beschrieben habe.

Sollte es zwischenzeitlich neue Fragen geben oder sich etwas ereignen, was Du nicht einzuordnen weißt, dann frage gern hier in diesem thread weiter.

Ich wünsche Euch, dass alles möglichst schnell und ohne Komplikationen laufen wird.


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Antwort #5 - 17.02.2012 um 15:01:46
 
Hallo Schweitzer eine Frage hab ich noch:

wir beabsichtigen anfang April Standesamtlich in Kosovo zu heiraten. Die Hochzeit ist erst ende Juli. Ab welchen Zeitpunkt sollten wir deine Meinung nach den Antrag zum Ehegatennachzug stellen? 

Ich würde mir natürlich wünschen das meine Frau direkt nach der Hochzeit mit nach Deutschland kann. So habe ich zumindest geplannt. Vielleicht haut das irgendwie hin  Smiley

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Antwort #6 - 17.02.2012 um 15:26:35
 
drini23 schrieb am 17.02.2012 um 15:01:46:
Ab welchen Zeitpunkt sollten wir deine Meinung nach den Antrag zum Ehegatennachzug stellen?

Nachdem Ihr verheiratet seid, vorher ist man noch kein Ehegatte.

Bei der Antragstellung das Deutschzertifikat nicht vergessen.
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Antwort #7 - 10.05.2012 um 23:14:29
 
Guten abend zusammen.

Ich hab jetzt das ganze Procedur hinter mir, hab in kosovo standesamtlich geheiratet. Hier aus Dutschland hab ich nur ein Aufenthaltsbescheinigung benötigt ( so ne art meldebescheinigung )

Ich hätte jetzt noch das eine oder andere Frage? Ich bedanke mich schon im Voraus für eure mithilfe.

Meine Frau hat jetzt eine Termin für den Sprachtest (A1) gemacht, die ist erst am 6.Juni. Ihr wurde gesagt ( obwohl sie ziemlich gut Deutsch spricht ) das sie verpflichtet ist, an einem zwei wöchigen Sprachkurs teilzunehmen ( 105 Euro für zwei Wochen intensiv-unterricht) Meine Frage ist, hat jemand von euch so einen Kurs besuchen müssen? Ist das in der Regel Pflicht?

Für diesen Apostel Stempel auf unsere Heirats und Geburtstagsurkunde müsste Sie erst auch ein Termin machen, die ist am 18 Mai. Da Sie mein Nachnamen angenommen hat, muss sie ihren Ausweis und den Pass neu beantragen.

Weiss jemand ob Sie ohne den Sprachtest den Antrag für Visium stellen kann?
Muss ich jetzt in diese Zeit irgendwas in Deutschland tun, evtl bei Amt melden und den bescheid geben das ich geheiratet habe??

Besten Dank
Gruß
Drini

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Antwort #8 - 11.05.2012 um 04:40:33
 
drini23 schrieb am 10.05.2012 um 23:14:29:
Meine Frau hat jetzt eine Termin für den Sprachtest (A1) gemacht, die ist erst am 6.Juni. Ihr wurde gesagt ( obwohl sie ziemlich gut Deutsch spricht ) das sie verpflichtet ist, an einem zwei wöchigen Sprachkurs teilzunehmen ( 105 Euro für zwei Wochen intensiv-unterricht) Meine Frage ist, hat jemand von euch so einen Kurs besuchen müssen? Ist das in der Regel Pflicht?



Das ist völliger Unsinn, die Prüfung kann ohne jeden Kursbesuch abgelegt werde.

Wenn das beim Goethe Institut vor Ort wirklich so gesagt wurde, solltet ihr euch bei der Zentrale des GI in München und beim Bürgerdienst des AA in Berlin beschweren.
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Antwort #9 - 11.05.2012 um 12:56:21
 
Bei dieser Sprachschule (mir fällt der Name im Moment nicht ein) in Prishtina, die die Kurse und Prüfungen für das Goetheinstitut durchführt, muss man hart sein.
Die haben leider allzu - nicht böse sein  Zwinkernd - kosovarische Gebaren. Mein Mann sollte damals auch den Kurs besuchen, Bücher kaufen usw. Wenn man genug locker macht, besteht man den Test auch auf jeden Fall  Augenrollen Zwinkernd Zwinkernd

Die Botschaft weiß dies aber mittlerweile und prüft nochmal, ob das Zertifikat zu recht gegeben wurde.

Deine Frau soll sich durchsetzen, evtl. hat sie männliche Verwandte, die mit ihr da zur Anmeldung gehen können.

Ich habe seinerzeit dem Goetheinstitut die Zustände mitgeteilt, leider meinten die nur, ich solle mich bei evtl. Nichtbestehen der Prüfung noch mal melden. Mein Mann konnte auch sehr gut deutsch, hat hier innerhalb von 10 Wochen B1 bestanden, es wäre also sehr komisch gewesen, wenn er nicht bestanden hätte.
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Antwort #10 - 11.05.2012 um 14:19:42
 
drini23 schrieb am 10.05.2012 um 23:14:29:
Weiss jemand ob Sie ohne den Sprachtest den Antrag für Visium stellen kann?

einen Antrag kann man immer stellen, auch ohne die Voraussetzungen zu erfüllen (dumm ist nur, dass man den Antrag dann auch schnell ablehnen kann)

Wenn sie wirklich gut Deutsch kann, dann kann sie bei der Vorsprache in der AV diese Deutschkentnisse zeigen und die Leute dort davon überzeugen, dass sie deutsch kann.
Dafür müsste sie aber wirklich besser deutsch sprechen, als gefordert.
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Antwort #11 - 11.05.2012 um 14:27:38
 
Vielen Dank für eure Mithilfe. Ohne euch wäre meine Frau um 105 Euro ärmer  Smiley

Hab in der tat bei GI angerufen und dort den Sachverhalt erklärt, die haben mir bestätigt das es kein Pflicht ist so einen Kurs zu besuchen. Draufhin ist meine Frau dorthin gefahren und hat sich beschwert. Ihr würde gesagt das es für Sie besser wäre so einen Kurs zu besuchen damit Sie richtig auf die Prüfung vorbereitet wird, und es würde an Ihr liegen ob Sie den Kurs besucht oder nicht.

Jetzt nochmal die Frage. Kann meine Frau ohne die A1 Zertifikat den Antrag für Visium stellen? Ist diese Zertifikat im Deutsch ausgestellt oder muß man diese auch übersetzen bzw beglaubigen lassen? Im Endefekt haben wir die ganze Unterlagen zusammen, ist es möglich die Zertifikat bei der Botschaft nachzureichen?

Nochmlas besten Dank

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Antwort #12 - 11.05.2012 um 14:35:12
 
TaBe schrieb am 11.05.2012 um 12:56:21:
Ich habe seinerzeit dem Goetheinstitut die Zustände mitgeteilt, leider meinten die nur, ich solle mich bei evtl. Nichtbestehen der Prüfung noch mal melden. 


Steter Tropfen höhlt den Stein. Wenn die Hauptverwaltung des GI auch hier gleichgültig ist, kann man auch mal an den Auswärtigen Ausschuss des Bundestages schreiben. Die Genehmigen nämlich den größten Teil  des Haushaltes des GI und wollen sicherlich kein "kosovarische Gebaren" dort haben.
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Antwort #13 - 11.05.2012 um 14:46:35
 
drini23 schrieb am 11.05.2012 um 14:27:38:
Kann meine Frau ohne die A1 Zertifikat den Antrag für Visium stellen?

ja, kann sie --- aber wenn sie keine einfachen Deutschkenntnisse nachweist (und diese sind Voraussetzung), kann der Antrag schnell abgelehnt werden.

drini23 schrieb am 11.05.2012 um 14:27:38:
Ist diese Zertifikat im Deutsch ausgestellt oder muß man diese auch übersetzen bzw beglaubigen lassen?

die Zertifikate, die ich kenne, sind alle auf Deutsch.

drini23 schrieb am 11.05.2012 um 14:27:38:
ist es möglich die Zertifikat bei der Botschaft nachzureichen?

frag doch die Botschaft --- oft ist es möglich (wobei ich selber nicht verstehe, warum man alles tröpfchenweise abgeben will).
Das macht die Bearbeitung nicht einfacher.
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Antwort #14 - 11.05.2012 um 15:01:44
 
Besten Dank Erne

Wir warten dan lieber mit den Antrag bis zum 6. Juni ab, bis Sie den A1 Zertifikat in der Hand hält. Wir haben unsere Hochzeit ende Juli, und ich war wohl zu optimistisch das wir bis dahin alles erledigt haben, so das wir dann mitte August gemeinsam nach Deutschland reisen können.

Wie ich das so sehe haben wir erst 20 % der Arbeit getan, da kommt wohl einiges auf mich zu  Ärgerlich
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