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Studiumwechsel (Gelesen: 1.093 mal)
Themen Beschreibung: 3. semester
auslandeer
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: türkei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studiumwechsel
18.07.2009 um 11:20:06
 
Hallo,

Ich bin in BRD seit September 2008. I mache ein Master und ich werde in 2009 Oktober absolvieren. Aber ich möchte ein andere Master machen und ich habe schon mein Zulassungsbescheide für meine zweite Master genommen. Danach habe ich gelernt dass für immatrikulation brauche ich meine neue aufenthalterlaubnis und die muss die neue Uni name schreiben statt meine erste universitaet. Ich absolviere in meine erste master in Oktober 2009 und mich immatrikulieren früher 30 Juli 2009.


Danach bin ich Auslaenderbehörde gegangen und er hat mir gesagt dass bis 3 semester studienwechsel ist möglich. Und ich glaube dass er ein Fiktionsbescheingung zu mir geben werde.

Meine Problem ist: Ich möchte eine Promotion machen früher ich meine zweite Master absolvieren. Ich meine, wahrend meine zweite Master, ich werde ein Doktorvater überzeugen und ich möchte mein Doktorarbeit früher die Abschluss anfangen. Kann ich Aufenthalterlaubnis für Promotion nehmen spaeter ohne abschluss von meine zweite Master, weil ich würde schon einmal wechsel gehabt habe.

Ich meine, ich mache ein wechsel für die Zweite Master und danach ich absolviere nicht und bewerbe für die Aufenthaltserlaubnis für Promotion.

Ist die 3 Semester regel problem für mich?

Entschuldigung für mein Deutsch

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reinhard
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Beiträge: 15.252

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.07.2009 um 12:41:08
 
Es geht (fast) alles. Solange Du das Ziel hast, zu einem Abschluss zu kommen, hast Du gute Chancen, dass die beteiligten Ausländerbehörden zustimmen. Probleme gibt es, wenn es so aussieht, als ob Du alles künstlich in die Länge ziehen willst.

Am besten stellst Du Deine Pläne bei der Beratungsstelle für ausländische Studenten ("International Office") vor. Die dortigen Berater haben Erfahrung in diesen Fragen und sie haben Kontakt zur Ausländerbehörde. Wenn Du rechtzeitig (vorher!) fragst, bevor Du etwas entscheidest, hast Du gute Chancen.
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schweitzer
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Beiträge: 9.269

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 21.07.2009 um 08:30:24
 
Mit Hinweis auf mein zweites "edit" in
diesem post/thread
schließe ich jetzt hier.

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