schweitzer schrieb am 12.07.2012 um 14:01:28:Die Praxis ist nun die , dass es überaus schwer, bis unmöglich sein dürfte, die Mutter (relativ hohes Lebensalter, Vorerkrankungen) in Deutschland zu versichern
das ist vermutlich nur missverständlich formuliert worden, aber diese Aussage wird hier im Board von vielen in ebenso missverständlicher Formulierung immer wieder verwendet. Sorry schweitzer, dass ich es mir jetzt ausgerechnet hier mal rauspicke:
Hinsichtlich der
KV stellen sich in solchen Konstellationen immer zwei Fragen: (1) ist eine
KV überhaupt möglich (=abschließbar) und ist sie (2) dann auch noch bezahlbar. Die Fragen sollte man sorgfältig trennen:
zu (1): bis vor einigen Jahren hätte die Frau schlichtweg niemand mehr versichert (Alter, Vorerkrankungen). Die Rechtslage ist nun aber eine andere, so dass es auf Alter und Vorerkrankungen in überhaupt gar keiner Weise mehr ankommt.
Selbstverständlich kann sie eine
KV bekommen (ok, mit etwas Lauferei und Mühe und bestimmt wird ihr keine Versicherung den roten Teppich ausrollen - aber es geht). Jede private Versicherung wäre zum Vertragsabschluss gesetzlich
verpflichtet, sofern nicht irgendwo her noch ein GKV-Anspruch kommen sollte. Das Finden einer Versicherung ist also im Prinzip kein Problem.
zu (2): die KV-Problematik reduziert sich somit auf ein reines Geldproblem, d.h. ca. 650 EUR im Monat für die
KV, ggf. zzgl. Eigenbeteiligungen.
Da eine
KV zum
LU gehört und somit (nur!) eine Regelerteilungsvoraussetzung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1
AufenthG ist, hätte die
ABH in atypischen Fällen vom gesicherten
LU (und damit auch von der Selbstbezahlung der KV) abzusehen.
Das dürfte dann aber nur überaus schwer durchsetzbar sein.
schweitzer schrieb am 12.07.2012 um 14:01:28:Insoweit ist die "Möglichkeit" über den § 3836 (2) AufenthG grundsätzlich nur eine theoretische ...
das ist natürlich im Ergebnis trotz allem völlig zutreffend.