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Heirat in DK mit einer Brasilianerin (Gelesen: 3.849 mal)
Themen Beschreibung: Wie geht es in D weiter?
jorchinho
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27.05.2010 um 11:27:47
 
Hallo zusammen,
bin neu hier im Board, habe zu meiner Frage auch schon rumgestöbert, aber nicht so das passende gefunden.
Es geht um folgendes:
Meine Verlobte und ich wollen im Nov. in DK heiraten.
A1 Kurs wird in Kürze gemacht.
Sie ist zum 3. Mal bei mir für die obligatorischen 90 Tage.
Kommt Ende Sept. wieder. Hochzeit in DK. Benötigte Papiere sind bekannt.
Sie wird im Dez. zusammen mit mir zurück nach Brasilien fliegen.
Kann die AE auch schon vorher beantragt werden?
Oder erst nach Ihrer Rückkehr?
Ab wann kann ich meine Steuerklasse ändern lassen?
Kann ich meine Verlobte nach der Hochzeit hier schon anmelden?
Freue mich über aussagekräftige Antworten.
Im voraus schon einmal Danke
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.05.2010 um 11:37:32
 
jorchinho schrieb am 27.05.2010 um 11:27:47:
Kann die AE auch schon vorher beantragt werden?

Da brasilianische Staatsbürger aufgrund der Verbalnote annähernd den gleichen Status haben wie die in § 41 AufenthV aufgeführten Staaten dürfte das mit der AE klappen.

Letzte Gewissheit, kann dir aber deine freundliche ABH geben.

jorchinho schrieb am 27.05.2010 um 11:27:47:
Ab wann kann ich meine Steuerklasse ändern lassen?

... wenn sie in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.

jorchinho schrieb am 27.05.2010 um 11:27:47:
Kann ich meine Verlobte nach der Hochzeit hier schon anmelden?

Nur als Besucherin, hat aber sonst keine Relevanz.


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jorchinho
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 27.05.2010 um 13:00:12
 
Hallo Steini007,
danke für deine schnelle Antwort.
Was versteht man unter gewöhnlichem Aufenthalt?
Kann ich mit der Heiratsurkunde sofort die Steuerklasse ändern lassen?
Gruß
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reinhard
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Antwort #3 - 27.05.2010 um 13:17:20
 
jorchinho schrieb am 27.05.2010 um 13:00:12:
Was versteht man unter gewöhnlichem Aufenthalt?
Kann ich mit der Heiratsurkunde sofort die Steuerklasse ändern lassen?


Es kommt darauf an:

Wenn Ihr in Deutschland wohnt und in Brasilien Urlaub macht, geht das. Dann meldet Ihr Euch beide hier an und Du lässt die Steuerklasse ändern (rückwirkend zum 1.1.).

Wenn Ihr in Brasilien wohn und in Deutschland Urlaub macht, geht das nicht.
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jorchinho
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Antwort #4 - 27.05.2010 um 13:27:40
 
Es wird darauf hinauslaufen, das ich in D vorerst wohnen bleibe, sie ca. 6 - 9 Monate im Jahr hier in D wohnen wird, den Rest sozusagen als Urlaub bei Ihrer Familie verbringen wird.
Wie sieht es dann aus?
Reicht die Heiratsurkunde, um sie beim Eínwohnermeldeamt anzumelden?
Gruß
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.05.2010 um 13:46:13
 
reinhard schrieb am 27.05.2010 um 13:17:20:
Dann meldet Ihr Euch beide hier an und Du lässt die Steuerklasse ändern (rückwirkend zum 1.1.).

Das ist nicht richtig. Die Steuerklasse kann immer nur zum 1. d. nächsten Monats geändert werden.

jorchinho schrieb am 27.05.2010 um 13:00:12:
Was versteht man unter gewöhnlichem Aufenthalt?

Versuche einmal über google "gewöhnlicher Aufenthalt" dich mehr in diese Materie schlau zu machen.
Die verschiedenen Rechtsbereiche (Ausländerrecht, Melderecht, Steuerrecht) definieren diesen Begriff etwas anders.

jorchinho schrieb am 27.05.2010 um 13:27:40:
Reicht die Heiratsurkunde, um sie beim Eínwohnermeldeamt anzumelden?

Heiratsurkunde, Reisepass, dürfte ausreichen.
Manche Meldeämter holen sich bei der ABH noch das entsprechende ok, denn wenn die ABH Gründe sehen, keine AE zu erteilen, kann auch keine Anmeldung erfolgen.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 27.05.2010 um 13:55:37
 
steini007 schrieb am 27.05.2010 um 11:37:32:
orchinho schrieb am Heute um 11:27:47:

Ab wann kann ich meine Steuerklasse ändern lassen?
... wenn sie in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.


sobald sie in D "ihren gewöhnlichen" Aufenthalt hat, ist sie in D unbeschränkt steuerpflichtig.
Auf diese unbeschränkte Steuerpflicht kommt es an, wenn du die Steuerklasse ändern willst.
Wenn sie nicht in D unbeschränkt steuerpflichtig ist, kannst du auch die Steuerklasse nicht ändern.
Es gibt auch noch eine steuerlich relevante 183 Tage Regel (fürs Kalenderjahr). Ist sie 183 Tage im Kalenderjahr in einem anderen Land, wird sie da steuerpflichtig ... ggf. aber nicht fürs ganze Jahr, sondern nur für die Zeit, die sie auch in diesem anderen Land gemeldet ist und sich dort aufhält.


Ich würde einfach nach der Eheschliessung zum Amt gehen und da die Steuerklassenänderung beantragen. Dafür brauchst du die Eheurkunde. Sie sollte bereits bei Dir in D gemeldet sein.
Das Amt kann dann im Computer sehen, dass sie bei Dir gemeldet ist und in D wohnt.

Mit der Steuererklärung für 2010 kannst du dann die zuviel bezahlte Steuer  zurückbekommen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.05.2010 um 14:11:34
 
steini007 schrieb am 27.05.2010 um 13:46:13:
wenn die ABH Gründe sehen, keine AE zu erteilen, kann auch keine Anmeldung erfolgen. 

Das stimmt zumindest formal so nicht (auch wenn es in Praxis
passieren mag).

Je nach Landesmeldegesetz besteht eine Verpflichtung zur
Anmeldung bei geplantem Aufenthalt von mehr als x Monaten
(meist 2). Durch die erfolgte Anmeldung bindet sich die Be-
hörde ja nicht.

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jorchinho
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Antwort #8 - 28.05.2010 um 10:16:03
 
Vielen Dank für eure Antworten, jetzt blicke ich schon einmal ein bisschen mehr durch.
Gruß
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 29.05.2010 um 11:11:29
 
steini007 schrieb am 27.05.2010 um 13:46:13:
Das ist nicht richtig. Die Steuerklasse kann immer nur zum 1. d. nächsten Monats geändert werden.


Wenn sie hier im Dezember Wohnung nimmt und (ggf. erst 2011 bestätigt, aber rückwirkend ab Antragstellung) Aufenthalt bekommt, sollte aber Ehegattensplitting für ganz 2010 per Lohnsteuerjahresausgleich funktionieren.

Gruß, ULF
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Antwort #10 - 29.05.2010 um 11:55:44
 
ulf schrieb am 29.05.2010 um 11:11:29:
sollte aber Ehegattensplitting für ganz 2010 per Lohnsteuerjahresausgleich funktionieren.

(Lohnsteuerjahresausgleich ist jetzt die Einkommenssteuererklärung.)
ja, das hat aber nichts mit der Steuerklassenänderung zu tun.
Die Steuerklasse sagt nur, was der Arbeitgeber als Steuervorauszahlung anz FA abführen soll. Es wird über die Einkommenssteuererklärung dann entweder nachgezahlt, oder man bekommt was raus. In diesem Fall wird die für die ersten Monate des Jahres als Lediger zu viel bezahlte Steuer wieder erstattet, ganz ohne Änderung der Steuerklassen für diese Monate.(was wie oben gesagt nicht geht)
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steini007
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Antwort #11 - 29.05.2010 um 12:17:36
 
ulf schrieb am 29.05.2010 um 11:11:29:
Das ist nicht richtig. Die Steuerklasse kann immer nur zum 1. d. nächsten Monats geändert werden.


Wenn sie hier im Dezember Wohnung nimmt und (ggf. erst 2011 bestätigt, aber rückwirkend ab Antragstellung) Aufenthalt bekommt, sollte aber Ehegattensplitting für ganz 2010 per Lohnsteuerjahresausgleich funktionieren.

Gruß, ULF 

Die Aussage von reinhard war eine andere und das geht eben nicht.

Bei einer Änderung der Lohnsteuerklasse hat der Arbeitgeber den richtigen monatlichen Steuerabzug vorzunehmen und der Arbeitnehmer braucht sich um nichts zu kümmern, während eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein Aktivwerden des Arbeitnehmers voraussetzt.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 29.05.2010 um 12:27:47
 
steini007 schrieb am 29.05.2010 um 12:17:36:
Die Aussage von reinhard war eine andere und das geht eben nicht.

Bei einer Änderung der Lohnsteuerklasse hat der Arbeitgeber den richtigen monatlichen Steuerabzug vorzunehmen und der Arbeitnehmer braucht sich um nichts zu kümmern, während eine Steuererstattung im Rahmen der Einkommensteuererklärung ein Aktivwerden des Arbeitnehmers voraussetzt.


Ja doch. Ich habe auch nie behauptet, daß Lohnsteuerklassen mitten im Monat gewechselt werden können, auch wenn ich das schon mit eigenen Augen gesehen habe (Fehler vom Amt).
Mir ging es darum, was man sinnvollerweise sonst noch unternehmen kann.
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