Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 9.323 mal)
thedantem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
25.05.2010 um 17:04:41
 
Hallo zusammen Smiley

Ich hoffe auf diesem Wege eine Antwort auf meine dringende Frage zu bekommen.

Der Sachverhalt:

Ich befinde mich seit 3.12.2009 in Asien. Zweck meiner Reise war erst ein privater.

Inzwischen hat sich das geaendert, da ich seit 3 Wochen in Taiwan als Model arbeite fuer die naechsten 3 Monate (bis Anfang August).

Nun wurde ich letztens von meine Eltern, bei denen ich wohnhaft bin, darauf hingewiesen, dass es unter Umstaenden zum Verlust meiner Niederlassungserlaubnis kommt, sofern ich laenger als 6 Monate im Ausland bin. Ehrlich gesagt habe ich mir nie darueber Gedanken gemacht oder was davon gehoert.
By the way...ich habe einen kroatischen Pass.

Meine Recherchen ergaben keine eindeutige Antwort, daher wende ich mich an euch.

Es gibt 2 Ausnahmen unter die ich evtl. falle:

§ 51 Abs. 2 AufenthG und § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG.

Wobei ich nicht verstehe, was "eigener Lebensunterhalt" bedeutet oder unter welchen Voraussetzungen das Amt die Frist verlaengert bei letzterem.


Ich bin in Deutschland geboren und habe saemtliche Stationen von Grundschule, ueber Ausbildung und Studium durchlaufen. Ich bin quasi Deutscher...das ist meine Heimat.

Sofern ihr weitere Informationen benoetigt bitte nachfragen.


Besten Dank im voraus
Dante
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #1 - 25.05.2010 um 17:12:33
 
Wieso lässt du dir nicht eine  eine Bescheinigung nach §51 Abs. 2 letzter Satz ausstellen? Dann weisst du sicher ob das auf dich zutrifft.
Alternativ ist auch eine  Fristverlängerung nach  §51 Abs. 4 denkbar.
Mit einem Daueraufenthalt-EG nach §9a hättest du 12 MOnate im Ausland bevor es Probleme gibt.

Jedenfalls solltest du dich sehr beeilen, sonst ist u.U. die NE bereits erloschen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thedantem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #2 - 25.05.2010 um 17:20:09
 
Erstmal vielen Dank fuer die schnelle Antwort.

maki schrieb am 25.05.2010 um 17:12:33:
Bescheinigung nach §51 Abs. 2


Kann ich die noch beantragen? Wenn ja, wo? Auslaenderamt? Wie ist die Prozedur?


maki schrieb am 25.05.2010 um 17:12:33:
Fristverlängerung nach  §51 Abs. 4


Was bedeutet der Part mit "seiner Natur nach"?


Andere Frage:
Bestreite ich meinen Lebensunterhalt selber, wenn ich momentan Selbststaendig als Model am anderen Ende der Welt arbeite, aber bei meinen Eltern wohne und auch noch finanziell unterstuetzt werde? Private Krankenversicherung habe ich auch.

maki schrieb am 25.05.2010 um 17:12:33:
Daueraufenthalt-EG nach §9a


Was hat es damit auf sich?


Entschuldige die vielen Fragen...aber dieses Thema ist mehr als komplex.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #3 - 25.05.2010 um 18:18:22
 
Zitat:
Kann ich die noch beantragen? Wenn ja, wo? Auslaenderamt? Wie ist die Prozedur?

Solange die Frist nicht vorüber ist, kannst auf jedenfall noch einen formlosen Antrag stellen.

Zitat:
Was bedeutet der Part mit "seiner Natur nach"?

Das ist leider Interpretationssache... kannst dir ja mal die VAH des BMI zum StAG dazu durchlesen.

Ob dein LU als gesichert gilt etc., erfährst am zuverlässigsten bei der zuständigen ABH.

Ein Daueraufenhalt-EG ist wie die NE, nur besser Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #4 - 25.05.2010 um 20:01:25
 
Nachtrag: Meinte natürlich nicht die VAH des BMI zum StAG, sondern die Verwaltungsvorschrift zum  AufenthG, findest du unter Gesetze.

Würde an deiner Stelle aber mit der ABH sprechen, alles andere wäre mir zu riskant.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #5 - 26.05.2010 um 00:05:19
 
Sollte die 6-Monatsfrist überschritten werden, wäre zu prüfen, ob bei der TS nicht § 51 Abs. 2 AufenthG infrage kommt:

Zitat:
§ 51
...

(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thedantem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #6 - 27.05.2010 um 13:04:15
 
Hallo zusammen!

Neue Fragen sind aufgekommen  hä?

1. Wenn ich meinen Wohnsitz (Elternhaus) in Deutschland abmelde - fuehrt das zum Verlust des Aufenthaltstitels? Ich frage, weil ich lt. Gesetz meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden muss.

2. Kann ich ein Daueraufenthalt-EG aus dem Ausland beantragen?

3. Wenn ich also im Ausland einen befristeten Arbeitsvertrag habe, bekomme ich auf jeden Fall eine Verlaengerung der 6-Monatsfrist?

Danke nochmal fuer eure Hilfe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #7 - 27.05.2010 um 13:07:21
 
Zitat:
1. Wenn ich meinen Wohnsitz (Elternhaus) in Deutschland abmelde - fuehrt das zum Verlust des Aufenthaltstitels?

Sehr wahrscheinlich, damit wäre §51 Abs. 6 schon erfüllt.

Zitat:
2. Kann ich ein Daueraufenthalt-EG aus dem Ausland beantragen?

IMHO nein.

Zitat:
3. Wenn ich also im Ausland einen befristeten Arbeitsvertrag habe, bekomme ich auf jeden Fall eine Verlaengerung der 6-Monatsfrist?

"Auf jedenfall" nicht, die ABH wird das prüfen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thedantem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #8 - 27.05.2010 um 13:14:38
 
maki schrieb am 27.05.2010 um 13:07:21:
Sehr wahrscheinlich, damit wäre §51 Abs. 6 schon erfüllt


Das widerspricht sich doch? Schliesslich bin ich dazu verpflichtet bei laengeren Auslandsaufenthalten meinen Wohnsitz abzumelden?!? Ich bin aber nur voruebergehend unterwegs...

Ich werd noch verrueckt  weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #9 - 27.05.2010 um 13:17:18
 
Zitat:
Das widerspricht sich doch?

Nein, tut es nicht.
Wenn du nicht mehr hier lebst, solll es auch nicht so aussehen als ob du es tust Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thedantem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #10 - 27.05.2010 um 13:26:09
 
maki schrieb am 27.05.2010 um 13:17:18:
Nein, tut es nicht.


Ich habe vor 12 Monate im Ausland zu verbringen. Daher ist es schon mal voruebergehend. Ich habe befristete Arbeitsvertraege fuer die gesamten 12 Monate.
Des Weiteren stellt sich die Frage, wann muss ich mich abmelden bei der Meldebehoerde? Nach 6 Monaten lautet die Antwort? Und da siehst du, es widerspricht sich...

Genauer:

Denn wenn ich eine laengere Frist gestattet bekommen habe, verfaellt diese oder wie? Oder wenn ich unter den § 51 (2) falle???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #11 - 27.05.2010 um 13:54:23
 
thedantem schrieb am 27.05.2010 um 13:26:09:
Des Weiteren stellt sich die Frage, wann muss ich mich abmelden bei der Meldebehoerde?

Wenn dir bekannt ist, wann du nicht mehr in Deutschland bist, muß du dich abmelden. Eine Abmeldung kann man auch für paar Wochen für die Zukunft machen (z. B. Abmeldung am 1. Juni für den 15. Juni).

thedantem schrieb am 27.05.2010 um 13:26:09:
Nach 6 Monaten lautet die Antwort? 

Wo steht das?

thedantem schrieb am 27.05.2010 um 13:26:09:
Denn wenn ich eine laengere Frist gestattet bekommen habe, verfaellt diese oder wie? Oder wenn ich unter den § 51 (2) falle???

So ist das und du bekommst bei der Einreise keine Probleme.

Bei dir dürfte auch § 37 AufenthG in Frage kommen:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#37



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thedantem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #12 - 27.05.2010 um 14:03:38
 
steini007 schrieb am 27.05.2010 um 13:54:23:
§ 37 AufenthG


Klingt bloed, aber wie gross ist der buerokratische Aufwand bei nem neuen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis?


steini007 schrieb am 27.05.2010 um 13:54:23:
So ist das und du bekommst bei der Einreise keine Probleme


Das meinte ich bezogen auf die Abmeldung bei der Meldebehoerde. Bsp.:
Ich reise am 1.1. in die USA, weiss das ich dort 5 Monate verbringe. Melde mich also vorher bei der Meldebehoerde ordnungsgemaess ab! Dadurch verliere ich also bereits meinen Aufenthaltstitel oder wie???
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #13 - 27.05.2010 um 14:32:31
 
Hier eine klare Antwort aus einem anderen Thread eines Experten.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1274952467/7#7

Melderecht hat nicht mit Ausländerrecht zu tun. Wenn du melderechtlich gezwungen bist, dich abzumelden, dann mußt du das tun.

Mit besagter Bescheinigung der ABH geht dein AT eben nicht verloren.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thedantem
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 16
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Droht Verlust der Niederlassungserlaubnis
Antwort #14 - 27.05.2010 um 14:32:50
 
Nachtrag:

Glaubt ihr ich kann einen formlosen Antrag auf u.U. Fristverlaengerung per Fax zur Auslaenderbehoerde schicken?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema