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Familienzusammenführung während der Schwangerschaft!? (Gelesen: 17.737 mal)
Themen Beschreibung: İch deutsch mein Mann Türke
Melek87
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18.05.2009 um 17:34:20
 
Hey All Durchgedreht
İch hoffe hier kann mir einer was dazu sagen...
also ich bin deutsche und habe Juli 2008 einen Türken geheiratet jetzt bin ich schwanger und würde ihn gerne bei der Geburt dabei haben... wir wollten erst nur ein besuchervisum beantragen für 3 Monate und jetzt sagte man mir das eine Familienzusammenführung besser geeignet wäre da ich deutsche bin und er dann diesen deutsch Test nicht machen müsste! das wäre natürlich toll aber  kann er dann auch vor der Geburt da sein?? und was brauchen wir alles dafür??

ach noch was dazugesagt ich lebe momentan bei ihm habe meinen Sitz aber in Deutschland!

ich bedanke mich jetzt schon für eure Hilfe!!
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.05.2009 um 17:43:59
 
Das Schengenvisum (Besuchervisum) wäre das falsche. Um dieses zu bekommen, muss der Antragsteller seine Rückkehrbereitschaft zeigen und er dürfte nicht länger im Schengenraum bleiben, auch keine AE beantragen. (In aller Regel.) Wegen des Themas Rückkehrbereitschaft stünden seine Chancen als Ehegatte eines Deutschen auch schlecht.

Sofern euer Kind geboren ist, kann er die FZF zum Kind beantragen. Es ist richtig, dass er dann keine Sprachkenntnisse vor Einreise nachweisen müsste.

Die beste Möglichkeit, damit er bei der Geburt da sein kann, wäre die FZF zur Ehefrau. Dafür braucht er den A1-Test. Es kommt also u.a. darauf an, wie schnell er diese Prüfung machen kann und wann euer Kind geboren wird.

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Sivakami
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.05.2009 um 17:46:30
 
Ich bin in einer ähnlichen Lage. Soweit ich aber rausgefunden habe, geht die FZF zum Kind erst NACH der Geburt, und davor nur das Touristen-Visa.
Aber es gibt bestimmt noch andere Stimmen die dir mehr sagen können!
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 18.05.2009 um 18:45:10
 
Sivakami schrieb am 18.05.2009 um 17:46:30:
Ich bin in einer ähnlichen Lage. Soweit ich aber rausgefunden habe, geht die FZF zum Kind erst NACH der Geburt, und davor nur das Touristen-Visa.
Aber es gibt bestimmt noch andere Stimmen die dir mehr sagen können! 


Viel mehr gibt es dazu eigentlich nicht zu sagen, bloss dass es sehr schwer werden dürfte ein Besuchsvisum zu erhalten, da die Rückkehrbereitschaft schwer zu belegen sein dürfte, sofern vorhanden.

Zum Rest hat Mustermann schon einiges gesagt.

Evtl. mal mit deiner ABH sprechen, ob sie eine Möglichkeit sieht.

Liebe Grüße
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Melek87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 18.05.2009 um 19:06:01
 
Mutly schrieb am 18.05.2009 um 17:43:59:
Das Schengenvisum (Besuchervisum) wäre das falsche. Um dieses zu bekommen, muss der Antragsteller seine Rückkehrbereitschaft zeigen und er dürfte nicht länger im Schengenraum bleiben, auch keine AE beantragen. (In aller Regel.) Wegen des Themas Rückkehrbereitschaft stünden seine Chancen als Ehegatte eines Deutschen auch schlecht.

Sofern euer Kind geboren ist, kann er die FZF zum Kind beantragen. Es ist richtig, dass er dann keine Sprachkenntnisse vor Einreise nachweisen müsste.

Die beste Möglichkeit, damit er bei der Geburt da sein kann, wäre die FZF zur Ehefrau. Dafür braucht er den A1-Test. Es kommt also u.a. darauf an, wie schnell er diese Prüfung machen kann und wann euer Kind geboren wird. 


erst mal vielen dank für die antwaort!

also mein Mann arbeitet und hat auch eine Krankenversicherung und würde dann auch von seinem Chef für drei Monate Urlaub bekommen! und meine Eltern machen auch die versicherung für die drei Monate in Deutschland plus die verpflichterklärung!
unser Kind kommt im Oktober deswegen dachten wir ja auch es wäre besser nur das Besuchervisum zu beantragen und erst danach den Kurs anzufangen!

gibt es wirklich keine Möglichkeit auch wenn man ein artest vom Arzt nachweisen tut das er schon vor der Geburt dabei ist?
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.05.2009 um 19:31:27
 
Melek87 schrieb am 18.05.2009 um 19:06:01:
gibt es wirklich keine Möglichkeit auch wenn man ein artest vom Arzt nachweisen tut das er schon vor der Geburt dabei ist?


Lies dir einmal die Threads von Mitglied "altheia"(sind zwar schon etwas älter, aber in der Sache aktuell) durch. Sie stand vor einem ähnlichen Problem und hat sehr viel Energie aufwenden müssen, damit ihr Mann vor der Geburt - auch ohne Sprachtest - das Visum bekam und anwesend sein konnte.
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.05.2009 um 19:48:31
 
steini007 schrieb am 18.05.2009 um 19:31:27:
ihr Mann vor der Geburt - auch ohne Sprachtest - das Visum bekam

Ohne A1. Nicht, ohne dass ein persönliches Gespräch mit dem Konsulat zur Überprüfung der Sprachkenntnisse geführt worden wäre.

Siehe aber
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1241165133/6#6
und die dort verlinkten weiteren threads.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.05.2009 um 20:01:01
 
Melek87 schrieb am 18.05.2009 um 19:06:01:
unser Kind kommt im Oktober deswegen dachten wir ja auch es wäre besser nur das Besuchervisum zu beantragen und erst danach den Kurs anzufangen! 


Zu diesem Punkt: Das wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht klappen. Siehe z.B. dieses Thema. Es handelt sich um einen Deutschen, der in Thailand mit seiner thailänischen Frau und seinem Kind wohnt und vor hat, weiterhin dort zu wohnen. Ein Antrag seiner Frau wurde auch abgelehnt.

Dein Mann könnte bei der deutschen Botschaft den Fall erklären und fragen, was diese meint, die Botschaft entscheidet nämlich über Besuchervisen, und fragen kann man natürlich. Würdet ihr etwa vorhaben, in der Türkei zu wohnen und nur wollen, dass euer Kind in Deutschland zur Welt kommt, wäre es vielleicht im Zusammenhang mit deinen weiteren Infos möglich, aber auch dann nur vielleicht. Sofern es so aussieht, dass die Familie in Deutschland wohnen will, besteht nämlich für die Botschaft die Frage der Bereitschaft, auszureisen und das EFZ-Visum in der Botschaft in der Türkei zu beantragen. Ich verstehe deine Begründung der Idee, doch leider wäre sie nicht erfolgsversprechend.

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Melek87
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Antwort #8 - 18.05.2009 um 20:52:29
 
vielen vielen DANK an alle dir mir hier so toll geholfen haben!! ich werde mal mit meinem Mann zum Konsulat gehen und dort fragen!! werde hier noch davon berichten!
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Melek87
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Antwort #9 - 29.06.2009 um 14:53:26
 
Hallo an alle!

Ich wollte mich auch mal wieder melden und von meiner jetzigen Lage berichten...

damals sind wir zu deutschen Konsulat gegangen, haben aber leider keine Hilfe bekommen. dann habe ich noch mal dort angerufen und unsere Situation geschildert, die Frau meinte wir sollen ruhig das besuchervisum beantragen mein Mann hätte das recht bei der Geburt dabei zu sein!
naja, ist alles so kompliziert!
momentan bin ich wieder in Deutschland und befinde mich in der 23 Schwangerschaftswoche, wir haben uns entschlossen doch erst mal das besuchervisa zu beantragen!
jetzt sagte eine bekannte das wir das Visum nur für 10 tage oder weniger beantragen sollen da man mehr Chancen hätte das die es bewilligen und wir sollen es dann hier bei der Ausländerbehörde verlängern, meint ihr das es so besser klappen würde? wir wollen ja das er die ganzen 90 tage hier bleibt, also ab September bis zum 29 November! doch können wir ja dann nicht angeben das er wegen der Geburt von seinem Kind kommt,oder??

Liebe grüße melek87
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reinhard
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Antwort #10 - 29.06.2009 um 16:21:41
 
Es stimmt natürlich: Je länger der Zeitraum, desto wahrscheinlicher die Ablehnung. Es wird für ihn schwer sein nachzuweisen, dass er nach der Geburt seines Kindes ausreisen will. Normalerweise will man dann ja hier bleiben.

FZF-Visum: Zum Kind (nach der Geburt) auch ohne A1-Test und ohne LU-Sicherung.

FZF-Visum zu Dir: Wenn Du "geborene" Deutsche bist, mit A1-Test, aber ohne LU-Sicherung. Wenn Du eingebürgerte Deutsche / ehamlige türkin / Tochter türkischer Eltern bist, wird die ABH mit Dir über einen gesicherten Unterhalt für die ganze Familie diskutieren, bevor sie einem Visum zustimmt.
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Mutly
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Antwort #11 - 29.06.2009 um 18:44:53
 
reinhard schrieb am 29.06.2009 um 16:21:41:
Es stimmt natürlich: Je länger der Zeitraum, desto wahrscheinlicher die Ablehnung.


Zwar steht in Antwort 4, dass eine VE und eine Bescheinigung eines dreimonatigen Urlaubs vorliegen würden, doch ein Besuchervisum ist in diesem Fall eben ungewöhnlich. Die Botschaft könnte aber daran zweifeln, dass der Ehemann nach der Geburt ausreist, um die FZF zum Kind ohne A1 zu beantragen, statt diese AE im Inland zu beantragen.

Allerdings hat eine Mitarbeiterin der Botschaft vorgeschlagen, dass Melek87s Ehemann ein Besuchervisum beantragt damit er bei der Geburt da sein kann. Vermutlich wäre man also bereit, ein Besuchervisum aus diesem Grund zu erteilen. Kann deshalb davon ausgegangen werden, dass ein längerer Zeitraum, von einem bis sogar drei Monaten, in Frage kommt? Oder dass eine Verlängerung im Inland "weniger schwierig" wäre? Schließlich weiß man nicht, genau an welchem Tag das Kind geboren wird.
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Daddy
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Antwort #12 - 29.06.2009 um 18:54:58
 
Also wenn ich diese Aussagen zusammenfüge...

Melek87 schrieb am 29.06.2009 um 14:53:26:
das wir das Visum nur für 10 tage oder weniger beantragen sollen

und

Melek87 schrieb am 29.06.2009 um 14:53:26:
wir wollen ja das er die ganzen 90 tage hier bleibt

und

Melek87 schrieb am 29.06.2009 um 14:53:26:
doch können wir ja dann nicht angeben das er wegen der Geburt von seinem Kind kommt,oder??


... dann bin ich nahe dran den Thread zu closen, da offensichtlich Falschangaben im Rahmen des Visumsverfahrens beabsichtigt sind...

Sofern eine(r) noch einen rechtlich einwandfreien Kommentar dazu abgeben möchte, dann ist jetzt die Gelegenheit... ansonsten ist hier zu!

Daddy
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Melek87
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Antwort #13 - 03.07.2009 um 00:46:52
 
Nein versteht mich nicht falsch, ich will nicht irgendwelche falschen angaben beim beantragen des Visums machen!

ich war am Dienstag bei der Ausländerbehörde und der freundliche Beamte hat zu mir gemeint wir sollen das Visum für 90 tage beantragen, und er meinte auch das ich noch die Kopie vom Mutterpass mitschicken soll!
mein Vater hat ihm jetzt eine verpflichtungserklärung gemacht und die versicherung machen wir auch!

bitte nicht denken das ich betrügen will, ich habe nur so Angst das mein Mann nicht bei der Geburt dabei sein kann°!
und  habe daher bei allen möglichen Leuten nach Rat gesucht!

achso ich wollte noch was fragen ich habe in der Türkei eine aufenthaltserlaubnis bis zu 3 Jahren meint ihr das bringt was wenn mein Mann zeigen tut das ich auch noch mit ihm in der türkei lebe oder mich länger dort aufhalte?
ich bin aber in Deutschland lebend gemeldet, da wir damals noch nicht wussten ob wir in der Türkei oder in Deutschland leben wollen!`?
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Melek87
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Antwort #14 - 06.07.2009 um 18:56:21
 
tapir schrieb am 06.07.2009 um 17:48:08:
Und hinzuweisen ist - auch für künftige Fälle - auch auf
c): Unter Berufung auf wiederholte Entscheidungspraxis des VG Berlin, die vom OVG Berlin-Brandenburg gebilligt wurde, ist ein Visum für einen Aufenthalt nach § 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG zum Zweck der Anwesenheit bei der Geburt des eigenen Kindes zu erteilen. Sprachkenntnisse dürfen nicht verlangt werden. Im Anschluss ist der Daueraufenthalt möglich.

Siehe nur VG Berlin vom 10.03.09, 10 L 53.09, hier.

Bestätigt durch das OVG, dessen Entscheidung ist leider nicht im Netz verfügbar.

Siehe zum Ganzen ANA-ZAR 09, S. 19. 



Hallo tapir!
ich stecke momentan in einer ähnlichen Situation, und würde gerne wissen was das genau bedeutet...also ich habe mir den Text durchgelesen doch leider nicht ganz verstanden!! Traurig
was für ein Visa wird beantragt ( ehegattennachzug?) und wie stellt man das am besten an?
man hatte mir auch geraten die FZF zu beantragen aber ohne den A1 geht das nur nach der Geburt, das ganze dauert dann mindestens 10 Wochen... wie und was muss ich machen das mein Mann schon vor der Geburt kommen kann? Es ist doch wichtig das ein Vater bei der Geburt seines eigenen Kindes dabei ist!!

ich hoffe es ist nicht schlimm das ich hier einfach mit reingeschrieben habe? hä?

LG Melek87


Daddys' Änderung:
"Spielen" wir doch einfach auf deiner Wiese weiter... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 06.07.2009 um 19:38:50 von Daddy »  
 
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