Hallo zusammen
Ich hoffe auf diesem Wege eine Antwort auf meine dringende Frage zu bekommen.
Der Sachverhalt:
Ich befinde mich seit 3.12.2009 in Asien. Zweck meiner Reise war erst ein privater.
Inzwischen hat sich das geaendert, da ich seit 3 Wochen in Taiwan als Model arbeite fuer die naechsten 3 Monate (bis Anfang August).
Nun wurde ich letztens von meine Eltern, bei denen ich wohnhaft bin, darauf hingewiesen, dass es unter Umstaenden zum Verlust meiner Niederlassungserlaubnis kommt, sofern ich laenger als 6 Monate im Ausland bin. Ehrlich gesagt habe ich mir nie darueber Gedanken gemacht oder was davon gehoert.
By the way...ich habe einen kroatischen Pass.
Meine Recherchen ergaben keine eindeutige Antwort, daher wende ich mich an euch.
Es gibt 2 Ausnahmen unter die ich evtl. falle:
§ 51 Abs. 2
AufenthG und § 51 Abs. 1 Nr. 7
AufenthG.
Wobei ich nicht verstehe, was "eigener Lebensunterhalt" bedeutet oder unter welchen Voraussetzungen das Amt die Frist verlaengert bei letzterem.
Ich bin in Deutschland geboren und habe saemtliche Stationen von Grundschule, ueber Ausbildung und Studium durchlaufen. Ich bin quasi Deutscher...das ist meine Heimat.
Sofern ihr weitere Informationen benoetigt bitte nachfragen.
Besten Dank im voraus
Dante