Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Abschiebung in die Türkei - Voraussetzungen für Wiedereinreise? (Gelesen: 3.077 mal)
Manu43
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 1

duisburg, Germany
duisburg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung in die Türkei - Voraussetzungen für Wiedereinreise?
31.10.2010 um 14:42:46
 
Hallo erstmal... Zwinkernd
Also ich versuche hier für einen guten freund ein paar antworten zu bekommen.
Also mein freund wurde vor 2 jahren hier aus deutschland ausgewiesen.
Wegen diversen und wiederholten drogendelikten.
Er ist in deutschland geboren.
Die eltern sind türken und er ist komplett deutsch.
Er kann kein türkisch auch nach 2 Jahren in der türkei hat er probleme mit der sprache.

Er hat dort keine verwandten in der türkei .
Keine freunde und nix.
Wer möchte zurück in die heimat wo er aufgewachsen ist.
deutschland.
Seine eltern leben ja in deutschland.
meine Frage nun.....
wer weiss an wen ich mich wenden könnte um ihm zu helfen?
ja ausländeramt gut das werde ich versuchen.
erstmal ohne namen anzugeben von meinem freund.
ich möchte ja nur eine auskunft.
was kann er von der türkei in die wege leiten oder machen???
wie kann oder ab wann kann man wieder nach deutschland rein.??
oder kann er jemals überhaupt wieder auf legale weise rein?Wer kann mir da bitte eine auskunft geben??
mein kumpel resigniert zu zeit völlig.
hat keine kraft mehr.
ich würde mich freuen wenn ich schnell eine antwort bekommen würde.
lg
Manu

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke

Deine Umfrage habe ich gelöscht.




Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 31.10.2010 um 17:00:03 von Tippi »  
Manu43  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung in die Türkei - Voraussetzungen für Wiedereinreise?
Antwort #1 - 31.10.2010 um 17:08:13
 
Wie alt ist er? Hatte er hier eine Ausbildung? Hat er gegen seine Ausweisung erfolglos geklagt?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Stefan-TR
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
United Kingdom
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung in die Türkei - Voraussetzungen für Wiedereinreise?
Antwort #2 - 31.10.2010 um 17:23:01
 
Manu43 schrieb am 31.10.2010 um 14:42:46:
Die eltern sind türken und er ist komplett deutsch.

Das mag er zwar so empfinden, aber hier im Forum sollten wir bei den Fakten bleiben. Und die Fakten sind sicherlich, dass er 100% tuerkisch ist, andernfalls (z.B. Doppelstaatler etc.) haette man ihn nicht ausweisen koennen.

Manu43 schrieb am 31.10.2010 um 14:42:46:
wurde vor 2 jahren hier aus deutschland ausgewiesen.

Er hat dann vermutlich eine lebenslange Einreisesperre. Diese kann auf Antrag befristet werden, aber einen solchen Antrag muss man erst mal stellen. Am besten soll er sich erst mal so schnell wie moeglich eine Selbstauskunft einholen (kann er auch an dich als Bevollmächtigten uebersenden lassen) damit ihr beide genau wisst was der aktuell Stand ist. Die fett gedruckten Woerter kannst du fuer weitere Details anklicken.

Manu43 schrieb am 31.10.2010 um 14:42:46:
ja ausländeramt gut das werde ich versuchen.
erstmal ohne namen anzugeben von meinem freund.

Das ist Quatsch. Jeder Fall ist so speziell, dass dich eine allgemeine Anfrage nicht weiterbringt. Wenn du wirklich eine hilfreiche Auskunft willst, dann soll dein Freund dir eine Vollmacht ausstellen, dass du ihn in Auslaenderrechtssachen vertreten darfst und man dir bitte umfaenglich Auskunft erteilen moege. Mit dieser Vollmacht kannst du dich dann an die ABH wenden und bekommst vielleicht eine hilfreiche Auskunft.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung in die Türkei - Voraussetzungen für Wiedereinreise?
Antwort #3 - 31.10.2010 um 19:33:44
 
Manu43 schrieb am 31.10.2010 um 14:42:46:
oder kann er jemals überhaupt wieder auf legale weise rein?



Kann er, wenn er

- eine Befristungsantrag gestellt hat (bei der ABH, die ihn auswies und abschob)
- die entstandenen Abschiebekosten bezahlt (vorher oder nach Einreise in Raten)
- er einen triftigen Grund zur Einreise hat

Gab es damals Strafverurteilungen wegen BTM-Verstößen ? Wie hoch war die Strafe ? Schulabschluss vorhanden ? Berufsausbildung abgeschlossen ?


B.D.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 724
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung in die Türkei - Voraussetzungen für Wiedereinreise?
Antwort #4 - 31.10.2010 um 19:40:46
 
Die Frage von Ulf, ob er damals gegen die Ausweisungsverfügung Rechtsmittel eingelegt hat und ob das Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist oder evtl. noch anhängig ist, ist von großer Bedeutung.
Hat einer seiner Eltern mindestens 3 Jahre ununterbrochen bei ein und dem selben Arbeitgeber gearbeitet so dass Assoziationsrecht zur Geltung kam?
Auch dürfte er als in Deutschalnd geborener ein sogenannter "faktischer Inländer" sein, deren Recht gestärkt wurden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung in die Türkei - Voraussetzungen für Wiedereinreise?
Antwort #5 - 31.10.2010 um 19:54:00
 
Vinzent2m schrieb am 31.10.2010 um 19:40:46:
oder evtl. noch anhängig ist


Das dürfte wohl unwahrscheinlich sein, da das Gericht natürlich über die Vollstreckung der Ausreisepflicht informiert wird.

Die Antwort auf Deine anderen Aspekte ist damit obsolet.


B.D.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Vinzent2m
Experte
****
Offline




Beiträge: 724
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung in die Türkei - Voraussetzungen für Wiedereinreise?
Antwort #6 - 31.10.2010 um 21:11:31
 
wenn die Vollstreckung der Ausreisepflicht aufgrund des u. U. in der Verfügung angeordneten Sofortvollzugs erfolgte nachdem ein Eilantrag abschlägig beschieden wurde, so kann die Klage in der Hauptsache natürlich weiter betrieben werden und so auch noch anhängig sein. Mir ist bekannt, dass derzeit Klagen bei denen es um Verfügungen von Assoziationstürken geht bis offene Fragen seitens des EuGH geklärt sind von manchen Gerichten erstmal auf Eis gelegt werden.
Von daher finde ich meine Überlegung nicht von vorneherein obsolet.
Auch wenn der zeitliche Abstand von 2 Jahren vielleicht eher dagegen spricht.
Aber eine wichtige Sachfrage schien mir die Frage der Rechtskraft zur Beurteilung des Falles halt schon zu sein.
Vinzent2m
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
B.D.
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung in die Türkei - Voraussetzungen für Wiedereinreise?
Antwort #7 - 01.11.2010 um 07:58:15
 
Manu43 schrieb am 31.10.2010 um 14:42:46:
was kann er von der türkei in die wege leiten oder machen???
wie kann oder ab wann kann man wieder nach deutschland rein.??
oder kann er jemals überhaupt wieder auf legale weise rein?Wer kann mir da bitte eine auskunft geben??


Das waren die Fragen des TS. Die rein thheoretischen Möglichkeiten eines noch anhängigen Verfahrens, welches unwahrscheinlich sein dürfte, beantwortet nicht den Kern.

Ich gehe von der durchgängigen Praxis aus. Der TS hat auch nichts weiter dazu gesagt. Deshalb kurz und bündig meine Antwort auf die notwendigen Schritte.

B.D.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
C-emil
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 25

Insel, Croatia
Insel
Croatia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung in die Türkei - Voraussetzungen für Wiedereinreise?
Antwort #8 - 01.11.2010 um 13:40:53
 
Hallo Manu,

ich möchte dir etwas anders hier schreiben!

spreche doch mit deinem Freund darüber was er in Deutschland will !

Er sollte erst mal in der Türkei klarkommen um dann wenn die zeit reif ist wieder in Deutschland  fuss zufassen können.
Das er nicht in der Türkei klarkommt liegt sicher an ihm selbst.
er solte sich auchmal dieses forum anschauen und sich erst stundenlang die beiträge raussuchen!
er selbst kennt die sachlage am besten, und er wird schnell erkennen was auf ihn zukommt und wie schwer es ist egal ob gelebter Deutsche mit Türkischem pass oder Familie in Deutschland.

Hilfe gibts kaum !
es wird immer gefragt "hat er bezahlt,antrag auf dies oder das gestellt,ist noch etwas offen .......

ich rate ihm er solte sich einen Anwalt nehmen dieser kann ihm helfen das ganze zu lösen.
es ist einfach nicht vorhersehbar wie die Behörde entscheidet leider!

Es gibt hier leute die kennen sich mit dem recht aus aber wie es angewendet wird können sie auch nicht wissen.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema