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Familienzusammenführung (Gelesen: 5.626 mal)
Firdaus33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.03.2010 um 19:01:40
 
Schönen guten Abend ich habe da ein par fragen was die Familienzusammenführung angeht !
Ich bin Marokkaner und habe für Deutschland eine Daueraufenthaltserlaubnis ( Unbefristete Visa) habe vor kurzem meine Freundin geheiratet  die auch Marokkanerin ist und in Spanien lebt sie hat eine Spanische  Daueraufenthaltserlaubnis Residencia permanente kennt sich da jemand aus was ich machen kann um meine Frau nach Deutschland zu holen würde mich über jede antwort freuen vielen lieben dank euer Firdaus  !!!
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 26.03.2010 um 19:06:32
 
Verdient Ihr den genug, dass Ihr ohne Sozialhilfe in Deutschland leben könnt?
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Firdaus33
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.03.2010 um 19:12:16
 
Wohnraum habe ich ca 65 Qm und mein Gehalt liegt bei ca 1300€ Netto
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Firdaus33
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Antwort #3 - 26.03.2010 um 19:25:22
 
Kann mir bitte jemand helfen ich weis nicht was ich machen soll !
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.03.2010 um 19:45:23
 
Firdaus33 schrieb am 26.03.2010 um 19:25:22:
Kann mir bitte jemand helfen ich weis nicht was ich machen soll !


sie kann entweder in Spanien bei der dt. Botschaft einen Visumsantrag stellen oder nach Deutschland kommen und hier bei der ABH einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen.

Sie benötigt vermutlich Deutschkenntnisse (A1).

Ist noch was unklar?

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 26.03.2010 um 19:58:35
 
Firdaus33 schrieb am 26.03.2010 um 19:12:16:
Wohnraum habe ich ca 65 Qm und mein Gehalt liegt bei ca 1300€ Netto


Falls Du Dein Gehalt vorzeigen sollst, wenn sie eine AE beantragt: Sag sofort, dass Du eine andere Steuerklasse bekommst und deshalb mehr Netto hast!

Du musst sonst überhaupt nichts machen, sie muss Deutsch lernen (A1-Zertifikat) und herkommen.
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Firdaus33
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Antwort #6 - 26.03.2010 um 20:20:02
 
ich danke euch führ eure Hilfe !
noch eine frage bitte !
kann sie hier in Deutschland zu schule gehen um deutsch zu lernen ?
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reinhard
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Antwort #7 - 26.03.2010 um 20:40:11
 
Ich glaube ja: Sie kann ja mit ihrem (spanischen) Aufenthaltstitel bis zu 90 Tage in Deutschland leben.

Sie sollte in dieser Zeit bei der Ausländerbehörde fragen, ob sie mit A1-Zertifikat gleich eine Aufenthaltserlaubnis bekommt.

Rechne doch in der Zeit auch schon mal aus, wie viel Netto Du als Verheirateter hast. 1300 Euro sind etwas knapp für zwei Personen, aber mit der neuen Steuerklasse müsste es reichen.

Da sie legal reisen kann (ohne Visum), könnt Ihr auch problemlos alles mit der Ausländerbehörde klären, während sie hier ist.
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Firdaus33
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Antwort #8 - 26.03.2010 um 20:48:07
 
Weist du Vielleicht was für ein einkommen ich brauche bei einer Warmmiete von 575 € ???
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Rombay40
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Antwort #9 - 27.03.2010 um 16:55:43
 
Benutze mal diesen Rechner,

dann hast du ungefähr einen Überblick ob du Sozialhilfe bekommen kannst oder nicht.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html
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Mick
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Antwort #10 - 03.07.2011 um 11:52:42
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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