Auf
dieser Webseite (Blaues bitte klicken!) ist die Frage von
Blaise
, einem der Experten auch bei
i4a, mal sehr schön und ausführlich beantwortet worden.
Ich zitiere:
Zitat:… ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen ausländische Staatsangehörige, wenn sie in Deutschland heiraten wollen. Grundlage dafür ist § 1309 BGB.
In folgenden Staaten werden Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt:
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kenia, Kuba, Liechtenstein, Luxemburg, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tansania, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.
Die Ehefähigkeitszeugnisse werden von den jeweils zuständigen Heimatbehörden, teilweise auch den ausländischen Konsulaten in Deutschland, des ausländischen Verlobten ausgestellt.
In dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt die Heimatbehörde des Ausländers, dass einer Eheschließung des Staatsbürgers x mit der Person y nach dem Heimatrecht des ausstellenden Staates möglich ist.
Da in einigen Staaten auch für geschiedene Personen Ledigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden, besagt diese Bescheinigung meist, dass die Person zur Zeit (noch) nicht verheiratet ist.
Das Ehefähigkeitszeugnis hat also eine viel weitergehende Aussage wie die Ledigkeitsbescheinigung. Wenn ein Ausländer in Deutschland heiratet, dessen Heimatstaat keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen oder der kein Ehefähigkeitszeugnis vom Heimatstaat erhält, wird in Deutschland ein Befreiungsverfahren bei dem Präsidenten (das ist die Bezeichnung für die Verwaltung) des zuständigen Oberlandesgerichtes durchgeführt. Solche Verfahren dauern bei meinem OLG zwischen 7 und 14 Tagen. Erteilt das OLG keine Befreiung, ist eine Eheschließung in Deutschland nicht möglich.
Wenn Deutsche in einem der o.g. Staaten heiraten wollen, benötigen sie ein Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt am Wohnsitz. Dazu müssen dann auch Nachweise (Geburtsurkunde, Nachweis über Personenstand, evtl. Scheidungsurteile bzw. Bescheinigungen) des ausländischen Verlobten vorgelegt werden.
So, das war jetzt erst mal alles. Bei Wikipedia kann man sich natürlich auch über das Ehefähigkeitszeugnis informieren...
=schweitzer=