tapir schrieb am 06.07.2009 um 17:48:08:Und hinzuweisen ist - auch für künftige Fälle - auch auf
c): Unter Berufung auf wiederholte Entscheidungspraxis des VG Berlin, die vom OVG Berlin-Brandenburg gebilligt wurde, ist ein Visum für einen Aufenthalt nach § 7 Abs. 1 Satz 3
AufenthG zum Zweck der Anwesenheit bei der Geburt des eigenen Kindes zu erteilen. Sprachkenntnisse dürfen nicht verlangt werden. Im Anschluss ist der Daueraufenthalt möglich.
Siehe nur VG Berlin vom 10.03.09, 10 L 53.09, hier.
Bestätigt durch das OVG, dessen Entscheidung ist leider nicht im Netz verfügbar.
Siehe zum Ganzen ANA-ZAR 09, S. 19.
Hallo tapir!
ich stecke momentan in einer ähnlichen Situation, und würde gerne wissen was das genau bedeutet...also ich habe mir den Text durchgelesen doch leider nicht ganz verstanden!!
was für ein Visa wird beantragt ( ehegattennachzug?) und wie stellt man das am besten an?
man hatte mir auch geraten die
FZF zu beantragen aber ohne den
A1 geht das nur nach der Geburt, das ganze dauert dann mindestens 10 Wochen... wie und was muss ich machen das mein Mann schon vor der Geburt kommen kann? Es ist doch wichtig das ein Vater bei der Geburt seines eigenen Kindes dabei ist!!
ich hoffe es ist nicht schlimm das ich hier einfach mit reingeschrieben habe?
LG Melek87
Daddys' Änderung: "Spielen" wir doch einfach auf deiner Wiese weiter...