Ich weiß, dass inzwischen schon einige Sozialämter mit dieser Argumentation ablehnen und halte das persönlich für über alle Maßen bedenklich, wobei ich mich in Gesellschaft mit fachlich versierten Juristen befinde. (Über womöglich bereits laufende Klageverfahren zu dieser Thematik versuche ich mich aktuell noch zu informieren.)
Ein paar grundsätzliche Anmerkungen von mir dazu:
Immerhin haben die Betroffenen ausländischen Ehegatten von Deutschen) ausländerrechtlich einen
Anspruch auf einen Daueraufenthalt in Deutschland, und zwar grundsätzlich unabhängig davon ob der
LU gesichert ist oder nicht.
Dieser Anspruch leitet sich letztlich aus verfassungsmäßigen Erwägungen (Schutz von Ehe und Familie) her.
Diejenigen, die, sich auf diesen Anspruch berufend bzw. diesen Anspruch realisierend, nach Deutschland einreisen, tun dies nicht, um Sozialleistungen zu beziehen sondern um eine nach dem
GG geschützte Ehe zu führen bzw. Familie zu gründen. Ihnen wurde von staatlichen Organen deshalb die Einreise ausdrücklich erlaubt.
Wenn die Realisierung dieses Anspruchs im Ergebnis aller sozialrechtlichen Vorschriften dazu führen sollte, dass sie zumindest während der ersten drei Monate nur um den Preis des Verhungerns "zu haben" ist, dann dürfte das ein Preis sein, der mit den verfassungsmäßigen Geboten nicht im Einklang steht.
Ich bin sonst sehr vorsichtig mit solchen "markigen" Worten, aber in solchen Fällen hilft es tatsächlich nur, dass ein oder mehrere Betroffene den Mut und die Courage aufbringen, den (wahrscheinlich langen und beschwerlichen) juristischen Weg zu gehen. Zu hoffen und zu wünschen wäre, dass es Organisationen/Privatpersonen gibt, die den erforderlichen "Rückhalt" bieten würden.
=schweitzer=