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Fiktionsbescheinigung - welche Bedeutung / welche Rechte? (Gelesen: 3.569 mal)
dunja25
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16.04.2010 um 21:07:39
 
hi hätte mal ne frage zu einem fiktionsbescheinigung.ich bin hier seit 20 jahren in deutschland.ich hatte ein reise ausweis als ich in niedersachsen gelebt hatte,seit ca 9 jahren lebe ich in berlin.als ich nach berlin zog,haben die mir bei der passverlängerung einen reiseausweis für ausländer geteilt.seit ca 2 jahren leide ich darunter  immer wieder 6 monate eine verlängerung  mit einer fiktionsbescheinigung.vom staatsangehörigkeit vbin ich ungeklärt.in meiner fiktionsbescheinigung steht:die inhaberin dieser bescheinigung hat die verlängerung eines aufenthaltstietels beantragt.+der aufenhaltstitel als fortbestehend(paragraph 81 Abs.4 AufenthG)

Diese bescheinigung ist gültig bis...
nebenbestimmumg:erwerbstätigkeit gestattet
gültiges reisedokument oder nachweis über die beantragung ist vorzulegen.gesetzliche Grundlage paragraph 25Abs hatte erstmal die 3 wurde weggestrichen dafür jetzt den abs.5.

dann steht da seit neustens wohnsitz im land berlin erforderlich...bitte hilft mir was heist das genau?muss ich weiterhin darunter leiden?kann ich mit dieser fiktionsbescheinigung auch verreisen?bin sehr krank muss auf jeden fall hier raus.muss dieses jahr urlaub machen seit 5 jahren jetzt nirgendso gewesen. ausserdem bin ich immer nur am arbeiten  bezahle auch steuern usw.
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« Zuletzt geändert: 16.04.2010 um 21:23:15 von Daddy » 
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Daddy
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Antwort #1 - 16.04.2010 um 21:19:33
 
Hi

wie immer... eigene Frage = eigener Thread... Zwinkernd

Die FB nach § 81 Abs. 4 AufenthG ist grds. ein schengenfähiger AT... heißt, dass du mit deinem bisherigen AT + FB + gültigem Reisedokument innerhalb Schengens problemlos reisen könntest...

Was für ein Dokument hast du neben der Fiktionsbescheinigung?

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Antwort #2 - 16.04.2010 um 21:26:09
 
Daddy schrieb am 16.04.2010 um 21:19:33:
Hi

wie immer... eigene Frage = eigener Thread... Zwinkernd

Die FB nach § 81 Abs. 4 AufenthG ist grds. ein schengenfähiger AT... heißt, dass du mit deinem bisherigen AT + FB + gültigem Reisedokument innerhalb Schengens problemlos reisen könntest...

Was für ein Dokument hast du neben der Fiktionsbescheinigung?


habe leider nur mein fiktionsbescheinigung nix weiteres...was heist das konkret  schengens?
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Daddy
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Antwort #3 - 16.04.2010 um 21:29:39
 
dunja25 schrieb am 16.04.2010 um 21:26:09:
habe leider nur mein fiktionsbescheinigung nix weiteres

Also keinerlei Reisedokument? Somit kannst du keine Auslandsreise unternehmen...

dunja25 schrieb am 16.04.2010 um 21:26:09:
was heist das konkret schengens?

Die Schengener Staaten... http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen
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Antwort #4 - 16.04.2010 um 21:36:34
 
Daddy schrieb am 16.04.2010 um 21:29:39:
Also keinerlei Reisedokument? Somit kannst du keine Auslandsreise unternehmen...

Die Schengener Staaten... http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen



nein leider wie gesagt ich habe nur ne fiktionsbescheinigung von der ausländerbehörde bekommen....ausserdem wurde jedesmal immer 6 monate verlängert nur diesmal ohne das sie mir was sagt hat die dame dort mir nur 5 monate verlängert und  diesen stempel mit  Wohnsitznahme im land berlin erforderlich.was heist das denn?
ich bedanke mich auch immerwieder für ihr antworten
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