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Fiancé-Visa || Same sex || Deutschtest? (Gelesen: 11.744 mal)
Themen Beschreibung: 2 - 3 jahre in Deutschland, ohne Deutschtest?
steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 26.06.2009 um 00:19:56
 
Mi-Ko-w schrieb am 25.06.2009 um 21:19:46:
Mir wurde gesagt, dass wenn sie hier einen Arbeitsvertrag hätte, sie diesen Deutschtest nicht bräuchte.  


Ein Arbeitsvertrag alleine nützt gar nichts. Bevor sie eine Arbeitsstelle antreten kann, braucht sie erst eine Arbeitsgenehmigung.
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #31 - 26.06.2009 um 00:34:02
 
petit_canard schrieb am 25.06.2009 um 16:35:53:
wie kann man denn rechtswirksam eine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft eingehen, wenn das nach dem Heimatrecht eines der Partner nicht geht?


Das geht ohne Probleme; zumindest bei deutsch-philippinischen Partnern. Dabei wird kurzerhand das Befreiungsverfahren  übersprungen... ein alter Zopf, der imho generell an den haken gehört. (Ich denke das meint auch tapir).
Seltsamerweise verzichten Standesämter - in Anbetracht der Tatsache dann nicht mehr vom OLG "bevormundet" zu werden  - in den meisten Fällen auf die Urkundenprüfung.

Bezüglich der Befreiung vom A1 muss die Freundin am besten selbst bei der Botschaft vorstellig werden und ihre Ausbildung an hand ihrer Unterlagen erläutern.


hge

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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 26.06.2009 um 00:51:22
 
hge2001 schrieb am 26.06.2009 um 00:34:02:
Dabei wird kurzerhand das Befreiungsverfahrenübersprungen... ein alter Zopf, der imho generell an den haken gehört. (Ich denke das meint auch tapir).

tapir meint, dass in diesen Fällen das Heimatrecht schlicht egal ist, weil Art. 17b EGBGB sich nur dafür interessiert, ob die Voraussetzungen nach dem Recht des Eheschließungsortes vorliegen. Das Befreiungsverfahren wird auch nicht "übersprungen", sondern ist in § 1310 Abs. 2 BGB für Menschen vorgesehen, auf deren Ehefähigkeit ausländisches Recht anzuwenden ist. Da auf die "Lebenspartnerschaftsfähigkeit" eines Ausländers, der hier eine Lebenspartnerschaft eingehen will, wegen Art. 17b EGBGB nie ausländisches, sondern immer nur deutsches Recht anwendbar ist, bestimmt § 1 LPartG logischerweise weder, dass ein "LFZ" vorzulegen wäre, noch gar, wie bei dessen Fehlen zu verfahren ist (Befreiung).

Ich träume manchmal von dieser Vorschrift.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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wendy
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Sind wir nicht alle ein
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Antwort #33 - 26.06.2009 um 01:09:41
 
Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 13:49:02:
AMA-CLC Naga
COMPUTER ACCOUNTANCY
June 2001 – Dec. 2003
______________________________

Ateneo De Naga University
1st Semester
1999 – 2000

______________________________

Secondary

University Of Nueva Caceres
June 1995 – March 1999
______________________________

Ihr Diplom hat sie in:

Computer-Based Accountancy



Also das beantwortet jetzt keine der Fragen, aber es wirft eine Weitere auf. Vielleicht kann ja jemand meine Verwirrung aufklären (weil ich verstehe es einfach nicht):
Sie hat ein Diplom in Computer based Accounancy. Soweit so gut. Ein Bachelor oder gleichwertiger Abschluss kann das nach 1,5 Jahren aber nicht sein.
Und den AB Literature ... nach einem Semester wird sie ja wohl auch keinen Bachelor bekommen haben. Also wo ist bitte der Uni Abschluss???

Und noch etwas das ich nicht verstehe: Warum arbeitete sie nach einem On job training in einer Bank und dann als Rezeptionistin in einem Hotel???? Und das mit einem (für mich nicht klar ersichtlichen) Sudienabschluss?

Dann noch:
Mi-Ko-w schrieb am 18.06.2009 um 20:25:55:
Sie hat nicht einmal einen PC zur verfügung.

Für jemanden dessen einziger Abschluss "Computer based Accounancy" ist eine sehr merkwürdige Sache.
Und schließlich:
Mi-Ko-w schrieb am 18.06.2009 um 20:25:55:
Sie würde für 2 - 3 Jahre hier bleiben, bis ich meine Lehre fertig habe  

Mi-Ko-w schrieb am 18.06.2009 um 20:25:55:
Sie will weder Arbeit noch Geld vom Staat beziehen.

Mi-Ko-w schrieb am 19.06.2009 um 22:38:42:
Sie will/braucht nicht mal einen Job. Sie bleibt doch nur für 2 Jahre

Um das Ganze mit meinen eigenen Worten noch mal zusammen zu fassen:
Du bist in der Lehre (offenbar am Anfang mit wenig Geld), sie will weder Geld noch Arbeit vom Staat (letzteres bei eben diesem zu kriegen ist ja auch nicht ganz leicht), was aber kein Problem ist, weil sie will ja auch keine Arbeit und brauchen tut sie sie schonmal garnicht. Warum auch? In 2 Jahren wollt ihr euch ja auf den Phillipinen ein gemeinsames Leben aufbauen. Nun meine Fragen (ich versteh es einfach nicht):
Du hast wenig Geld, willst sie aber finanzieren (denn Arbeit und Geld vom Staat fällt aus weil ...is nich)! Aber nach deiner Ausbildung habt ihr plötzlich genug Geld für alles? Also was auch immer du lernst...sag es mir...ich will dasselbe machen!
Mein Beitrag kann ruhig gelöscht werden, sobald mir jemand das alles mal erklärt.
Bitte!!!!
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Antwort #34 - 26.06.2009 um 09:34:17
 
wendy schrieb am 26.06.2009 um 01:09:41:
Und noch etwas das ich nicht verstehe: Warum arbeitete sie nach einem On job training in einer Bank und dann als Rezeptionistin in einem Hotel???? Und das mit einem (für mich nicht klar ersichtlichen) Sudienabschluss?


Und? Sie muss doch nicht nur in der Bank arbeiten.
Aber um dich zu beruhigen, danach arbeitete sie wieder in ner Bank.

Das Diplom liegt neben mir.. glaub nicht dass man ohne Studium n Diplom bekommt....

Außerdem hat sie nicht nur ein Semster studiert. Sie hat die Uni gewechselt...

wendy schrieb am 26.06.2009 um 01:09:41:
Sie hat nicht einmal einen PC zur verfügung.

Für jemanden dessen einziger Abschluss "Computer based Accounancy" ist eine sehr merkwürdige Sache.
Und schließlich:  


Den Computer hat sie zu Hause nicht....


wendy schrieb am 26.06.2009 um 01:09:41:
Du hast wenig Geld, willst sie aber finanzieren (denn Arbeit und Geld vom Staat fällt aus weil ...is nich)! Aber nach deiner Ausbildung habt ihr plötzlich genug Geld für alles? Also was auch immer du lernst...sag es mir...ich will dasselbe machen!


Wo ist da denn bitte das Problem? Sie kann bei mir Wohnen, und was zu essen für uns beide kann ich schon gerade noch bezahlen.
Nebenbei wären da noch meine Eltern die uns unterstützung zugesagt haben.
Versteh dein Problem grad nicht....
Während der 2 Jahre werd ich schlicht und ergreifend bisschen mehr als die Hälfte meines Ausbildungsgehalts sparen. Und auf 2 - 3 Jahre kommt da genug zusammen. Kannst mir glauben...

___________________

@ petit_canard

Wär ganz lieb wenn du dir meine Antworten (2. Seite) auf deine Fragen mal ansehen würdest
Möchte nicht dass das hier untergeht
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Antwort #35 - 26.06.2009 um 12:14:47
 
Mi-Ko-w schrieb am 26.06.2009 um 09:34:17:
Außerdem hat sie nicht nur ein Semster studiert. Sie hat die Uni gewechselt...


Ok, jetzt weiß ichs genauer.. sie hat den Bachelor angefangen, das erste Semester gemacht und hat sich dann aber für einen anderen Studiengang entschieden, die Universität gewechselt und dort dann ihren Abschluss gemacht.
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Antwort #36 - 03.07.2009 um 08:09:24
 
Moment mal..

Man kann mit Schengen-Visum in Deutschland heiraten, dann wieder zurück ins Heimtland, FZF-Visum beantragen und GLEICH wieder zurück nach Deutschland?

1. Wieso kann der ausländische Partner in Deutschland aufs Visum warten (kriegt man da nicht nen Vermerk in den Reisepass? Wie funktoniert das denn dann?)
Oder muss man dann NOCHMAL zurück?

2. Das ganze ist in den 3 Monaten schaffbar?

3. Deutschkenntnisse werden dann wohl nicht mehr verlangt??

4. Kann es passieren dass man in Deutschland schon von der Ausländerbehörde das ok kriegt und der Partner gar nicht mehr zurück muss?


Änderung:
Da sich diese Frage vermutlich auf dein eigenes Thema bezieht, habe ich es auch dort angehängt.
Daddy


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« Zuletzt geändert: 03.07.2009 um 10:06:20 von Daddy »  
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Antwort #37 - 03.07.2009 um 08:34:11
 
Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
Wie funktioniert das denn dann?)

Positivstaater. Kein Schengenvisum erforderlich.

Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
Oder muss man dann NOCHMAL zurück?

Ja. Allein schon um das Visum in den Pass zu kleben.

Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
Deutschkenntnisse werden dann wohl nicht mehr verlangt??

Warum nicht? Natürlich werden die verlangt.
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Antwort #38 - 03.07.2009 um 10:29:08
 
Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
Man kann mit Schengen-Visum in Deutschland heiraten,  

JA!

Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
dann wieder zurück ins Heimtland,

... auch kein Problem.

Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
FZF-Visum beantragen  

... ist auch noch möglich.

Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
und GLEICH wieder zurück nach Deutschland?  

Das würde ich einmal ausschließen, weil sich der Visumszweck geändert hat und die Grundlage des erteilten Schengen Visums entfallen ist.

Ein anderer Hindernissgrund könnte auch die genehmigte Anzahl der Einreisen in das Schengen Gebiet sein. Bei Anzahl der Einreisen "1" ist die Einreisemöglichkeit bereits verbraucht.

Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
2. Das ganze ist in den 3 Monaten schaffbar?

Wenn du nur das Heiraten meinst,  ist es u. U. schaffbar, was aber nicht heißen soll, dass man im Anschluss eine AE bekommt, besonders, wenn § 39 Abs. 3 AufenthV nicht zum Tragen kommt.
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Antwort #39 - 03.07.2009 um 11:56:00
 
Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 08:09:24:
Da sich diese Frage vermutlich auf dein eigenes Thema bezieht, habe ich es auch dort angehängt.
Daddy


Nene. Die Frage war auf den Beitrag des Themenstarters bezogen.
Weils mich gewundert hat, dass man dann schnell zurück ins Heimatland kann, anderes Visum beantragt und dann gleich zurück nach Deutschland und dort dann nur auf die Bestätigung warten muss.

Enda schrieb am 03.07.2009 um 08:34:11:
Positivstaater. Kein Schengenvisum erforderlich.


Wieso braucht sie denn kein Visum? Also bis jetzt hab ich überall nur zu hören gekriegt dass sie selbst für ne einzige Woche n scheiß Visum braucht.

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Antwort #40 - 03.07.2009 um 12:12:09
 
Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 11:56:00:
Wieso braucht sie denn kein Visum?

Kommt auf die Staatsangehörigkeit an, gilt nicht für deine Partnerin und daher irrelevant.
In eurem Fall muss deine Partnerin das FZF Visum bei der Botschaft beantragen und auf die Erteilung dessen warten.
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Antwort #41 - 03.07.2009 um 12:16:49
 
Mi-Ko-w schrieb am 03.07.2009 um 11:56:00:
Wieso braucht sie denn kein Visum?  

Die Antwort und Infos darüber findest du hier:
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#2

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