Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
FZF: Ruanderin -> deutscher Student (Gelesen: 13.241 mal)
ilt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF: Ruanderin -> deutscher Student
23.04.2011 um 17:21:27
 
Hi,

ich bin Deutscher, 21 Jahre alt, meine Freundin ist 23 und kommt aus Ruanda.

Sie möchte dauerhaft nach Deutschland kommen. Theoretisch gibt es da ja zwei Möglichkeiten: (1) Studentenvisum oder (2) FZF.
Leider gibt es auch in Ruanda keinen offiziell anerkannten Deutschkurs. Sie hat jetzt aber einen an einer Universität in Kigali angefangen (2x in der Woche). Zusätzlich bringe ich ihr täglich ein bisschen deutsch über Skype bei.

(1) Studentenvisum
Wie es aussieht, wird das wohl nichts. Weder meine Freundin noch ich verfügen über Ersparnisse...

(2) FZF
Kann sie nach Deutschland kommen, um hier den Deutschtest zu machen und mich dann hier zu heiraten? Da ich Deutscher bin, braucht sie auch keine Nachweise über LU oder Wohnraum, richtig?

Vielen Dank im Voraus
ilt

P.S. Ich weiß, dass wir beide noch sehr jung sind, aber ohne Heiraten sehen wir keine andere Möglichkeit, zussamen zu sein...

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.345

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #1 - 23.04.2011 um 17:29:50
 
ilt schrieb am 23.04.2011 um 17:21:27:
(1) Studentenvisum
Wie es aussieht, wird das wohl nichts. Weder meine Freundin noch ich verfügen über Ersparnisse...


Wenn sie die anderen Vorausweetzungen erfüllt (Deutsch, hier anerkanntes Abitur, ernsthafe Studienabsicht...), kann auch ein Sponsor ein Sperrkonto über rund 9000 Euro einrichten. Sie kann jeden Monat den Bafög-Höchstsatz abheben und mit ihrer eingeschränkten Arbeitserlaubnis jobben und das Konto monatlich wieder auffüllen, so dass ihre AE jedes Jahr verlängert wird.

Das Geld gibt sie nach dem Studium zurück.

Zitat:
(2) FZF
Kann sie nach Deutschland kommen, um hier den Deutschtest zu machen und mich dann hier zu heiraten? Da ich Deutscher bin, braucht sie auch keine Nachweise über LU oder Wohnraum, richtig?


Richtig, aber das A1-Zertifikat braucht sie eben für den Visum-Antrag. Sie muss das also vorher machen.

Falls es überhaupt nicht geht, könnt Ihr eine Ausnahme beantragen oder mit der Botschaft und Ausländerbehörde klären, ob sie Visum & AE für einen Sprachkurs in Deutschland geben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
ilt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #2 - 23.04.2011 um 17:42:47
 
Also, einen Sponsor für das Studium zu finden wird bestimmt nicht leicht...
Ihr Sekundarschulabschluss ist nicht mit dem deutschn Abitur zu vergleichen, d.h. sie müsste erst auf ein Studienkolleg.

Und zu dem Deutschtest: das nächste Goethe-Institut ist in Nairobi, weiß nicht, ob das zumutbar wär, sie für den Test dort hin reisen zu lassen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #3 - 23.04.2011 um 18:27:27
 
ilt schrieb am 23.04.2011 um 17:21:27:
Leider gibt es auch in Ruanda keinen offiziell anerkannten Deutschkurs. Sie hat jetzt aber einen an einer Universität in Kigali angefangen (2x in der Woche). 


Verbindungsbüro
Goethe-Institut Liaison Office
Centre Socio-récréatif de la Caisse Sociale de Kacyiru
Kigali
Tel.: +250 0340 6021
exku@kigali.goethe.org
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
ilt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #4 - 23.04.2011 um 18:43:11
 
Saxonicus schrieb am 23.04.2011 um 18:27:27:
Verbindungsbüro
Goethe-Institut Liaison Office
Centre Socio-récréatif de la Caisse Sociale de Kacyiru
Kigali
Tel.: +250 0340 6021
exku@kigali.goethe.org


Danke sehr, aber wie der Name schon sagt, ist es nur ein Verbindungsbüro. Dort werden keine Kurse angeboten. Dort wurde uns aber von dem anderen Kurs, den sie jetzt belegt, erzählt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DirkFr
Junior Member
**
Offline


Imagine there's no countries


Beiträge: 14

Tnhumaolm, Uganda
Tnhumaolm
Uganda

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #5 - 24.04.2011 um 21:41:47
 
Einige Anmerkungen:
- wie reinhard geschrieben hat, das  AufenthG §16 Abs 5  sieht ein Visum zum Studium der deutschen Sprache vor - die Botschaft trifft die Entscheidung
- die Bearbeitung einer FZF kann einige Monate dauern
- ein Sprachtest kann direkt von der Botschaft durchgeführt werden, da nächstes Goehte-Institut in Nairobi ist
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ilt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #6 - 26.04.2011 um 11:01:40
 
Gibt es in Deutschland auch Deutschkurse, die mehrere Monate laufen (bei den Goethe-Instituten sind sie immer max. 8 Wochen)?

Gibt es in Deutschland Universitäten, wo man ohne vorherige Sprachkenntnisse anfangen kann, deutsch zu lernen? (In Mainz geht es z.B. erst mit B1 los...)

Wir suchen verzweifelt nach einer Möglichkeit, dass meine Freundin noch dieses Jahr nach Deutschland kommen kann. Sie kann noch längst nicht genug deutsch, um einen Test abzulegen, aber jetzt gehen ja bald die Berwerbungsphasen für das WiSe 2011/12 los. Und um sich bewerben zu können, braucht sie ja schon einen Nachweis über vorhandene Sprachkenntnisse...
Bis zum WiSe 2012/12 wollen wir nicht warten, das beginnt ja erst in 1,5 Jahren!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.701

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #7 - 26.04.2011 um 11:24:41
 
ilt schrieb am 26.04.2011 um 11:01:40:
Gibt es in Deutschland auch Deutschkurse, die mehrere Monate laufen (bei den Goethe-Instituten sind sie immer max. 8 Wochen)?

Die Kurse sind ausgelegt auf A1, A2, B1, B2, C1, C2 ... das sind einzelne Kurse und laufen nun mal nicht mehrere Monate (z.T. nur 4 Wochen bis A1 und dann wieder 4 Wochen bis A2)

ilt schrieb am 26.04.2011 um 11:01:40:
Gibt es in Deutschland Universitäten, wo man ohne vorherige Sprachkenntnisse anfangen kann, deutsch zu lernen?

Du meinst "Deutsch für Ausländer" lernen?
Ich fürchte, dass ist nicht die Aufgabe einer dt. Uni.
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #8 - 26.04.2011 um 11:24:48
 
Umfassende Beratung zu diesem Thema leisten spezielle Stellen - ich erwähne hier nur einmal
uni assist
,
DAAD
und die
Studentenwerke
.

Ansonsten magst Du auch
hier googeln
.

Blaues bitte jeweils anklicken!)

(Einzelne (kommerzielle) Anbieter werden wir hier im Board nicht nennen - für derartige Empfehlungen bitte nur den Weg über mail oder PN wählen!)


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Walter81
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 6

Kaufbeuren, Bayern, Germany
Kaufbeuren
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #9 - 27.04.2011 um 21:57:10
 
Ich will auch heiraten (anderes Land), und bei uns war es wg. Sprachkenntnissen so (und das steht auch auf der Internetpage der dt. Botschaft in Georgien), dass ENTWEDER ein A1 nötig ist ODER bei einem persönlichem Gespräch in der Botschaft ausreichende Deutschkenntnisse festgestellt werden. In unserem Falle hat ein Gespräch vollkommen ausgereicht - und das, obwohl ein Goethe-Institut quasi vor Ort gewesen wäre... Da würde ich nochmal nachfragen...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ilt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #10 - 05.05.2011 um 13:51:40
 
Ok, also die Sprachkenntnisse wird sie wohl irgendwie in der Botschaft nachweisen können, ob durch einen Test oder ein persönliches Gespräch...wenn es dann so weit ist.

Wenn sie dann den Nachweis hat, kann sie einen Antrag auf das Visum stellen, oder? Ist es für sie möglich, mich hier in Deutschland zu heiraten und dann zu bleiben? Auf der Website der deutschen Botschaft in Kigali steht nämlich nur was von
"Visa for marriage in Germany and return to Rwanda"
und
"Visa for family reunification after marriage in Rwanda"
aber das wollen wir ja beides nicht.

Lg
ilt
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #11 - 05.05.2011 um 17:07:24
 
Die soll ein nationales Visa beantragen, das ist zur Heirat in D. Dann kann sie auch in D bleiben und muss nicht zurück, da beim nationalen Visum zur Eheschließung, schon alle Kriterien wie beim Familiennachzug geprüft werden.

z.B. Sprachnachweis, ...  Überprüfung der Identität etc. ... optionale nichtschutzwürdige Ehe.  Für die Zeit der Einreise bis zur Hochzeit wird allerding eine VE benötigt. Befreiung von der Beibringung eines EFZ, ...

Zurück müsste sie vermutlich wenn sie mit einem Schengenvisum in D heiraten würde, regelmäßig wenn sie mit Schengenvisum in DK heiraten würde



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #12 - 05.05.2011 um 19:37:27
 
ilt schrieb am 26.04.2011 um 11:01:40:
Gibt es in Deutschland Universitäten, wo man ohne vorherige Sprachkenntnisse anfangen kann, deutsch zu lernen


Eher nicht, aber deutsche Universitäten und Hochschulen bieten teilweise auch englischsprachige Studiengänge an.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ocean
Full Member
***
Offline


Danke für Eure Hilfe!


Beiträge: 57

Kabul, Afghanistan
Kabul
Afghanistan
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #13 - 06.05.2011 um 19:21:36
 
grisu1000 schrieb am 05.05.2011 um 19:37:27:
Gibt es in Deutschland Universitäten, wo man ohne vorherige Sprachkenntnisse anfangen kann, deutsch zu lernen 


Ja, Wenn Sie zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs einreist. Das Studienkolleg Mittelhessen bietet so etwas an. Dann brauchst sie jedoch vorher einen Zulassungsbescheid für die Uni, da es sich ja um eine studienvorbereitenden Sprachkurs handelt. Also falls sie in Deutschland studieren möchte. Ein solches Visum könnte man auch später (nach Eheschliessung) in eine AE umwandeln.

Sie kann natürlich auch ein Visum zum Sprachkurs beantragen. Ein solches Visum ist nicht verlängerbar oder änderbar. Sie müsste also nach der Beendigung des Sprachkurses wieder ausreisen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ilt
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FZF: Ruanderin -> deutscher Student
Antwort #14 - 06.06.2011 um 12:28:20
 
Wenn ich meine Freundin nach Deutschland hole, um sie hier zu heiraten, brauche ich wieder eine Verpflichtungserklärung für sie.
Aus der Formulierung in einer E-Mail von der dt. Botschaft in Kigali

"Verpflichtungserklärung nach § 66-68 Aufenthaltsgesetz, abzugeben von dem in D lebenden Partner bei der Ausländerbehörde seines Wohnsitzes"

geht nicht hervor, ob ich die VE persönlich unterschreiben muss, oder ob meine Mutter das wieder für mich übernehmen kann. Kann mir jemand was da zu sagen...? Ich bin wie gesagt Student und könnte eine VE nicht selbst abgeben...

Sonst gäbe es ja noch die Möglichkeit, in Ruanda zu heiraten. Ist das dann mit mehr oder weniger Bürokratrie verbunden? Wie lange würde es dann dauern, bis sie eine Aufenthaltserlaubnis erhält? Gibt es bei der Aufenthaltserlaubnis irgendwelche Beschränkungen zum Thema Arbeit/Job?
Darf man sich mit einer solchen Aufenthalserlaubnis dann frei in der EU bewegen? Ich möchte eventuell ein Auslandssemster in Spanien machen. Dürfte sie mich dort besuchen bzw. sogar dort mit mir wohnen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema