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Einbürgerung Baden Württemberg (Gelesen: 8.365 mal)
Themen Beschreibung: Studiumszeit anrechnen lassen, sonst 60 Monate Sozialabgaben
Xander
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Antwort #15 - 13.05.2010 um 02:07:30
 
Nzus schrieb am 07.03.2010 um 00:00:04:
Im Übrigen würde ich gern wissen, woher die Info stammt, dass Studienzeiten in BW grundsätzlich nicht angerechnet werden. Bis jetzt habe ich im Forum keine Beschwerden gesehen von Leuten, die es tatsächlich versucht haben!


Ich würde auch gerne wissen, wo diese Information steht (außer hier im FAQ). Ich war auch bei eine EBH in BW und die Sachbearbeiterin meinte die Studienzeiten werden wohl angerechnet.
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Antwort #16 - 13.05.2010 um 10:16:51
 
Die Information wird wohl beim Innenministerium Baden-Württemberg stehen; die legen für die Behörden in ihrem Bundesland fest, welche Zeiten zum rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt gehören oder welche Zeiten eben nicht dazu gehören...
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #17 - 13.05.2010 um 20:34:58
 
Blaise schrieb am 13.05.2010 um 10:16:51:
Die Information wird wohl beim Innenministerium Baden-Württemberg stehen; die legen für die Behörden in ihrem Bundesland fest, welche Zeiten zum rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt gehören oder welche Zeiten eben nicht dazu gehören...


Sorry, ich finde die Info auf die Webseite des Innenministeriums BW nicht...
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Antwort #18 - 14.05.2010 um 01:49:31
 
Xander schrieb am 13.05.2010 um 20:34:58:
Sorry, ich finde die Info auf die Webseite des Innenministeriums BW nicht...


Wer (richtig) sucht, der findet:
http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Einbuergerung/83674.html
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Antwort #19 - 14.05.2010 um 08:43:33
 
Die Informationen, was regelmäßiger und rechtmäßiger Aufenthalt ist, ist tatsächlich nicht auf der Internet-Seite des Ministeriums. Das muss aber auch nicht dort sein ... einfach mal dort anrufen oder schreiben.
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