Hallo Christina,
dein wichtigster Ansprechpartner wäre die
ABH der Stadt, in der ihr dann auch leben werdet. Es wäre gut, auch schon mit ihnen den Kontakt aufzunehmen (quasi zweigleisig fahren), damit du auch weisst, was die von dem Ganzen halten.
Du hast sicher auch im Forum gelesen, dass man unter Umständen auf diesen
A1 Verzichtet, wenn (unter anderen Optionen)
a) die Ehe schon länger im Ausland geführt wurde, und jetzt
gemeinsam der Lebensmittelpunkt nach D verlegt werden soll, und/oder
b) der Antragsteller seine ausreichende Deutschkenntnisse direkt bei der Botschaft unter Beweis stellt. Ein Zertifikat vom
GI ist zwar der derzeitige Goldstandard, aber meines bescheidenen Wissens nach hat der Gesetzgeber nichts davon gesagt, dass es nur über das
GI Zertifikat geht.
Ich schätze mal, ihr werdet den langen Weg nach Santiago doch auf euch nehmen müssen, wenn ihr diese Hürde nehmen wollt.
Unter Umständen
könnte man es dir zu eurem Nachteil auslegen, dass du die chilenische Staatsbürgerschaft hast, und die Landessprache sehr gut sprichst, dagegen argumentieren könntest du aber, dass ein Jahr Aufenthalt nun wirklich nicht extrem lang war und (das wichtigste!) deine Gebundenheit an Deutschland durch deine Ausbildung und weiteren Lebensweg in D!!!
Suerte!