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FZV zum Kind (Gelesen: 14.406 mal)
rycon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.01.2009 um 09:49:00
 
Hallo zusammen,
bin neu hier und man hat mir empfohlen, mich an dieses forum zu wenden mit meiner sache.

zu meinem fall: ich bin deutscher staatsbürger, habe am 12.6.2008 auf den Philippinen geheiratet. Mein frau ist philipinische Staatsangehörige. Sie hat am 21.10.08 das A1-examen nicht bestanden. Das visum ( FZV zum Ehemann ) hatte sie bereits abgegeben. Gleichzeitig war meine Frau schwanger ( jetzt 8. Monat ). Ich hatte darum gebeten, bei meiner Frau einen Härtefall anzuerkennen,da sie schwanger nicht mehr quer durch manila fahren oder deutsch lernen kann. Das wurde angelehnt.

1.) wird das Visum automatisch umgeschrieben? Von FZV zu mir auf FZV zum deutschen Baby?
2.) Kann jemand bestätigen , das es möglich ist , innerhalb von 5 Werktagen einen deutschen Reisepass für das Baby zu bekommen?
3.) wie wahrscheinlich ist es, das auch jetzt keine Dokumentenprüfung bei meiner Frau gemacht wird? Wurde beim ersten ( erfolglosem ) Visum NICHT gemacht!

Danke im Vorraus

rycon
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 22.01.2009 um 10:32:16
 
Sie muss auf jeden Fall nach der Geburt zunächst die Staatsangehörigkeit des Kindes feststellen lassen, das Kind braucht einen Pass, und dann muss sie einen neuen Visumantrag stellen.
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petit_canard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.01.2009 um 10:56:29
 
Hi,

ein deutsches Kind hat das Recht, im Inland geboren zu werden, daher IST das Visum ohne Nachweis von Sprachkenntnissen zu erteilen - sofern an der dt. Staatsangehörigkeit des Kindes keine Zweifel bestehen, also die Abstammung des Kindes vom dt. Vater fest steht. Wie Manila das überprüft (Stichwort Dokumentenprüfung) - keine Ahnung. Dazu muss auch kein neuer Visumantrag gestellt werden. Die Botschaft hat von sich aus alle in Frage kommenden Erteilungsgrundlagen zu prüfen!

Sofern die dt. Staatsangehörigkeit nicht zweifelhaft ist, kann rein theoretisch innerhalb eines Tages ein Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland (gültig max 3 Tage) erteilt werden. Wie schnell Manila ist -> dort nachfragen. Eventuell muss vorher jedoch eine Namenserklärung abgegeben werden.

viele Grüße
petit_canard
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.01.2009 um 11:09:01
 
petit_canard schrieb am 22.01.2009 um 10:56:29:
ein deutsches Kind hat das Recht, im Inland geboren zu werden, daher IST das Visum ohne Nachweis von Sprachkenntnissen zu erteilen

Ab welchem Schwangerschaftsmonat wird denn das Visum in diesen Fällen nach den Vorschriften über die FZF zum Kind (also insbesondere ohne A1-Prüfung) erteilt?
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Mensch3o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 22.01.2009 um 11:21:11
 
Zitat:
Hallo zusammen,
bin neu hier und man hat mir empfohlen, mich an dieses forum zu wenden mit meiner sache.

zu meinem fall: ich bin deutscher staatsbürger, habe am 12.6.2008 auf den Philippinen geheiratet. Mein frau ist philipinische Staatsangehörige. Sie hat am 21.10.08 das A1-examen nicht bestanden. Das visum ( FZV zum Ehemann ) hatte sie bereits abgegeben. Gleichzeitig war meine Frau schwanger ( jetzt 8. Monat ). Ich hatte darum gebeten, bei meiner Frau einen Härtefall anzuerkennen,da sie schwanger nicht mehr quer durch manila fahren oder deutsch lernen kann. Das wurde angelehnt.

1.) wird das Visum automatisch umgeschrieben? Von FZV zu mir auf FZV zum deutschen Baby?
2.) Kann jemand bestätigen , das es möglich ist , innerhalb von 5 Werktagen einen deutschen Reisepass für das Baby zu bekommen?
3.) wie wahrscheinlich ist es, das auch jetzt keine Dokumentenprüfung bei meiner Frau gemacht wird? Wurde beim ersten ( erfolglosem ) Visum NICHT gemacht!

Danke im Vorraus

rycon

das sind wohl Fragen, die nur die Botschaft in Manila beantworten kann und dorthin solltest Du Dich auch wenden, alles andere ist lustiges Rätselraten.
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rycon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.01.2009 um 11:26:59
 
Genau das habe ich getan. ich habe keine Antowort erhalten, trotz mehrerer mails.

Den Aspekt, das ein deutsches kind das recht hat , hier geboren zu werden, finde ich sehr interessant. Aber ist das auch schonmal vorgekommen??
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Mensch3o
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 22.01.2009 um 11:52:19
 
Zitat:
Genau das habe ich getan. ich habe keine Antowort erhalten, trotz mehrerer mails.

Den Aspekt, das ein deutsches kind das recht hat , hier geboren zu werden, finde ich sehr interessant. Aber ist das auch schonmal vorgekommen??

natürlich kommt das immerwieder vor. Die Eltern müssen blos nachweisen, dass das Kind deutsch ist.
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Antwort #7 - 22.01.2009 um 12:07:16
 
Zitat:
Den Aspekt, das ein deutsches kind das recht hat , hier geboren zu werden, finde ich sehr interessant. Aber ist das auch schonmal vorgekommen?? 

Bei der fortgeschrittenen Schwangerschaft dürfte es wohl schon daran scheitern, daß die Fluggesellschaft eine Beförderung der Hochschwangeren ablehnt.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 22.01.2009 um 13:42:39
 
tapir schrieb am 22.01.2009 um 11:09:01:
Ab welchem Schwangerschaftsmonat wird denn das Visum in diesen Fällen nach den Vorschriften über die FZF zum Kind (also insbesondere ohne A1-Prüfung) erteilt?


5.-7. Monat ist in der Regel denkbar: vorher es noch zu unsicher, nachher gibt's keinen Flug mehr.

Muleta
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petit_canard
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Antwort #9 - 22.01.2009 um 15:03:26
 
Zitat:
Genau das habe ich getan. ich habe keine Antowort erhalten, trotz mehrerer mails.

Wenn du mehr als sechs Wochen lang gar keine Antwort (nicht mal eine Zwischennachricht oder eine Nachricht à la "Dritten ohne Vollmacht wird keine Auskunft gegeben) erhalten hast, würde ich mich an deiner Stelle an das Visareferat des AA wenden. Diese dürften dann auch recht schnell eine mail nach Manila schreiben, dass die inzwischen weit fortgeschrittene Schwangerschaft dazu führt, dass auf Sprachkenntnisse zu verzichten ist. ALLERDINGS eben erst, wenn die Abstammung vom dt. Vater ohne Zweifel feststeht, also ggf. noch durchzuführende Dokumentenprüfungen positiv ausgehen.

Zitat:
Den Aspekt, das ein deutsches kind das recht hat , hier geboren zu werden, finde ich sehr interessant. Aber ist das auch schonmal vorgekommen??


Ja. Ich selbst erhielt in einem vergleichbaren Fall vom Visareferat vor inzwischen mehr als einem Jahr die Weisung, auf Sprachkenntnisse zu verzichten.

viele Grüße
petit_canard
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rycon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 22.01.2009 um 22:35:02
 
Gibt es noch etwas, was ich tun kann, um meine frau schnell hier hin zu holen?
Ich mein, da wird wohl nicht mehr viel zu machen sein, da unsere Tochter Ende Februar geboren wird.

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Antwort #11 - 22.01.2009 um 23:04:33
 
Zitat:
Gibt es noch etwas, was ich tun kann, um meine frau schnell hier hin zu holen?
Ich mein, da wird wohl nicht mehr viel zu machen sein, da unsere Tochter Ende Februar geboren wird.


wenn Du einen Profi einschaltest und eine Fluggesellschaft findest, die in 1-2 Wochen noch einen Flug durchführt, dann ja. Sonst nein. Ohne Urkundenüberprüfung ist der Erfolg aber nicht 100% sichergestellt.

Muleta
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rycon
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 25.01.2009 um 09:11:26
 
Also wenn ich das richtig verstanden habe, braucht mein baby nach der geburt neben dem deutschen pass auch unbedingt einen philippinischen pass?
Hat damit schon jemand erfahrung? wie fange ich das an, wie lange dauert das und wieviel kostet das alles?

danke für jede antwort

rycon
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« Zuletzt geändert: 25.01.2009 um 12:24:25 von N/V »  
 
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Antwort #13 - 25.01.2009 um 13:28:01
 
Zitat:
Also wenn ich das richtig verstanden habe, braucht mein baby nach der geburt neben dem deutschen pass auch unbedingt einen philippinischen pass?
Hat damit schon jemand erfahrung? wie fange ich das an, wie lange dauert das und wieviel kostet das alles?

danke für jede antwort

rycon


Es wäre doch schön, wenn die ausländischen Mütter sich in ihrem Staatswesen mal schlau machen könnten und dies nicht alles vom fernen Deutschland aus geregelt werden muss.  Zwinkernd

Hier findest du einen Link über die requirements:

http://www.passport.com.ph/app/requirements/new.php

(BC, und MC of parents)

Als supporting documents bleibt ja nur das baptismal übrig, falls vorhanden. Alle anderen sind ja für ein Baby unsinnig.

Beantragt wird der Pass beim nächstgelegenen DFA.

hge
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« Zuletzt geändert: 25.01.2009 um 19:12:32 von hge2001 »  
 
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rycon
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Antwort #14 - 22.02.2009 um 11:58:06
 
Nur mal angenommen, das ich nur den deutschen Pass für mein Baby ( ist gestern auf den philippinen geboren  Laut lachend ) beantrage, müßte ich dann mit Schwierigkeiten bei der Ausreise rechnen?

Denn ich hab ja kein Visum für das Baby und es wird sich auch länger als 3 Monate auf den Philippinen aufhalten. Und es hat auch keinen Einreisestempel. Halt nur den deutschen Reisepass.
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