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Nachbeurkundung einer in Peru geschlossenen Ehe (Gelesen: 6.594 mal)
Themen Beschreibung: Probleme bei der Vergabe des FZF - Visums
estrella31
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10.08.2011 um 21:53:51
 
Hallo Zusammen,

mein Mann ist Peruaner und wir haben vor 6 Monaten in Peru geheiratet. Ich habe mich ausgiebig informiert, welche Dokumente für die Heirat benötigt werden, aber mir wurde nicht gesagt, dass ich ein Ehefähigkeitszeugnis benötige. Ich bin nun wieder in Deutschland und mein Mann noch in Peru. Am 24.6. hat er das FZF-Visum beantragt, welches nun seit einer Woche in der für mich zuständigen Ausländerbehörde vorliegt und mich keiner informiert hat, was fehlt. Zufällig habe ich heute nachgefragt, da ich in einem anderen Portal total verrückt gemacht wurde. Der Sachbearbeiter dort hat mir gesagt, dass unsere in Peru geschlossene Ehe "nachregistriert" also nachbeurkundet werden muss. Ich muss dazu sagen, dass ich in BAyern lebe.
Was genau ist diese Nachbeurkundung? Der Standesbeamte in meiner Gemeinde sagte mir, dass ich folgende Dokumente benötige:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde meines Mannes
- Passkopie meines Mannes
- Beglaubigte Kopie meiner GEburtsurkunde

alles (ausser meine Geburtsurkunde) von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung legalisiert und hier in Deutschland übersetzt.

Ohne diese Nachbeurkundung wird das Visum nicht akzeptiert. Das lustige ist, sein Pass liegt ja den Dokumenten von der Deutschen Botschaft bei, also quasi bei der Ausländerbehörde. In dem anderen Portal habe ich gelesen dass die Nachbeurkundung auch nachträglich gemacht wird, zb in München. Ich verstehe einfach die Unterschiede nicht und bin einfach am Ende mit meinem Latein.

Bitte wer kann mir helfen? Ich bräuchte superdringend eine Antwort, damit ich meinen Mann endlich nach 6 Monaten (und mehr) wieder in die Arme nehmen kann.

Danke!! weinend

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Antwort #1 - 10.08.2011 um 22:52:48
 
estrella31 schrieb am 10.08.2011 um 21:53:51:
Der Sachbearbeiter dort hat mir gesagt, dass unsere in Peru geschlossene Ehe "nachregistriert" also nachbeurkundet werden muss. Ich muss dazu sagen, dass ich in BAyern lebe. 


Für die FZF ist das Quatsch. In Bayern mögen die Uhren anders gehen, das internationale Privatrecht gilt aber auch in Bayern.
Deine in Peru geschlossene Ehe gilt auch in Deutschland, wenn sie nach den Formvorschriften in Peru geschlossen wurde.
Die ABH hat die durch die Deutsche Botschaft in Lima legalisierte Urkunde zu akzeptieren. Ich zitiere aus dem Merkblatt der Botschaft:
Zitat:
Gemäß § 438 ZPO bedürfen ausländische öffentliche Urkunden für die Verwendung im Inland eines Nachweises der Echtheit. Als Nachweis der Echtheit genügt die Legalisation durch eine Deutsche Botschaft.


estrella31 schrieb am 10.08.2011 um 21:53:51:
Ohne diese Nachbeurkundung wird das Visum nicht akzeptiert. 

Sprich nochmal vernünftig mit dem Sachbearbeiter und weise ihn auf das Merkblatt der Deutschen Botschaft in Lima hin. Sollte er von seiner Meinung nicht abweichen wollen Verlange das schriftlich von ihm mit Rechtsgrundlage.

Eskalationstufe wäre dann ein Gespräch mit dem Leiter der ABH.

estrella31 schrieb am 10.08.2011 um 21:53:51:
Was genau ist diese Nachbeurkundung? Der Standesbeamte in meiner Gemeinde sagte mir, dass ich folgende Dokumente benötige:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunde meines Mannes
- Passkopie meines Mannes
- Beglaubigte Kopie meiner GEburtsurkunde



Es geht um die Eintragung deiner Ehe ins örtliche Eheregister des Standesamtes. Grundsätzlich nicht nötig aber mittelfristig sinnvoll, weil du damit in Zukunft über die Ehe eine deutsche Urkunde erhalten kannst.  Für deine FZF aber unerheblich.
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franky_23
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Antwort #2 - 11.08.2011 um 07:21:21
 
estrella, du meinst, sein Pass wäre bei der ALB in Deutschland? Das glaube ich nicht.

Wurde die Heiratsurkunde von der dt. Botschaft legalisiert?

Wenn ja, dann wende dich einfach an den Integrationsbeauftragten. Das Büro nimmt ggf. Kontakt mit der ALB und dem Innenministerium in Bayern auf.
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ryka
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Antwort #3 - 12.08.2011 um 11:00:32
 
Ist es rechtens eine  Nachbeurkundung zu verlangen weil die Ehe ohne Ehefähigkeitszeugnis geschlossen wurde?

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Antwort #4 - 12.08.2011 um 12:32:57
 
ryka schrieb am 12.08.2011 um 11:00:32:
Ist es rechtens eineNachbeurkundung zu verlangen weil die Ehe ohne Ehefähigkeitszeugnis geschlossen wurde?


In Peru gibt es kein EFZ im deutschen Sinne sondern nur eine Ledigkeitsbescheinigung. Damit ist die Ehe ohne EFZ gültig in Peru und damit nach internationalen Privatrecht auch in Deutschland gültig, außer die peruanischen Standesämter verlangen von dem deutschen Ehepartner explizit eine deutsches EFZ und nicht nur eine Ledigkeitsbescheinigung. Sollte eine Behörde Zweifel an die Echtheit der Ehe oder der Urkunde haben, kann sie das deutsche Konsulat einschalten und entsprechende Ermittlungen einleiten. Ob z.B auch die Ehe in Peru nach den örtlichen Formvorschriften geschlossen wurde und dort gültig ist. Das wird aber eine absolute Ausnahme sein.

Für die Forderung der Nachbeurkundung fehlt IMHO eine Rechtsgrundlage.
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Blaise
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Antwort #5 - 12.08.2011 um 13:41:32
 
Hallo,

in Peru müssen ausländische Staatsangehörige einen Nachweis über die Ledigkeit vorlegen. Wenn ich die Seiten der Deutschen Botschaft Lima richtig interpretiere, ist dafür die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses ständige Verwaltungspraxis (der peruanischen Behörden - siehe Merkblatt).

Bei einer Eheschließung in Peru ohne EFZ könnten dann schon mal Zweifel an der Eheschließung hochkommen. Ob im Verfahren zur Familienzusammenführung dann die Nachbeurkundung verlangt werden kann, vermag ich nicht zu beurteilen.

Möglicherweise reicht eine Legalisation der peruanischen Heiratsurkunde nicht aus, weil durch die Legalisation nicht die inhaltliche Richtigkeit bestätigt wird. Um das alles zu seriös beurteilen, muss man aber natürlich alle erforderlichen Angaben kennen...
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Antwort #6 - 12.08.2011 um 14:04:31
 
Blaise schrieb am 12.08.2011 um 13:41:32:
Wenn ich die Seiten der Deutschen Botschaft Lima richtig interpretiere, ist dafür die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses ständige Verwaltungspraxis (der peruanischen Behörden - siehe Merkblatt).


In fast allen Merkblättern aller deutscher Botschaften dieser Welt wird das gesagt, dass das Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden soll, obwohl das Ortsrecht eine Ledigkeitsbescheinigung fordert und eine erweiterte Meldebescheinigung ausreicht.  Ich denke das ist § 13 EBGB geschuldet, wo bei Verlobten das nationale Recht gilt. Das Ehefähigkeitszeugnis in dieser Form gibt es nun mal nur in einigen Ländern in Europa. Und es ist gängige Rechtspraxis, dass eine Ehe, geschlossen auch ohne Ehefähigkeitszeugnis, auch in Deutschland gilt, wenn sie nach dem Ortsrecht gilt. Ausnahmen wären noch Ehehindernisse nach deutschen Recht z.B Doppelehe.

Zitat:
Bei einer Eheschließung in Peru ohne EFZ könnten dann schon mal Zweifel an der Eheschließung hochkommen

Wenn die Ortsvorschriften gewahrt werden ist die Ehe in Deutschland gültig. Sonst müssten ja bei allen Auslandsehen deutscher Staatsbürger Zweifel aufkommen. Das eben will das internationale Privatrecht verhindern.Und wenn Zweifel aufkommen muss eben geprüft werden.


sieh VwV zum AufenthG
Zitat:
28.1.1.2 Bei Anwendung des Absatzes 1 Satz 1 Nummer
1 kommt es nicht darauf an, ob die Ehe in Deutschland oder im Ausland geschlossen wurde. Nach Artikel 13 Absatz 1 EGBGB wird für die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung
auf das Recht des jeweiligen Heimatstaats der Verlobten verwiesen. Bei jeder Eheschließung muss hinsichtlich der Form der Eheschließung zudem das Geschäftsrecht oder das Ortsrecht beachtet worden sein. Das Geschäftsrecht ist gewahrt, wenn die Form der Eheschließung den Formvorschriften der Heimatrechte beider Eheschließender genügt. Das Ortsrecht ist gewahrt, wenn die am Ort der Eheschließung geltenden Formvorschriften beachtet worden sind. Religiöse Ehe.....
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« Zuletzt geändert: 12.08.2011 um 14:24:12 von grisu1000 »  
 
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Antwort #7 - 12.08.2011 um 14:33:38
 
nach wie vor besteht das generelle Problem, dass eine Behörde vor dem hohen Schutz von Art 6 GG bei bloßen Zweifeln den Familiennachzug verweigert, gleichwohl den Problemen durch eine kurfristige Erteilung einer AE (z.B. 1 Jahr ) begegnet werden könnte. Während dieser Zeit hätte dann die Behörde genügend Zeit der generellen Vermutung, dass die Eheurkunde internationalem Privatrecht genügt und somit auch aufenthaltsrechtliche Wirkung entfaltet, bei vorliegen signifikanter Verstöße entgegnen könnte.

Bei einer Urkunde die mit einer Legalisationsersatzbescheinigung einer Deutschen Behörde versehen ist, dürfte dies generell anzunehmen sein. Ansonsten würde sich das Legalisationsersatzverfahren selbst widersprechen.

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Antwort #8 - 12.08.2011 um 15:06:29
 
grisu1000 schrieb am 12.08.2011 um 14:04:31:
Wenn die Ortsvorschriften gewahrt werden ist die Ehe in Deutschland gültig. Sonst müssten ja bei allen Auslandsehen deutscher Staatsbürger Zweifel aufkommen. Das eben will das internationale Privatrecht verhindern.Und wenn Zweifel aufkommen muss eben geprüft werden.


Ich habe geschrieben, dass Zweifel aufkommen könnten ... wenn es denn üblich ist, dass in Peru normalerweise das EFZ verlangt wird. Wenn dem so wäre, läge womöglich ein Verstoß gegen das Ortsrecht vor.

Das bedeutet übrigens nicht, dass bei allen im Ausland geschlossenen Ehen Zweifel aufkommen müssten. Auch habe ich im Konjunktiv geschrieben, weil ich den Sachverhalt nicht ausreichend kenn. Du bist da aber anscheinend umfassend informiert und kennst jedes Detail des peruanischen Rechts, der Gepflogenheiten vor Ort. Deshalb kannst Du auch mit absoluter Sicherheit sagen, dass bei der Eheschließung von estrella alle örtlichen Bestimmung beachtet wurden.

Entschuldige bitte meinen kläglichen Versuch, mögliche andere Verfahrens- und Sichtweisen darzustellen.
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Antwort #9 - 12.08.2011 um 15:29:28
 
Zitat:
nach wie vor besteht das generelle Problem, dass eine Behörde vor dem hohen Schutz von Art 6 GG bei bloßen Zweifeln den Familiennachzug verweigert,

Ach ja, wegen des hohen Schutzes des Artikels 6 GG verweigern Behörden generell den Familiennachzug. Ich höre sie schon rufen Jehova, die FZF wird abgelehnt. Durch die sinnlose Aneinanderreihung von Schlag- und Fremdworten wird eine Aussage nicht richtig.

[url]gleichwohl den Problemen durch eine kurfristige Erteilung einer AE (z.B. 1 Jahr ) begegnet werden könnte.[/url]
Ah ja. Wenn also tatsächlich keine Eheschließung vorläge oder die Aufnahme einer ehelichen Lebensgemeinschaft geplant ist, dann ist das nach einem Jahr ...

Zitat:
Während dieser Zeit hätte dann die Behörde genügend Zeit der generellen Vermutung, dass die Eheurkunde internationalem Privatrecht genügt und somit auch aufenthaltsrechtliche Wirkung entfaltet, bei vorliegen signifikanter Verstöße entgegnen könnte.

-woher weißt Du, dass nur eine "Vermutung" vorlag?
-seit wann müssen Urkunden dem Internationalem Privatrecht genügen? Ich dachte, im IPR sei festgelegt, welches (nationale) Recht anzuwenden ist.
-signifikante Verstößen gegen was?
-was soll entgegnet werden?

Zitat:
Bei einer Urkunde die mit einer Legalisationsersatzbescheinigung einer Deutschen Behörde versehen ist, dürfte dies generell anzunehmen sein.

Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist. Auf Antrag kann, sofern über die Rechtslage kein Zweifel besteht, in dem Vermerk auch bestätigt werden, dass der Aussteller zur Aufnahme der Urkunde zuständig war und dass die Urkunde in der den Gesetzen des Ausstellungsorts entsprechenden Form aufgenommen worden ist

Das bedeutet nicht per se, dass der Inhalt richtig oder dass in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft geplant ist.

[/quote]Ansonsten würde sich das Legalisationsersatzverfahren selbst widersprechen.  [/quote]
In Peru gibt es kein "Legalisationsersatzverfahren". Dort werden Urkunden entsprechend dem Gesetz legalisiert.


Blaise

P.S.: Estrella, das hat alles nichts mit deiner Frage zu tun. Ohne weitere Informationen kann ich dir keinen seriösen Tipp geben.
B.
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Antwort #10 - 12.08.2011 um 16:19:42
 
Blaise schrieb am 12.08.2011 um 15:06:29:
Du bist da aber anscheinend umfassend informiert und kennst jedes Detail des peruanischen Rechts, der Gepflogenheiten vor Ort. Deshalb kannst Du auch mit absoluter Sicherheit sagen, dass bei der Eheschließung von estrella alle örtlichen Bestimmung beachtet wurden. 


Nein kenne ich nicht. Peru stellt eine Ledigkeits- oder Familienstandsbescheinigung aus (Quelle OLG Stuttgart).
Und natürlich könnte die spezielle Provinz oder Stadt in Peru von deutschen eine Ehefähigkeitszeugnis verlangen. Und wenn der Standesbeamte dann Fehlerhaft arbeitet und ohne EFZ eine Ehe traut, könnte diese damit nach peruanischen Recht und damit in  Deutschland nichtig sein.

Mein Sichtweise nun, rechtfertigen diese drei Wenn's und Abers's die Forderung nach einer Nachbeurkundung einer bereits legalisierten Eheurkunde mit all den Konsequnzen?
Vor allem wenn die AV vor Ort den Visumantrag zur FZF schon mal geprüft hat, und die scheint weder eine Ehefähigkeitszeugnis noch eine Nachprüfung der Urkunde verlangt zu haben. Obwohl in ihrem Merkbalatt zur Eheschließung genau dises steht.

Viel ineressanter, für diesen Fall wäre, ob eine Behörde eine Nachbeurkundung verlangen kann, oder sich nur auf eine inhaltliche Überprüfung der ausländischen Urkunde beschränken kann. IMHO ist dieses Verlangen nicht rechtmäßig, vielleicht kannst du aus Sicht der Standesamtaufsicht dazu etwas sagen.
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Antwort #11 - 12.08.2011 um 17:45:25
 
Deine Fragen habe ich schon beantwortet ...
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Antwort #12 - 12.08.2011 um 19:37:19
 
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist in Peru unbekannt. Mein Sohn besorgte sich diese EFZ und als seine Braut dies den Behörden vorlegte, natürlich übersetzt, gestempelt usw. schüttelten man in Peru den Kopf und wollten wissen, was sie mit diesen Papieren anfangen sollten. Die Papiere waren nutzlos in Peru dort wolle man nur die Meldebescheinigung mit dem Vermerk "ledig".

Das deutsche Standesamt erklärte daraufhin lakonisch, dass dieses EFZ die Nachbeurkundung erleichtern würde. Hätte man das gewusst, hätte es kein EFZ gegeben und man hätte sich viel Geld gespart.

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Antwort #13 - 12.08.2011 um 20:25:51
 
ryka schrieb am 12.08.2011 um 19:37:19:
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist in Peru unbekannt. Mein Sohn besorgte sich diese EFZ und als seine Braut dies den Behörden vorlegte, natürlich übersetzt, gestempelt 

Mit diesen Ehefähigkeitszeugnis geht man zum deutschen Konsulat und bekommt dort eine sogenannte Konsularbescheinigung. Mit dieser Konsularbescheinigung wird dann dem dortigen Standesamt die Ledigkeit nachgewiesen.
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Antwort #14 - 12.08.2011 um 22:49:56
 
Saxonicus schrieb am 12.08.2011 um 20:25:51:
Mit diesen Ehefähigkeitszeugnis geht man zum deutschen Konsulat und bekommt dort eine sogenannte Konsularbescheinigung. Mit dieser Konsularbescheinigung wird dann dem dortigen Standesamt die Ledigkeit nachgewiesen.


Leider wissen das die deutschen Standesämter aber nicht und dem peruanischen Standesamt genügt die Meldebescheinigung mit dem Vermerk "ledig".

Auch steht die von dir beschriebene Handhabung nicht auf den Seiten der Botschaft und auch im Forum lese ich zum ersten Mal davon.


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