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Verzweifelt- Heiratsurkunde wird nicht Überprüft!!!!!!! (Gelesen: 4.776 mal)
gabin
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17.05.2010 um 17:47:31
 
Hey ich hoffe ihr könnt mir helfen,

und zwar ist es so das ich im Oktober ein keines süßes Mädel bekommen habe, als ich zum Standesamt gegangen um die Geburtsurkunde zu bekommen habe ich erwähnt, dass ich verheiratet bin und in Pakistan geheiratet habe, habe die Heiratsurkunde im original mit deutscher+englischer Übersetzung beide staatlich beurkundet abgegeben, natürlich habe ich auch erwähnt das mein Ehemann nachziehen möchte, aber er braucht dazu die Geburtsurkunde seiner Tochter. Mir hat die Bearbeiterin gesagt, dass die Heiratsurkunde zurück geschickt wird um diese auf Echtheit zu überprüfen, ok soweit so gut 300€ wurden auch gezahlt für die Bearbeitung. Jetzt fängt der Mist erst richtig an.

Es wurde gesagt das diese Bearbeitung 3-4 Monate dauert und nicht länger, ab dem Tag, wo alle unterlagen im Deutschen Konsulat angekommen sind. in meinem Fall sind alle unterlagen am 8.Januar 2010 angekommen, seitdem ist tote Hose ich habe sichmal im Standesamt angerufen, da werde ich nur vertröstet mit dem Satz:"ich schreib denen mal ne e-Mail!" auf einer e-Mail hat die Bearbeiterin eine Antwort bekommen, dass der vertrauensanwalt angeschrieben sei zur wiedervorlage am 30.April, was danach jetzt kam oder gekommen ist weiß ich nicht. Konsulat kann und gibt mir keine Auskunft, auswärtiges amt kann nichts sagen.

ich weiß echt nicht mehr, was ich tun soll! sollte ich vllt. eine untätigkeitsklage einreichen. meine kleine hat keine Geburtsurkunde wegen dieser Prozedur und mein Ehemann kann kein FZF zum dt. Kind stellen.  weinend


P.S. bin selbst dt. staatsbürgerin(eingebürgert), ebenso das baby!
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« Zuletzt geändert: 17.05.2010 um 17:58:09 von gabin »  
 
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Antwort #1 - 17.05.2010 um 19:38:26
 
gabin schrieb am 17.05.2010 um 17:47:31:
dass der vertrauensanwalt angeschrieben sei zur wiedervorlage am 30.April, was danach jetzt kam oder gekommen ist weiß ich nicht. Konsulat kann und gibt mir keine Auskunft, auswärtiges amt kann nichts sagen. 

Auf das Arbeitstempo des Vertrauensanwalts hat das Konsulat nur begrenzten Einfluß. Da wird Euch wohl nichts weiter übrig bleiben als zu hoffen und zu warten.
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gabin
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Antwort #2 - 20.05.2010 um 18:14:02
 
also nichts mit Untätigkeitsklage? find das echt bisschen doof vom deutschen konsulat... aber mal abwartren was kommt.
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Antwort #3 - 21.05.2010 um 15:02:46
 
gabin schrieb am 20.05.2010 um 18:14:02:
find das echt bisschen doof vom deutschen konsulat... 

Wie bereits erwähnt liegt das mitnichten am Konsulat, sondern an der etwas schleppenden Arbeitsweise des (pakistanischen) Vertrauensanwalts.

Andrerseits ist natürlich auch nicht bekannt, welches Arbeitspensum von dem Vertrauensanwalt zu bewältigen ist, was er nach und nach abarbeiten muß, da kann es eben auch schon mal etwas länger dauern.
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Antwort #4 - 21.05.2010 um 15:35:51
 
Sehe ich nicht so.
Die Botschaft bzw. das Konsulat ist Auftraggeber. Wenn so ein "Vertrauensanwalt" trödelt, liegt es in ihren Möglichkeiten, ihm klar zu sagen, bis zum xxx liegt ihr Bericht vor oder wir suchen uns jemand anders. Wenn sie das nicht machen, kann man das durchaus vorwerfen.
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Antwort #5 - 21.05.2010 um 15:48:45
 
Reni schrieb am 21.05.2010 um 15:35:51:
Sehe ich nicht so.
Die Botschaft bzw. das Konsulat ist Auftraggeber. Wenn so ein "Vertrauensanwalt" trödelt, liegt es in ihren Möglichkeiten, ihm klar zu sagen, bis zum xxx liegt ihr Bericht vor

Ob der Anwalt trödelt oder einfach zu viel Arbeit hat, um den Ansinnen und Erfordernissen zeitnah nachzukommen, dürfte von hier aus schwer zu beurteilen sein.

Zitat:
oder wir suchen uns jemand anders. Wenn sie das nicht machen, kann man das durchaus vorwerfen.

Ob das in diesen infragekommenden Ländern für die Botschaften immer so einfach sein kann, einen anderen Vertrauensanwalt zu rekrutieren, halte ich doch für etwas fragwürdig.
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Antwort #6 - 21.05.2010 um 16:03:04
 
Die Konkurrenz ist groß - und die Gelegenheit, Devisen zu verdienen, dürfte ausreichen, um vernünftige Anwälte zu finden. Es sei denn, diese Art von Schnüffeltätigkeit hat einen so schlechten Ruf, dass anständige Juristen sich dafür nicht kaufen lassen.
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Antwort #7 - 21.05.2010 um 16:03:13
 
das "arbeitstempo" des vertrauensanwalt, kann doch nciht das problem des antragstellers sein,
sein ansprechpartner ist die botschaft, die botschaft hat dafür zu sorgen, dass die angelegenheit zeitnah und fristgerecht bearbeitet wird,
es kann doch dem antragsteller nicht zum nachteil werden,
dass die botschaft sich "erfüllungsgehilfen" bedient, die überarbeitet oder zu langsam sind
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gabin
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Antwort #8 - 21.05.2010 um 20:13:59
 
ghana2008 schrieb am 21.05.2010 um 16:03:13:
das "arbeitstempo" des vertrauensanwalt, kann doch nciht das problem des antragstellers sein,
sein ansprechpartner ist die botschaft, die botschaft hat dafür zu sorgen, dass die angelegenheit zeitnah und fristgerecht bearbeitet wird,
es kann doch dem antragsteller nicht zum nachteil werden,
dass die botschaft sich "erfüllungsgehilfen" bedient, die überarbeitet oder zu langsam sind


Das meine ich doch, Leute ich hab 300 € bezahlt für mich ist das viel Geld, wenn ich dann so was zu hören bekomme, wie ich schreib denen mal ne E-MAIL, dann könnte ich echt würgen, denn wie erwähnt verweigert mir das Konsulat jegliche Auskunft, sprich die Behörde die, diese Überprüfung verlangen können den stand ermitteln und mir dann irgendetwas sagen, wo ich, wie dran bin. Das Konsulat hat den vertrauensanwalt ja eine frist gesetzt gehabt bis zum 30.April bald ist schon der Mai um und bis jetzt habe ich nicht gehört. Ich drehe echt durch, ich habe nicht in irgendeinem Dorf weit ab von der Zivilisation geheiratet, sondern in einer Großstadt wo selbst ein Vertrauensanwalt hin findet und alles überprüfen kann.

Sagt mir was ich machen soll, wegen diesem Mist hängt nicht nur der Antrag FZF zum dt. Kind in der warteschleife, sondern auch die Ausstellung der Geburtsurkunde.
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Antwort #9 - 21.05.2010 um 22:29:00
 
gabin schrieb am 21.05.2010 um 20:13:59:
Sagt mir was ich machen soll


Ich habe nur einen Tipp:

Wende Dich an den
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(Blaues bitte anklicken!)

Ob aber darüber wirklich schnelle Unterstützung möglich ist ...  Wahrsagerin


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Antwort #10 - 22.05.2010 um 00:45:36
 
gabin schrieb am 17.05.2010 um 17:47:31:
natürlich habe ich auch erwähnt das mein Ehemann nachziehen möchte, aber er braucht dazu die Geburtsurkunde seiner Tochter.

gabin schrieb am 17.05.2010 um 17:47:31:
und mein Ehemann kann kein FZF zum dt. Kind stellen

Hmm, vielleicht liegt der Hase hier im Pfeffer ....
In Einem darf man sich keine Illusionen machen: "Aufgabe" der Konsulate und ABH ist es, nach Möglickeit zu verhindern, daß Ausländer nach Deutschland kommen, insbes. aus Ländern, von denen man sich keinen Vorteil verspricht. Das ist Fakt, nicht meine Hypothese (kannst Du Anwälte beim Verwaltungsgericht in Berlin fragen) Dazu bedienen sich die Behörden aller möglichen Mittel. Mit ein Grund dafür, weshalb den Konsulaten so ein großer "Ermessensspielraum" gewährt wird.
Die Behörden wissen ganz genau, daß der Ehemann (vermutlich pakistanischer Staatsbürger) nach Deutschland zu Frau und Kind will und dazu die Geburtsurkunde braucht, die nun plötzlich "verschwunden" ist ... Und da hilft keine Untätigkeitsklage (gibt es so etwas überhaupt?) Ich würde mich schon mal erkundigen wann/wo/wie eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden kann, wenn die Erstausführung verloren ist ... Ansonsten wünsche ich viel Kraft und Ausdauer ... Traurig
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Antwort #11 - 22.05.2010 um 00:51:27
 
gerda schrieb am 22.05.2010 um 00:45:36:
"Aufgabe" der Konsulate und ABH ist es, nach Möglickeit zu verhindern, daß Ausländer nach Deutschland kommen, insbes. aus Ländern, von denen man sich keinen Vorteil verspricht.


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sah meine Aufgabe bisher anders, die geltenden Regelungen des Auslaenderrechts anzuwenden.
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Antwort #12 - 22.05.2010 um 01:01:58
 
gerda schrieb am 22.05.2010 um 00:45:36:
Aufgabe der Konsulate und ABH ist es, nach Möglickeit zu verhindern, daß Ausländer nach Deutschland kommen, insbes. aus Ländern, von denen man sich keinen Vorteil verspricht


Du schreibst hier Mist²

Geh an Stammtisch oder sonstwohin kotz dich dort aus und
erspare und das hier bitte!

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Antwort #13 - 22.05.2010 um 01:04:57
 
gerda schrieb am 22.05.2010 um 00:45:36:
"Aufgabe" der Konsulate und ABH ist es, nach Möglickeit zu verhindern, daß Ausländer nach Deutschland kommen, insbes. aus Ländern, von denen man sich keinen Vorteil verspricht. 

Dann frage ich mich nur, wieso es dann so viele bi-nationale Ehen in Deutschland gibt ?
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Antwort #14 - 22.05.2010 um 01:09:43
 
gabin schrieb am 17.05.2010 um 17:47:31:
Es wurde gesagt das diese Bearbeitung 3-4 Monate dauert und nicht länger, ab dem Tag, wo alle unterlagen im Deutschen Konsulat angekommen sind. in meinem Fall sind alle unterlagen am 8.Januar 2010 angekommen, seitdem ist tote Hose ich habe sichmal im Standesamt angerufen, da werde ich nur vertröstet mit dem Satz:"ich schreib denen mal ne e-Mail!" auf einer e-Mail hat die Bearbeiterin eine Antwort bekommen, dass der vertrauensanwalt angeschrieben sei zur wiedervorlage am 30.April, was danach jetzt kam oder gekommen ist weiß ich nicht. Konsulat kann und gibt mir keine Auskunft, auswärtiges amt kann nichts sagen. 


Die 4 Monate wurden zwar mittlerweile überschritten, aber doch nur um ein paarTage (13, um genau zu sein) . Ärgerlich zwar, aber m. E. noch kein Grund zur Panik. Und ich sage es ungern, weil es Euch jetzt nichts mehr hilft, aber Ihr hättet die Überprüfung der Heiratsurkunde auch schon vor der Geburt starten können und dann hättet Ihr jetzt ein Problem weniger ... (*)

Dass das Konsulat nichts sagen will, ist normal. Du hast die Urkunden beim Standesamt eingereicht, das Konsulat ist sozusagen nur intern behilflich und hat direkt mit Dir nichts zu schaffen.

Was die fehlende Geburtsurkunde anbelangt: § 35 PStV sieht vor, dass in solchen Fällen ein Geburtseintrag mit einem entsprechenden Zusatz vorgenommen wird. Statt einer Geburtsurkunde erhält man dann eine beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtsregister. Das sollte aber für die meisten Zwecken (leider nicht für die FZF) reichen.

(*) Eigentlich sollte in jede dieser Informationsmappen, die an werdende Mütter verteilt werden, ein Blatt mit dem Hinweis: "Sind Sie oder ist der Vater Ausländer? Dann erkundigen Sie sich bitte baldmöglichst bei Ihrem zuständigen Geburtenbüro, welche Urkunden und Unterlagen für die Geburtsurkunde für Ihr Kind benötigt werden." Das würde einigen Leuten eine Menge Ärger ersparen ...
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