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möchte Frau aus Weissrussland holen (Gelesen: 6.667 mal)
romich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Belarus
Zeige den Link zu diesem Beitrag möchte Frau aus Weissrussland holen
02.02.2009 um 14:57:56
 
Sehr geehrte Forum-Mitglieder,

Ich, von der Nationalität her - Weissrussland. Sie auch.
Ich besitze NE, die Frau war hier als Au-Pair. Nach mehreren Gesprächen entscheidete sie sich nach Weissrussland zurück zu fahren um dort alles zu überlegen und eine richtige Entscheidung zu treffen. Jetzt ist die Entscheidung da und dazu eine Frage:
1. Wie hole ich sie am besten und am schnellsten hierher?
Ich bin bereit sie zu heiraten, sie ist damit auch einverstanden. Vor 2 Monaten hat sie mein Vater mit Einkommen über 3000€ eingeladen, aber leider von deutsche Botschaft kriegten wir eine Absage. Aus dem Grund, dass der Reiseziel nicht ersichtlich ist und schlangten uns vor, von dem nächsten Visumantrag Abstand zu nehmen.
Ich war vor kurzem in Standesamt und habe mich wegen Heirat in Deutschland erkündigt. Soweit alles klar, aber der Beamter antwortete auf meine Fragen unübersichtlich. Deswegen versuche ich es hier:
1 - Darf man in Deutschland mit Touristenvisum heiraten?
2 - Kriegt die Frau hier gleich eine AE oder kriegt die eine Abschiebung? Wie funktioniert das ganze nach Heirat? (die Frau spricht perfekt Deutsch, sogar besser als ich Smiley  weinend )
3 - Wo soll man besser heiraten in DE oder DK? oder sogar in Weissrussland?
4 - Wenn mein Einkommen für die Visumerteilung meiner zukünftiger Frau nicht ausreicht, kann Einkommen meines Vater mitberücksichtigt werden, wenn er damit einverstanden sei?

Ich bin schon am Ende mit Überlegen wie was und warum. Brauche Ihren Rat. Mein Kopf platzt bald wie ein Gummiball.

Vielen Dank im Voraus.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.02.2009 um 15:20:26
 
Es ist immer am besten, ein Visum mit der richtigen Begründung (der Wahrheit) zu beantragen. Wenn sie herkommen will, um zu heiraten, sollte sie genau das im Visumantrag schreiben.

Denn: Wenn sie mit einem Besuchsvisum kommen will, prüft die Botschaft, ob sie zurückkehren wird. Sie sieht: kein Job, kein Haus, kein Kind, also kein Grund zurückzufahren. Visum abgelehnt.

Wenn sie ein Heiratsvisum beantragt, fragt die Botschaft die Ausländerbehörde, und diese fragt Dich: Habt Ihr alle Papiere zum Heiraten, reicht das Geld? Dann kommst Du ins Spiel, weil Du zeigst, dass Du mit dem Standesamt alles geklärt hast. Dann kommt Dein Vater ins Spiel, weil er für Euch bürgt. Und sie, deine Verlobte, muss dann ein A1-Zertifikat vorzeigen. Das Visum dauert länger, aber wenn sie es bekommt, weiß die Ausländerbehörde schon Bescheid. Sie kommt, ihr heiratet, sie bekommt eine Aufenthaltserlaubnis.

Die andere Möglichkeit ist, in Belorus zu heiraten. Dann reist Du zurück, Deine Frau beantragt mit der Heiratsurkunde und dem A1-Zertifikat das Visum um hier zu leben. Auch da ist die Garantie Deines Vaters nötig.

In Dänemark heiraten könnt Ihr vermutlich nicht, weil Ihr dazu ein dänisches Visum braucht. Da sind die Bedingungen schwerer zu erfüllen, auch wenn dann das Heiraten (ein bisschen) einfacher ist. Zum Heiraten in Deutschland braucht Ihr ein paar Dokumente mehr, aber bis Mai oder Juni solltet Ihr das schaffen können.

Du kannst mal zum Standesamt gehen und fragen, was für Dokumente Ihr beide braucht (fragen kostet nichts). Und ruf bei der Ausländerbehörde an und frag, ob Du zusammen mit deinem Vater kommen darfst, um Dich wegen der VE, der Zustimmung zum Visum und der AE beraten zu lassen. Bei unserer Ausländerbehörde ist das ohne weiteres möglich, nur nicht immer in der gleichen Woche, in der man fragt.

Wenn Deine Bekannte / Verlobte gut Deutsch kann, zeig Ihr diese Diskussion. Sie kann sich ja auch von Belorus aus registrieren lassen, mit lesen und auch Fragen stellen, wenn sie welche hat. Hat sie in der Au-Pair-Zeit einen Sprachkurs gemacht? Hat sie vielleicht schon ein A1-Zertifikat? Oder kann sie so gut Deutsch, dass sie die Angestellten bei der deutschen Botschaft davon überzeugen kann, dass sie kein Zentifikat braucht?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 02.02.2009 um 15:34:13
 
romich schrieb am 02.02.2009 um 14:57:56:
1. Wie hole ich sie am besten und am schnellsten hierher?
Ich bin bereit sie zu heiraten, sie ist damit auch einverstanden.


Dann müsste sie ein FZF-Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland beantragen. Voraussetzung für dessen Bewilligung ist unter anderem grundsätzlich der Nachweis von Deutschkenntnissen der Stufe A1 (da sie schon sehr gut Deutsch spricht, wie Du schreibst, kann ggf. auf ein entsprechendes Zertifikat verzichtet werden - das müsste auf den Einzelfall bezogen mit der deutschen Botschaft geklärt werden) und ausreichende Lebensunterhaltssicherung in Deutschland.

Das bedeutet zunächst, dass für die Zeit zwischen Einreise und Hochzeit eine Verpflichtungserklärung durch Dich oder einen solventen Dritten (könnte also auch Dein Vater sein) abgegeben werden müsste.

Für die nachfolgende erfolgreiche AE -Beantragung wäre aber weiterhin gesicherter Lebensunterhalt erforderlich. Wenn Du den nicht nachweisen kannst, wird es recht schwierig werden.

Zwar sagen die Anwendungshinweise des BMI ( zu § 2 AufenthG Lebensunterhaltssicherung) unter anderem:

Zitat:
Der Lebensunterhalt kann auch durch Unterhaltsleistungen von Familienangehörigen oder
Dritten gesichert werden. Der Nachweis, dass im Bundesgebiet eine zum gesetzlichen Unterhalt
verpflichtete Person vorhanden ist, reicht für sich allein nic ht aus. Durch Unterhaltsleistungen
eines anderen ist der Lebensunterhalt gesichert, wenn und solange sich auch die
andere Person rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält und den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme
öffentlicher Mittel leisten kann. Hält sich die andere Person nicht im Bundesgebiet
auf, hat der Ausländer gemäß § 82 Abs. 1 den Nachweis zu erbringen, dass entsprechende
Mittel bis zum Ablauf der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels verfügbar sind. Hinsichtlich
der Sicherstellung des Lebensunterhalts im Rahmen eines Ausbildungs- oder Studienaufenthalts
siehe Nummer 16.0.8.
Soweit der Lebensunterhalt aus Unterhaltsleistungen nichtunterhaltspflichtiger Personen
bestritten wird, ist von diesen eine schriftliche Verpflichtungserklärung gemäß § 68 zu fordern.
Berücksichtigungsfähig sind Geldleistungen und geldwerte Leistungen, die entweder zu einer
Erhöhung des der Familie als Wirtschaftseinheit zur Verfügung stehenden Einkommens
führen (etwa Geldüberweisungen) oder zu einer Verringerung der Ausgabenhöhe führen
(etwa kostenloses oder deutlich vergünstigtes Wohnen). Der Familienangehörige, der die
Unterhaltsleistungen erbringt, muss nicht mit den Begünstigten zusammenleben. Familie nangehörige
ist jeder zum Familienkreis Zählende, der gerade auf Grund der familiären Verbundenheit
die Unterhaltsleistungen erbringt (etwa auch ein Stiefelternteil oder Geschwister).


Allerdings hängen die Trauben diesbezüglich bei beabsichtigtem Daueraufenthalt in Deutschland nach der Eheschließung erfahrungsgemäß sehr hoch. (Grundsätzlich ist zunächst der potenzielle Ehepartner gefragt!)

Letztlich wirst Du das mit Deiner ABH besprechen müssen - dort wird Dir auch gesagt, was für Sicherheiten (Bonität) verlangt würden.

Mehr lässt sich in Beantwortung zu dieser Frage:

romich schrieb am 02.02.2009 um 14:57:56:
Wenn mein Einkommen für die Visumerteilung meiner zukünftiger Frau nicht ausreicht, kann Einkommen meines Vater mitberücksichtigt werden, wenn er damit einverstanden sei?

von hier aus nicht sagen.

Zu den anderen Fragen:

romich schrieb am 02.02.2009 um 14:57:56:
Darf man in Deutschland mit Touristenvisum heiraten?


Ist nicht ausgeschlossen, empfehle ich aber nicht, weil im Zweifel mit Komplikationen zu rechnen ist. - Würde nachgewiesen werden können, dass bereits bei Einreise mit Touri-Visum Eheschließungsabsicht mit anschließendem Daueraufenthalt bestand, könnte Visamissbrauch vermutet werden. - Außerdem stünde recht sicher das Nachholen des erforderlichen Visaverfahrens (FZF-Visum) an (also Wiederausreise, neue Visabeantragung und Wiedereinreise, wenn die Bedingungen erfüllt sind.)

romich schrieb am 02.02.2009 um 14:57:56:
Wo soll man besser heiraten in DE oder DK? oder sogar in Weissrussland?


Das ist Ansichtssache. An den Bedingungen für die FZF nach Deutschland ändert sich dadurch grundsätzlich nichts. - Heirat in Weißrussland hätte den Vorteil, dass keine VE für die Zeit zwischen Einreise und Heirat in Deutschland abgegeben werden müsste.

romich schrieb am 02.02.2009 um 14:57:56:
2 - Kriegt die Frau hier gleich eine AE oder kriegt die eine Abschiebung? Wie funktioniert das ganze nach Heirat? 


Zum ersten Teil habe ich schon geantwortet: Es kommt auf das erforderliche Visum an! - Zum zweiten Teil: Die Ehe ist bei der Meldebehörde anzumelden (wenn die Eheschließung im Ausland erfolgt ist), dann wird die AE  bei der ABH beantragt, die es nur gibt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (LU - Sicherung) - sodann folgt alles Weitere (Anmeldung bei der Krankenversicherung usw.).

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 02.02.2009 um 15:40:42
 
reinhard schrieb am 02.02.2009 um 15:20:26:
Es ist immer am besten, ein Visum mit der richtigen Begründung (der Wahrheit) zu beantragen. Wenn sie herkommen will, um zu heiraten, sollte sie genau das im Visumantrag schreiben.

Denn: Wenn sie mit einem Besuchsvisum kommen will, prüft die Botschaft, ob sie zurückkehren wird. Sie sieht: kein Job, kein Haus, kein Kind, also kein Grund zurückzufahren. Visum abgelehnt.

Wenn sie ein Heiratsvisum beantragt, fragt die Botschaft die Ausländerbehörde, und diese fragt Dich: Habt Ihr alle Papiere zum Heiraten, reicht das Geld? Dann kommst Du ins Spiel, weil Du zeigst, dass Du mit dem Standesamt alles geklärt hast. Dann kommt Dein Vater ins Spiel, weil er für Euch bürgt. Und sie, deine Verlobte, muss dann ein A1-Zertifikat vorzeigen. Das Visum dauert länger, aber wenn sie es bekommt, weiß die Ausländerbehörde schon Bescheid. Sie kommt, ihr heiratet, sie bekommt eine Aufenthaltserlaubnis.

Die andere Möglichkeit ist, in Belorus zu heiraten. Dann reist Du zurück, Deine Frau beantragt mit der Heiratsurkunde und dem A1-Zertifikat das Visum um hier zu leben. Auch da ist die Garantie Deines Vaters nötig.

In Dänemark heiraten könnt Ihr vermutlich nicht, weil Ihr dazu ein dänisches Visum braucht. Da sind die Bedingungen schwerer zu erfüllen, auch wenn dann das Heiraten (ein bisschen) einfacher ist. Zum Heiraten in Deutschland braucht Ihr ein paar Dokumente mehr, aber bis Mai oder Juni solltet Ihr das schaffen können.

Du kannst mal zum Standesamt gehen und fragen, was für Dokumente Ihr beide braucht (fragen kostet nichts). Und ruf bei der Ausländerbehörde an und frag, ob Du zusammen mit deinem Vater kommen darfst, um Dich wegen der VE, der Zustimmung zum Visum und der AE beraten zu lassen. Bei unserer Ausländerbehörde ist das ohne weiteres möglich, nur nicht immer in der gleichen Woche, in der man fragt.

Wenn Deine Bekannte / Verlobte gut Deutsch kann, zeig Ihr diese Diskussion. Sie kann sich ja auch von Belorus aus registrieren lassen, mit lesen und auch Fragen stellen, wenn sie welche hat. Hat sie in der Au-Pair-Zeit einen Sprachkurs gemacht? Hat sie vielleicht schon ein A1-Zertifikat? Oder kann sie so gut Deutsch, dass sie die Angestellten bei der deutschen Botschaft davon überzeugen kann, dass sie kein Zentifikat braucht?


Die Situation ist so, dass ich leider keine Möglichkeit sehe, Sie hierher zu holen. Damals, als wir eine Absage bekamen - Wollten wir uns noch nicht heiraten, ich wollte Sie ins Uni lassen und deswegen um diese Formalitäten zu erledigen, haben wir eine Einladung gemacht.
meine Verlobte kann in Wirklichkeit die Leute in Botschaft überzeugen. Sie war Studentin bei Uni in Weissrussland und hat Germanistik studiert, hier hat sie C1 in Volkshochschule besucht, aber einen Prufüng bestehen wollte sie nicht. Erst Monate später habe ich erfahren, das es von Vorteil wäre.

Ich denke es so, Einkommen 2000 € für Ausländerbehörde reicht vollkommen aus. Also es muss kein Zweifel daran bestehen, dass ich mir erlauben kann die Frau zu heiraten und ihr Unterhalt in Deutschland zu bezahlen.

Papiere von Standesamt habe ich. Haben auch schon notwendige Papiere um zu heiraten. Alles ist vorbereitet. Jetzt nur die böse Frage - Darf man in Deutschland mit Turistenvisum heiraten? oder ist es "eigentlich" verboten? Wenn Botschaft in Minsk sagte - NEIN, kommen Sie erst in ein paar Monate wieder und erst dann stellen Sie einen Visumantrag - warum sollte die Botschaft dann überhaupt jetzt oder in einem Monat Visum geben?

Oder anders rum: Kann uns die ABH hier in Deutschland diese Heiratvisum geben? oder mindestens 3 Monatige Visum aufkleben, wenn alles ok ist?
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reinhard
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Antwort #4 - 02.02.2009 um 16:26:55
 
Du hast meine Antwort einfach nicht gelesen, sonst würdest Du nicht fragen.

Natürlich darf man in Deutschland mit Touristenvisum heiraten - aber sie hat das ja beantragt, es wurde abgelehnt. Und es wurde deutlich gesagt, sie soll es nicht wieder versuchen. Also lasst das. Wenn Sie kommt, um zu heiraten, ist sie keine Touristin. Sie sollte ehrlich sein.

Du kannst sie nicht "holen". Das ist Quatsch.

Sie muss, wie ich beschrieben habe, ein Visum zum Heiraten beantragen. Das muss sie in Minsk beantragen. Schweitzer hat auch noch mal alles erklärt. Lies das einfach ganz in Ruhe durch.
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Antwort #5 - 02.02.2009 um 16:36:12
 
gelesen habe ich es schon mindestens 2x mal und verstanden auch.


was ist, wenn sie kommt mit sagen wir tschechische (schengen) visum? weil ich möchte nicht nach Dänemark oder nach weissrussland wegen Heirat ausreisen. leiber alles normal in in Deutschland.

Irgendwie scheint es so aus: Viel viel Zeit noch warten und noch mindestens in 2-3 Monaten in Unklarheit leben Smiley
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Antwort #6 - 02.02.2009 um 18:42:24
 
romich schrieb am 02.02.2009 um 16:36:12:
was ist, wenn sie kommt mit sagen wir tschechische (schengen) visum?
Mit dem Vorgand des heiraten, hat das Visum erstmal nichts zu tun. Solange sie sich legal in Deutschland aufhält, kann sie auch heiraten. Egal ob mit Deutschen, Schweizer, Isländischen ....... Schengen Visum. Meist reicht aber die Zeit nicht aus, um zu heiraten. 2-3 Monate dauert das bestimmt, bis alle Dokumente bearbeitet sind, und das OLG seine Freigabe erteilt hat.

Zwei gangbare Wege :

Heirat in Belarus : Ist recht einfach, und geht auch schnell. Danach zur Botschaft und ein FZV benatragen.

Heirat in Deutschland : Du als Verlobter beantragst beim Standesamt mit einer Beitrittserklärung die Eheschließung. D.h. das deine Verlobte erstmal nicht in Deutschland sein muss. Wenn das ganze Verfahren durchgelaufen ist, und das Standesamt und das OLG seine Zustimmung gegeben haben, reist sie mit einem Schengen Visum ein, und ihr heiratet . ( Deutlich mehr Aufwand, als in Belarus )

Dann kommt das eigentliche Problem. Die Deutschen Behörden sehen nicht gerne , das mit Schengen Visum geheiratet wird. ( Verboten ist es aber nicht ) Ob sie gleich in Deutschland bleiben kann, entscheidet dann die ABH, in einer Ermessensentscheidung. D.h. die ABH kann eine AE erteilen, ( wenn die sonstigen Bedingungen erfüllt sind zb. Einkommen ) muss es aber nicht, weil mit falschem Visum eingereist wurde. Es kann dann sein, das sie trotzdem zurück muss, um ein FZV zu machen.

Ehrlich gesagt, würde ich, wenn ich du wäre, in Belarus heiraten, wenn du keinen Ärger mit Badka hast .

Wenn es in Belarus nicht geht, würde ich die Eheschließung wie oben beschrieben, in Deutschland beantragen, und wenn Freigabe des OLG / Standesamt vorliegt, ein Ehevisum bei der Botschaft beantragen. Das geht schneller als wenn du alles über die Botschaft laufen lässt. Das hätte dann den Vorteil, das deine Frau dann mit Sicherheit nicht wieder nach Belaus muss, da ein Ehevisum auch gleichzeitig der Antrag für eine AE ist, und deshalb bei der ABH geprüft wird. Gibt es das Ehevisum, gibt es nach der Eheschließung auch eine AE.


reinhard schrieb am 02.02.2009 um 15:20:26:
In Dänemark heiraten könnt Ihr vermutlich nicht, weil Ihr dazu ein dänisches Visum braucht.
Zum Heiraten in DK, braucht man ein gültiges Schengen Visum. Wer das ausgestellt hat, ist egal.


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Antwort #7 - 02.02.2009 um 18:46:00
 
romich schrieb am 02.02.2009 um 16:36:12:
was ist, wenn sie kommt mit sagen wir tschechische (schengen) visum?


Das Risiko ist: Das Visum wird von der tschechischen Republik abgelehnt, und es wird immer unwahrschenilicher, dass sie jemals ein Visum bekommt. Wer soll ihr denn noch glauben, wenn sie drei- oder fünfmal ein Touristenvisum beantragt, obwohl sie in Wirklichkeit heiraten und hierbleiben will?

Warum lehnt die die Möglichkeit ab, einfach offen und ehrlich das zu beantragen, was man auch haben will?

Frag doch mal Deine Verlobte, welche der hier beschriebenen Möglichkeiten sie besser findet. Du hast ja gesagt, dass sie Deutsch gut versteht. Lest doch alles mal zusammen und besprecht das in Ruhe.
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Antwort #8 - 02.02.2009 um 21:19:53
 
Vielen Dank für reichhaltige Antworte.
Sie ist grade in Weissrussland, und wir telefonieren und besprechen diese jeden Abend. Aber die Ausgaben für Telefonrechnungen in Höhe von 400-600 € ist für mich schon ein Aufwand, weil für dieses Geld könnte Sie problemlos in Deutschland wohnen.

Diese Beitrittserklärung habe ich schon vor mir liegend. Nun die Frage wie schnell da ganze geht!

Ich dachte, dass es von Vorteil wäre in Deutschland gleich zu heiraten, weil dann wissen die Behörden zumindest, dass es keine Scheinehe ist! oder?

Wäre natürlich sehr gut, wenn die eine Visum nicht direkt 2-3 Tage vor dem Heirat bekommt sondern vor 2-3 Monaten. Aber wie ich es merke - is es unmöglich!

Mich interessiert nun, warum alles so schwierig wenn man nur gutes will. Wenn hier tausende Deutschland (Entschuldigung) mit Heirat veraschen und alles läuft nach Plan, aber in normalem Fall wie bei mir alles so unmöglich aussieht und mit viel Zeit verbunden ist!

Wenn ich nach Weissrussland fahre (ich bin Wehrpflichtig dort) gibts eventuell Probleme an der Grenze! Und wenn ich hier weg bin, dann kann niemand hier auf meine Leute aufpassen, und ich werde wirklich große Umsätze verlieren. Grade eben in diese Schwierige Zeiten.

Ich habe schon Einbürgerung angemeldet, jetzt warte ich halt auf Prüfungen. Ich weiss, dass wenn ich Deutscher wäre, wäre es gar kein Problem sowas durchzumachen!

Deswegen schreibe ich ja hier, eventuell weiß ich nicht alles und frage nach dem Rat!

Sorry für schlechtes Deutsch Smiley Ich habe halt fast nur mit Deutschrussen zu tuen Smiley
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Antwort #9 - 02.02.2009 um 21:59:04
 
romich schrieb am 02.02.2009 um 21:19:53:
Ich dachte, dass es von Vorteil wäre in Deutschland gleich zu heiraten, weil dann wissen die Behörden zumindest, dass es keine Scheinehe ist
Viele heiraten im Heimatland ihrer Frau. Eine Scheinehe wird trotzdem nicht unterstellt. Wo du heiratest ist somit egal.

romich schrieb am 02.02.2009 um 21:19:53:
Ich weiss, dass wenn ich Deutscher wäre, wäre es gar kein Problem sowas durchzumachen!
Das macht in deinem Fall keinen Unterschied, ob du Deutscher bist, oder Belarussi, da du sicherlich als Regelausnahme gesehen wirst . Einziger Unterschied ist eh sowieso nur, das bei einem Deutschen der Unterhalt nicht gesichert sein muss.

romich schrieb am 02.02.2009 um 21:19:53:
Wenn ich nach Weissrussland fahre (ich bin Wehrpflichtig dort) gibts eventuell Probleme an der Grenze!
An der Grenze, gibt es wohl keine Probleme. Die wissen nicht, ob du Wehrpflichtig bist oder nicht. IMHO musst du auch nicht, wenn du bei der Botschaft als im Ausland lebend gemeldet bist. Hast du einen PP Pass ? ( Fängt deine Passnummer mit PP oder mit KH an ?)

Wenn du nicht den PP Pass hast, kannst du das mit der Einbürgerung erstmal vergessen, da du dich ausbürgern lassen musst. Und zur Ausbürgerung ist eine Anmeldung bei der Botschaft nötig, die wahrscheinlich nicht möglich ist, ohne der Militärdienst geleistet zu haben. ( Vielleicht geht es auch mit Geld )

Du brauchst eine Bescheinigung für die Botschaft, über deinen Wehrdienst, sonst kein PP Pass -> keine Ausbürgerung und damit keine Einbürgerung.

Infos kannst du hier sehen :

http://www.belarus-botschaft.de/ru/index.htm

Ausbürgerung aus Belarus :

http://www.belarus-botschaft.de/ru/konsul_belgra_ru.htm

Anmelden bei der Botschaft :

http://www.belarus-botschaft.de/ru/konsul_pmz_ru.htm

Siehe Punkt 20

Anmeldung und neuer Pass und Ausbürgerung plus diverser Nebenkosten, die auf der Hompage nicht erwähnt werden, kosten dich für die Ausbürgerung ca. 1200 EU. ( Wenn du keinen PP Pass hast ) Plus evt. Geld für das freikaufen vom Militärdienst. ( Die fangen meist mit 12.000 - 15.000 EU an, lassen sich erfahrungsgemäß aber drücken )

Mein Tip nochmal : Flieg nach Belarus ( Ehefrau soll schon mal die nötigen Dokumente zusammen suchen ). Flüge gibt es schon ab 269 EU go and back , heirate in Belarus ( länger als 3 Tage brauchst du nicht, bei guter Planung vielleicht nur 1-2 Tage) Dann soll deine Frau einen Antrag auf FZV bei der Botschaft stellen, und wenn sie glück hat, und deine ABH mitspielt, kann sie in 4 Wochen das Visum haben. Außer zur Heirat, wirst du nicht benötigt. ( Also kein Verdienstausfall bei guter Planung !) Das ist die billigste und schnellste Lösung. IMHO



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