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alle Anforderungen erfüllt, trotzdem Ärger mit der Botschaft... eilt!! (Gelesen: 6.179 mal)
lichtengel
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03.02.2012 um 10:32:30
 
Hallo,

einige Male habe ich hier auch schon geschrieben und dachte auch schon, alle Antworten bekommen zu haben.

Kurz geschildert: mein Mann, Kenianer, lebt und arbeitet in Jersey. Seine Arbeitserlaubnis und Visum für England, laufen bis 29.2.2012.
Wir haben letztes Jahr April geheiratet. Ich bin Niederländerin und freiziügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin.
Unsere kenianische Heiratsurkunde ist inzwischen vom Auswärtigen Amt in Nairobi beglaubigt worden und von der niederländischen Botschaft dort legalisiert. Bisher hatte diese Version auch gereicht, meinem Mann ein Schengenvisum auszustellen und so hat er mich auch inzwischen 2x besucht in Deutschland.
Nun hat er sein Einreisevisum beantragt und plötzlich sagt die Botschaft: Nö, machen wir nicht, da müssen die Ehepapiere zuerst nach Kenia, das muss überprüft werden, weil das eine Familienzusammenführung ist.
Ich habe erklärt, dass die Ehepapiere inzwischen im Zentralregister in Den Haag registriert sind und dass es nur noch eine Verwaltungssache ist, dass wir auf die internationale Heiratsurkunde warten (sollte 3 Monate dauern, vor 2 Wochen sagte man mir dass es schon registriert ist und vor 4 Monaten hatte ich das eingereicht).
Lächelnd sagte mir die Mitarbeiterin der Botschaft, dass auch dann die Papiere nach Kenia müssten zur Familienzusammenführung.
Meine Mitteilung, dass ich freizügigkeitsberechtigt sei und dass nach europäischem Recht keine Familienzusammenführung notwendig sei, sondern ihm laut Visahandbuch sofort ein Visum auszustellen sei, wurde beiseite gefegt und sie blieb dabei, dass die Papiere erst nach Kenia müssten, dass das bis 6 Monate überprüft werden müsste etc.
Wir haben Pläne gemacht, und dazu gehört, dass ich ihn abhole in Jersey und er mit mir nach Deutschland kommt, dass wir endlich zusammen wohnen dürfen, dass er sich hier eine Arbeit sucht und wir endlich eine Familie sein dürfen. Finanziell hat er sich auch nicht auf einen längeren Aufenthalt in Kenia vorbereitet.
1. Ich bin freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerin
2. Wir sind verheiratet
3. Er zieht mir nach

Bitte antwortet schnell, das kostet hier Nerven wandhau
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lichtengel
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Antwort #1 - 03.02.2012 um 10:59:03
 
Botschaft hat soeben angerufen, geht um die Heiratsurkunde, wenn ich eine internationale Urkunde vorlegen kann, ist alles ok.
Jetzt noch hoffen, dass die Niederländer es schaffen, mir die Urkunde mit Eile zu zu stellen, damit ich die nachreichen kann.
Wie lange kann so etwas dauern, wenn sie schon mehr als 2 Wochen beim Verwaltungsakt sind?
Bahnhof
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Muleta
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Antwort #2 - 03.02.2012 um 11:36:50
 
lichtengel schrieb am 03.02.2012 um 10:59:03:
Jetzt noch hoffen, dass die Niederländer es schaffen, mir die Urkunde mit Eile zu zu stellen, damit ich die nachreichen kann.Wie lange kann so etwas dauern, wenn sie schon mehr als 2 Wochen beim Verwaltungsakt sind?


Ich vermute mal, dass die Niederländer so eine Art "Nachbeurkundung" machen wollen, die dann zu einer niederländischen Heiratsurkunde führt, welche die Eheschließung auch gegenüber deutschen Behörden verbindlich beweisen könnte.

Welche Anforderungen die niederländischen Behörden dafür genau stellen und wie lange das Verfahren dort dauert, wird Dir hier -in einem deutschen Forum- vermutlich niemand so genau sagen können, auch wenn es durchaus User gibt, die einen gewissen Bezug zu NL aufweisen.
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lichtengel
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Antwort #3 - 03.02.2012 um 11:45:10
 
Das Problem ist, dass die Registrierung bereits erfolgt ist,aber das ganze verwaltungstechnisch noch etwas dauern wird.

Mit anderen Worten: unsere Ehe ist bereits international anerkannt und eingeschrieben, aber die Beweise fehlen uns noch. Wieso kann mir da keiner sagen, wie lange das in der Regel dauert?

Die Botschaft hat ihm die Option offen gelassen, seine Arbeitserlaubnis zusammen mit dem britischen Visum zu verlängern. Ist aber sehr teuer und Jersey hat da genaue Vorstellungen was Aufenthaltszeiten betrifft.

Und dann wundert man sich, wo meine graue Haare plötzlich herkommen...
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Muleta
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Antwort #4 - 03.02.2012 um 12:48:24
 
lichtengel schrieb am 03.02.2012 um 11:45:10:
Mit anderen Worten: unsere Ehe ist bereits international anerkannt und eingeschrieben, aber die Beweise fehlen uns noch. Wieso kann mir da keiner sagen, wie lange das in der Regel dauert?


die Ausstellung einer Urkunde dürfte auch in NL -wenn die zu Grunde liegenden Feststellungen und Prüfungen tatsächlich schon vollständig abgeschlossen wurden- nur eine Sache von Minuten sein.

Da dürfte es in NL also an etwas anderem haken, oder?
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Antwort #5 - 03.02.2012 um 13:05:41
 
kam gerade eine Mail mit der Nachricht, dass die Ehe registriert sei und die Akte jetzt mit einem Dringend versehen ist und sie hoffen, dass sie das im Laufe der nächsten Woche zuschicken werden.

Hab denen dann gebeten, eine beglaubigte Kopie direkt an die Botschaft in London zu schicken.

Bin gespannt
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Antwort #6 - 03.02.2012 um 13:59:37
 
lichtengel schrieb am 03.02.2012 um 13:05:41:
ab denen dann gebeten, eine beglaubigte Kopie direkt an die Botschaft in London zu schicken.

Insgesamt wieder ein Fall wo versucht wird deutsche Bestimmungen über die EU-Freizügigkeit zu stülpen. Ist nicht die Eheurkunde keine offensichtliche Fälschung ist das einfache Einreisevisa auszustellen. Bei dem beschleunigten Verfahren finden eben IMHO nicht genaue Überprüfungen statt und eine Registrierung in den Niederlanden kann nicht gefordert werden. Sonst wäre ja, wie sogar im Visahandbuch beschrieben, eine Ausstellung jeglicher Visa an der Grenze gar nicht möglich.

Für eine genaue Prüfung wäre IMHO die ABH bis zum Ausstellen der Aufenthaltskarte verantwortlich. Da ist das möglich.

Ich würde mich nach Ausstellen des Visa bei der Europäischen Kommission beschweren. Das nützt dir zwar nichts aber das Auswärtige Amt müßte dann ggf. das ganze der EU-Kommissarin erklären warum man nicht nach den verpflichteten Bestimmungen des EU-Visahandbuch verfährt.
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Muleta
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Antwort #7 - 03.02.2012 um 14:38:31
 
grisu1000 schrieb am 03.02.2012 um 13:59:37:
Ist nicht die Eheurkunde keine offensichtliche Fälschung ist das einfache Einreisevisa auszustellen.


die deutschen Behörden werden argumentieren, dass kenianische Urkunden kein Wert zukommt, da bei ihnen generell von Fälschungen ausgegangen werden muss (Details dazu sind im Lagebericht nachzulesen - wenn man denn an ihn rankommt...)

Einreisevisa an der Grenze kommen daher halbwegs zuverlässig auch nur im gesetzgeberischen "Normalfall" zustande, bei denen Urkunden aus Ländern mit zuverlässigen Urkundswesen vorgelegt werden.

In der Praxis wird ein Herumstreiten den Betroffenen daher nicht viel helfen - jedenfalls nicht kurzfristig.
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Antwort #8 - 03.02.2012 um 17:31:07
 
Muleta schrieb am 03.02.2012 um 14:38:31:
"Normalfall" zustande, bei denen Urkunden aus Ländern mit zuverlässigen Urkundswesen vorgelegt werden.


Das heißt jede Land, wie Deutschland, stellt eine eigene Liste der Urkunden auf die es anerkennt und welche nicht? Die Länder mit unsicheren Urkundenwesen und deren Behandlung ist nun mal erst eine nationale Geschichte. International üblich ist die Legalisation. Ich denke es gilt hier die Anscheinsvermutung, heißt ist eine Urkunde vorhanden bekommt er das Visa. Es widerspricht dem beschleunigten Vefahren wegen einer Urkundenüberprüfung den Ehemann sechs Monate warten zu lassen. Es findet ja ausdrücklich auch keine Überprüfung über die Voraussetzungen der EU-Freizügigkeit bereits bei Visaerteilung statt.

Zweiter Punkt. Die vorherigen Besuchsvisa wurden ohne Überprüfung gegeben? Warum wird jetzt bei einem eigentlich einfacheren Visa (EU-Richtline: einfaches Einreisevisa im beschleunigten Verfahren)  der Zinnober gemacht?

IMHO waren die erteilten Schengen-Visa schon grenzwertig. Da ein Drittstaatenangehöriger der seien EU-Ehefrau hier besucht bereits EU-Freizügigkeit genießt und nicht Rückkehrpflichtig ist. Im Schengen-Visa-Verfahren muss er aber seine Rückkehrwilligkeit bestätigen. Er muss also im Rahmen des Visa-Verwaltungsverfahren auf ein durch Gesetz gegebenes Recht verzichten. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, da die Schengen-Bestimmungen die EU-Freizügkeit nicht einschränken. IMHO ist das eine Grauzone und im wären immer einfache Einreisevisa auszustellen gewesen.
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Antwort #9 - 13.02.2012 um 22:32:34
 
kleiner 'Nachschlag'....

Hi folks,

da bin ich mal wieder mit einem scheinbar unwichtigen, für mich aber wichtigem Thema.

Wir haben letzten April in Kenia geheiratet. Dort standen sein Name und mein Mädchenname (nach vieler Vertipperei) auf der Urkunde, ich sollte wie im Reisepass (war noch mit Unterschrift auf Namen des Ex) unterschreiben und auf meiner Frage hin, wie ich mich denn jetzt nennen dürfte, hieß es 'wie Sie wollen'.

Dann machte Deutschland Probleme, weil 'verdächtige kenianische Papiere' und ich als Niederländerin alles eingereicht beim zentralen Meldeamt in Den Haag. Die Papiere sind gerade zurück und weil es in den Niederlanden einfach nur üblich ist, dass jeder den eigenen Namen beibehält, habe ich auch da meinen Mädchennamen stehen.
In den Niederlanden darf ich mich nennen wie ich will, solange es mein Name, sein Name oder eine Kombination aus beiden ist. Das steht aber nicht in der internationalen Urkunde vermerkt.

Deswegen wurde ich hier in der Gemeinde zwar endlich den Namen meines Ex los, aber den Namen meines Mannes darf ich nicht haben. (komisch, die haben sich nicht aufgeregt, dass im niederländischen Auszug als Name vor der Ehe auch mein Mädchenname stand, obwohl ich damals in Deutschland geheiratet hatte)

Offiziell muss ich mit dem Mädchennamen leben.

Meine Frage ist nun ob ich mich strafbar mache, wenn ich nach kenianischem Recht oder niederländischem Recht seinen Namen verwende.

Bitte nur Antworten, die wirklich weiterhelfen...

Danke 
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Antwort #10 - 12.07.2012 um 10:28:12
 
Hallo Zusammen,
ich bin Syrer und ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit.
Meine Mutter lebt in Syrien und sie ist krank.
Zurzeit die Lage in Syrien ist sehr schwer und das Leben ist dort unsicher wegen Krieg.
Meine Mutter braucht immer Medikamente und in diesen Umständen in Syrien kann sie ihre Medikamente nicht immer besorgen.
Gibt es Möglichkeit, dass meine Mutter im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommt?
Mit freundlichen Grüßen
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #11 - 12.07.2012 um 10:34:48
 
Du hast doch die Antworten schon ...

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1329206065/0#0

Und was soll dieses Posting hier in einem völlig anderen Thread?
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bibimal
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Antwort #12 - 12.07.2012 um 10:35:24
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1329206065/0#0

hier hast Du doch schon alle Antworten bekommen?
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Antwort #13 - 12.07.2012 um 11:06:07
 
Da ein Verschieben hin zu dem Ursprungsthread (vom Februar) überaus mühselig ist, schließe ich diesen thread hier jetzt. -

Weitergehende Fragen, Äußerungen ggf. bitte nur im Ausgangsthread von minomad. (Mit NEUEN Antworten wird es vermutlich schwierig werden, weil es wohl keine geben kann/wird.)

Und nochmals der Hinweis an minomad: Keine weiteren Crossposts - die finden sich dann auf dem Schrottplatz wieder oder werden gelöscht. - Ich bitte um Verständnis!


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