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FZF nach unfreiwilliger Heirat (Gelesen: 7.935 mal)
2be
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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03.10.2010 um 17:20:50
 
Hallo zusammen.
Ich bin neu hier und habe auch noch nicht viel gelesen, allerdings gehört, dass mir hier vielleicht jemand hilfreiche antworten geben könnte.

Es geht um meinen Freund, der auf Druck seiner Familie geheiratet hat. Zu den Hintergründen nur soviel, dass er die Frau vor der Hochzeit nicht kannte und sie im Anschluss an die Hochzeit auch gleich für die 3 visafreien Monate auf Drängen seiner und ihrer Familie mit nach Deutschland nehmen musste. Er stammt aus Mazedonien,lebt allerdings schon lange Zeit in Deutschland.
Seine Frau ist ebenfalls aus Mazedonien und lebte bis jetzt auch dort. Sie ist nun zurück und wird nach bestandenem Deutschtest die fzf beantragen.

Er möchte sie nicht hier haben, kann aber auf Grund der Situation innerhalb seiner Familie und der Präsenz ihrer Brüder nichts an der Antragstellung ändern.
Weiter lebt er zusammen mit mehreren Familienangehörigen und verdient nicht sehr viel.

Im Moment verlässt er sich darauf, dass der Wohnraum oder das Gehalt nicht reichen.

Wie sieht es nun aus wenn ich mit dieser Geschichte an die betreffende Ausländerbehörde herantrete? Er würde sich der Behörde gegenüber in letzter Konsequenz nicht ehrlich preisgeben, denn wenn auf Grund seiner Aussage das Visum verwehrt wird und seiner Frau als Begründung angegeben wird, dass er sie gar nicht heiraten und erst recht nicht hier haben wollte, gäbe es im schlimmsten Falle Krieg mit ihren Brüdern.

Wir suchen beiden verzweifelt nach einer Lösung für die Stuation. Und ein nicht erhaltenes Visum würde die Chance bedeuten sich scheiden zu lassen.

Ich bitte euch nicht die sozialen und beziehungsrelevanten Aspekte zu diskutieren. Auf diesem Gebiet sind wir uns einig und haben auch anderswo Hilfe und Unterstützung.

Mir geht es hier darum wie wir am besten mit der ABH umgehen sollen.
Ich habe Angst, dass man mir wenn ich ehrlich bin, möglicherweise unterstellt ich sei die eifersüchtige Ex oder ähnliches.

Und für ihn scheint die Option selbst ehrlich gegenüber der ABH zu sein außer Sichtweite. Die Angst ist zu groß, dass es auf ihn zurück fällt und auch wenn ich anrufe und dies würde vermerkt, wäre es fatal. wenn dann unten gesagt wird eine fremde frau hat angegeben ihr mann hat sie nicht freiwillige geehelicht...

Kann mir vielleicht jemand helfen, etwas raten?

Danke im Voraus


Noch nachträglich... er verdient ca. 1100 Euro, es wohnen 6 personen auf ca. 96 quadratmetern, mit ihr 7 und er hat einen unbefristeten aufenthalt, ist also nicht deutscher staatsbürger.
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« Zuletzt geändert: 03.10.2010 um 17:53:30 von Tippi » 
Grund: Folgeposting eingefügt 
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 03.10.2010 um 17:37:39
 
Ohne Zustimmung des Ehemannes, hinreichende Sicherung des LU und ausreichenden Wohnraum ist eine Familienzusammenführung der im Ausland lebendenden Ehefrau zu einen Ausländer in Deutschland garnicht möglich.

Guckst Du hier:http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#29
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.10.2010 um 17:39:36
 
Willkommen im Forum!

Wirklich ein interessanter Fall, weil hier da Gegenteil erreicht werden soll, was sonst die User wollen, nämlich eine Visumsverweigerung.

2be schrieb am 03.10.2010 um 17:20:50:
Die Angst ist zu groß, dass es auf ihn zurück fällt und auch wenn ich anrufe und dies würde vermerkt, wäre es fatal. wenn dann unten gesagt wird eine fremde frau hat angegeben ihr mann hat sie nicht freiwillige geehelicht...

Diese Angst dürfte wohl unbegründet sein, weil die Akten nicht für Fremde zugänglich ist.
Sollte das Visum verweigert werden, dann - so vermute ich einmal ganz fest durch den Druck der Familie - wird der Ehemann Klage einreichen müssen; mit einer Vollmacht seiner Frau wäre das auch kein Problem. Dann bekäme ein Anwalt Akteneinsicht und würde auf deine Aussage stoßen.

2be schrieb am 03.10.2010 um 17:20:50:
Kann mir vielleicht jemand helfen, etwas raten?

Das ist gar nicht so einfach, vorallem wenn man zur Wahrheit raten würde. Ich würde deinem Bekannten empfehlen sich von der ABH zu beraten zu lassen, wie er am besten vorgehen soll.

Du könntest natürlich der ABH sichere Argumente geben, die Nachweis für eine solche Zwangsehe sind. Vielleicht wird man dann ein Interview von beiden Eheleuten anregen.

Auf der anderen Seite kann es durchaus kritisch werden, wenn die ABH den in Deutschland lebenden Ehegatten Fragen stellt, die von dir angestoßen wurden-

Möchte denn seine Frau unbedingt freiwillig nach Deutschland oder geschieht das auch nur unter Druck?

Wenn die Frau nicht nach Deutschland möchte, müßte sie sich beim Deutschtest entsprechend ungeschickt anstellen. Das dürfte kein Problem sein oder?

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 03.10.2010 um 17:42:12
 
LU dürfte reichen und Wohnungsgröße auch.

Die ABH ist nicht dazu da, Familienprobleme zu lösen und sie kann es letztlich auch nicht.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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2be
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Antwort #4 - 03.10.2010 um 17:58:21
 
hallo saxonicus. der ehemann muss zustimmen, da es sonst wie gesagt probleme mit der familie gibt.

danke steini für deine antwort.
ja, es wird so kommen, dass er klage einreichen muss und bei einem etwaigen gerichtsverfahren wird auch der in deutschland lebende bruder anwesend sein.

die frau möchte her. sie wollte die hochzeit auch. es ist noch recht häufig der fall, dass die ehen dort arrangiert werden und die eheleute sich nicht kennen. für sie war er dem ersten anschein nach ein glücksgriff, jung attraktiv, und ja, sie will unbedingt nach deutschand. sonst hätte man das alles viel einfacher regeln können.

Und Muleta... was sollich dazu sagen. deutschland ist einland in dem  es grundrechte gibt. diese ehe wurde nach allem geschlossen aber nicht nach irgendeinem schützenswerten grundsatz. ich denke es ist aufgabe der abh ein land, in dem menschen frei über sich und ihr leben bestimmen können sollten,vor im ansatz zwangsweise geschlossenen ehen zu schützen.

das an sich wäre ja ganz einfach denn was gehen die abh die familienprobleme dieser menschen an.

nur kommt genau da das problem... es steht andersrum leib und leben einer hier lebenden person auf dem spiel also sollte man vielleicht auch von behördenseite gucken wie man mit solch einer situation umgeht.

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2be
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Antwort #5 - 03.10.2010 um 18:23:27
 
Danke Steini, ich kann leider noch keine pns schreiben...

du hast recht und da er selbst (auch wenn es noch so böse klingt) sie am liebsten nicht hier haben würde, würde er auch mit der abh sprechen wenn es denn eine möglichkeit gäbe, dass das eben nicht vermerkt wird oder eine ablehnung des visums eben anders begründet wird...

die 2. variante wird sein, sie kommt hierher, er sagt nach einem halben jahr, es geht nicht, bleibt die 2 jahre mit ihr zusammen, damit er sich durch das visum "freikauft", zahlt noch n stapel geld oben drauf (mit viiiel glück wird das der familie reichen einer scheidung zuzustimmen, mit pech nicht, dann wird er sie nie los) und wir haben dann eine person mehr hier, die früher oder später auf den staat angewiesen ist.

vielleicht gibt es hier jemanden der selbst bei der abh fzfs bearbeitet und mir seinen persönlichen umgang mit so einem sachverhalt und die möglichkeiten aufzeigen könnte???
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.10.2010 um 18:33:57
 
Muleta schrieb am 03.10.2010 um 17:42:12:
LU dürfte reichen

... dürfte vom Wohnort des Ehegatten abhängen, wie hoch dort der Bedarfssatz nach SGB II ist. Soweit das Thema "Anrechnung von Freibeträgen" noch nicht rechtskräftig entschieden ist, könnte die ABH diese auch noch ansetzen.

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Tippi
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Antwort #7 - 03.10.2010 um 18:35:17
 
Bitte orientiere dich doch ein bissl an der deutschen
Rechtschreibung, Großbuchstaben an den richtigen Stellen
würde das Lesen erleichtern und wäre auch höflich, den
Usern gegenüber.

Du schreibst 2be schrieb am 03.10.2010 um 17:58:21:
es steht andersrum leib und leben einer hier lebenden person auf dem spiel


Vor Eheschließung darf er sich nicht verweigern aber anschl.
einen Klageweg bestreiten?

Er scheint volljährig zu sein, wieso sollte die ABH bei einer
arrangierten Ehe einschreiten? Es scheint ja keine Schein-
ehe zu sein, da die Ehefrau ja die Ehe in Deutschland führen
möchte.

Er hätte die chochones in der Hose haben müssen und
sein NEIN der Familie gegenüber vertreten müssen.

Du schriebst 2be schrieb am 03.10.2010 um 17:20:50:
Ich bitte euch nicht die sozialen und beziehungsrelevanten Aspekte zu diskutieren. Auf diesem Gebiet sind wir uns einig und haben auch anderswo Hilfe und Unterstützung.


ok - tun wir nicht - ihr habt ja Hilfestellung beiwasauchimmer.

2be schrieb am 03.10.2010 um 17:58:21:
deutschland ist einland in demes grundrechte gibt. diese ehe wurde nach allem geschlossen aber nicht nach irgendeinem schützenswerten grundsatz. ich denke es ist aufgabe der abh ein land, in dem menschen frei über sich und ihr leben bestimmen können sollten,vor im ansatz zwangsweise geschlossenen ehen zu schützen.


Wenn ich dein Eingangsposting richtig verstehe, hat die
Eheschließung außerhalb Deutschlands statt gefunden.

Was hätte denn dann das Grundgesetz schützen sollen?
Und was ist "im Ansatz zwangsweise"?

Er ist volljährig, hätte also nach dem Gesetz bestimmt auch
NEIN sagen können.

Zitat:
§ 27 Abs. 1 a AufenthG

(1a) Ein Familiennachzug wird nicht zugelassen, wenn

    1. feststeht, dass die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis ausschließlich zu dem Zweck geschlossen oder begründet wurde, dem Nachziehenden die Einreise in das und
    den Aufenthalt im Bundesgebiet zu ermöglichen, oder

    2. tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme begründen, dass einer der Ehegatten zur Eingehung der Ehe genötigt wurde.


Tja, das ist im vorliegenden Fall der Fall.

Ist es wirklich einfacher, die geschlossene Ehe in einem Ge-
richtsverfahren zu "Beseitigen" wie vorher NEIN zusagen?

Die Probleme mit der Familie wird er hinterher auch haben,
unterstelle ich mal.



eins noch ...

2be schrieb am 03.10.2010 um 18:23:27:
Danke Steini, ich kann leider noch keine pns schreiben...


Ich setze deinen Beitragszähler auf 5 - dann kannst du
PN schreiben.
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« Zuletzt geändert: 03.10.2010 um 18:48:20 von Tippi »  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Antwort #8 - 03.10.2010 um 18:56:59
 
2be schrieb am 03.10.2010 um 18:23:27:
er sagt nach einem halben jahr, es geht nicht, bleibt die 2 jahre mit ihr zusammen, damit er sich durch das visum "freikauft",


Ärgerlich

lies dir bitte hierzu die AVwV durch.
(ab 27.1a wird es spannend)


http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#27

Ein Blick würde ich auch auf § 95 AufenthG werfen.
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Antwort #9 - 03.10.2010 um 19:04:49
 
Entschuldigung zunächst für meine Rechtschreibung. Ich wusste nicht, dass das hier entscheidend ist. Weiter wird ER den Klageweg wohl freiwillig nicht bestreiten, sondern auf Drängen der Familie.
Auch sehe ich nicht die Relation zum Nein sagen vor der Eheschliessung.

Und hierzu kann ich nur sagen, dass er diesen Schritt mit Sicherheit nicht freiwillig gemacht hat. Denn welchen Sinn sollte das gehabt haben wenn man sich jetzt bemüht sie krampfhaft los zu werden ???

Ohne dir zu nahe treten zu wollen Tippi, aber du scheinst keinerlei Ahnung und Vorstellung zu haben, wie es in manchen Familien vor sich geht und auf so eine Situation mit dem Argument zu kommen er hätte Eier in der Hose haben sollen, finde ich vermessener als meine Kleinschreibung.

Ich weiß nicht recht was mir dein Beitrag geben sollte, außer, dass du scheinbar Streit suchst oder bemüht bist denjenigen welchen in ein schlechtes Liht zu rücken. Ich habe hier ganz klar formuliert was ich wissen möchte. Dazu zählen keine Anfeindungen oder Einschätzungen der Situation an sich. Denn das steht sir erstens nicht zu und zweitens kannst du es anhand dieser wenigen Infos wohl kaum beurteilen.

Nochmals... ich hätte gern Tips zum Umgang mit der ABH und nicht Thesen, was man hätte machen müssen. Denn die Situation ist so wie dargestellt.

...

Und ja, die Ehe wurde nicht hier geschlossen. Allerdings ist die ABH  die Stelle, die diese Eheausübung in einem Rechtsstaat ermöglicht (bzw.Empfehlung ausspricht...). Und ich denke da besteht einfach auch eine gewisse Verantwortung.

Und zum Thema durchlesen... ich befasse mich seit kurzer Zeit erst mit diesem Thema, also vielleicht einfach ein bisschen nachsichtig sein, dass man nicht gleich sämtliche §§ drauf hat.

Meine Herren, was wird denn hier für ein Ton an den Tag gelegt? Es wird doch wohl auch ohne fundiertes Rechtswissen erlaubt sein Fragen zu stellen??? Ich bin hier, weil ich eben nicht allwissend bin.

Änderung:
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« Zuletzt geändert: 03.10.2010 um 19:25:13 von N/V »  
 
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Antwort #10 - 03.10.2010 um 19:24:44
 
Wenn ich mir das ganze so durchlese, wird es wohl egal sein, was die ABH/Botschaft macht bzw. den Fall beurteilt, weil das ohnedies folgen wird:

2be schrieb am 03.10.2010 um 19:04:49:
Weiter wird ER den Klageweg wohl freiwillig nicht bestreiten, sondern auf Drängen der Familie.


Inwieweit man die Gerichtsverhandlung als "nicht öffentlich" und somit ohne das Dabeisein etwaiger Familienangehöriger ansetzen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

Wenn dein Bekannter keine eigenständige nach außen hin vertretbare Meinung hat, wird es wohl oder übel auf das hinauslaufen, was du schon für die Zukunft projiziert hast.

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Antwort #11 - 03.10.2010 um 19:28:24
 
2be schrieb am 03.10.2010 um 19:04:49:
Ich weiß nicht recht was mir dein Beitrag geben sollte, außer, dass du scheinbar Streit suchst oder bemüht bist denjenigen welchen in ein schlechtes Liht zu rücken.


Sonst geht's dir aber noch gut? Bist wohl genervt oder/und
etwas gereizt!

Außerdem hat sie dir 2 Beiträge geschenkt, damit du PNs
schreiben kannst. Tut man das wenn man streiten will?
Sicher nicht.

Einem Admin zu unterstellen Streit zu suchen is schon heffdich
und kann nicht unwidersprochen bleiben. Etwas mehr Respekt
bitte vor denen, die hier die Kiste am laufen halten.

Kein Kommentar siehe NUB
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Antwort #12 - 03.10.2010 um 19:31:27
 
Und Tippi zu deinem Tip....

Ich denke du möchtest darauf hinaus, dass es dann eine Scheinehe wird?!

Ja, so ist es. Aber um das zu verhindern, sind wir wohl derzeit bemüht eine andere Lösung zu finden oder? Daran wird rumgemeckert, aber wenn die ABH dem Visum zustimmt, wird es darauf hinaus laufen wenn er denn bei guter Gesundheit bleiben möchte.

Und dazu, dass er auch weiterhin mit der Familie Probleme haben wird. Ja, richtig! Aber zumindest ist der Weg dann nicht mehr unmöglich.



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Antwort #13 - 03.10.2010 um 19:37:14
 
2be schrieb am 03.10.2010 um 19:31:27:
Ich denke du möchtest darauf hinaus, dass es dann eine Scheinehe wird?!

Ja, so ist es. Aber um das zu verhindern, sind wir wohl derzeit bemüht eine andere Lösung zu finden oder? 

Das Thema Ehe (wenn auch Scheinehe) läßt sich wohl nur durch eine Scheidung beheben, denn auch bei einer Ablehnung des Visumsantrags durch die ABH/Botschaft bleibt die Ehe weiterhin bestehen.
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Antwort #14 - 03.10.2010 um 19:38:33
 
Ja, von so einer Antwort bin ich genervt. Ich habe vernünftig und ohne Anfeindungen mein Anliegen vorgetragen. ich habe nicht darum gebeten, dass man mir Pns schenkt, sondern um hilfreiche Antworten. und nein, mir geht es nicht gut, dann hätte ich mich mit diesem Alnliegen sicher nicht hier gemeldet.

Und danke Steini. Er hat schon eine Meinung und vertritt diese auch vor seiner Familie, so wie auch vor der Ehe.

Aber es wird nicht akzeptiert, dass er sagt er möchte eine Scheidung weil er sie nicht liebt oder es nicht passt und andere Gründe liefert sie nicht. Genauso wenig wie vorher akzeptiert wurde, dass er nicht heiraten will.
Das wurde beschlossen von den Familien und verkündet. Hätte er sich danach dagegen ausgesprochen, hätte das zu einer Familienfäde geführt.

...

Das ist richtig Steini. Wenn sie jedoch kein Visum erhält, wird die Familie einer Scheidung bei Auszahlung zustimmen, da es beiden Seiten nichts bringt wenn sie dort unten lebt. das wäre ein grund der eine Scheidung ermöglichen würde.

Es ist alles zu komplex um es hier in Kürze zu schildern

Änderung:
nochmal: Folgepost eingefügt. Bitte klicke auf ändern und nicht alle 2 Minuten auf Antworten
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