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efz_ledigenzeugnis (Gelesen: 1.795 mal)
oesterreich_afrika
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: oesterreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag efz_ledigenzeugnis
10.01.2009 um 20:28:50
 
hallo,kann mir jemand sagen was der unterschied

zwischen efz und ledigenzeignis ist?ersetzt ein

ledigenzeugnis das efz?kann man sich irgendwie vom efz

befreien lassen?hat vielleicht jemand in spanien

geheiratet,der kein efz bringen musste??wäre über alle

infos dankbar
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ralf9000
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Beiträge: 76
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.01.2009 um 07:43:53
 
oesterreich_afrika schrieb am 10.01.2009 um 20:28:50:
kann mir jemand sagen was der unterschied zwischen efz und ledigenzeignis ist?

Die Aussagen sind unterschiedlich: während ein Ledigenzeugnis zum Ausstellungsdatum die Ledigkeit einer Einzelperson bescheinigt, nennt das Ehefähigkeitszeugnis (EFZ) beide Personen und bringt zum Ausdruck, dass der ausstellende Staat nichts gegen eine Heirat zwischen den genannten beiden Personen hat. Hierzu hat Staat vor der Ausstellung natürlich einiges mehr bei beiden Partnern überprüft. I.a. ist der Umfang der zu prüfenden Dokumente genauso groß wie bei einer Heirat.
Während das Ledigenzeugnis schon am nächsten Tag nicht mehr aktuell sein braucht, ist der Staat, in dem man heiraten will, beim EFZ sicherer, dass zumindest bis zur Ungüligkeit des EFZ in dem ausstellenden Land (und den anderen Staaten die ein EFZ verlangen) nicht jemand anderes geheiratet werden kann oder ein anderes EFZ zu einem anderen Partner ausgestellt werden kann.

Grüße, Ralf.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 11.01.2009 um 17:42:15
 
Auf dieser Webseite (Blaues bitte klicken!) ist die Frage von
Blaise
, einem der Experten auch bei i4a, mal sehr schön und ausführlich beantwortet worden.

Ich zitiere:

Zitat:
… ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen ausländische Staatsangehörige, wenn sie in Deutschland heiraten wollen. Grundlage dafür ist § 1309 BGB.

In folgenden Staaten werden Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt:
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Japan, Kenia, Kuba, Liechtenstein, Luxemburg, Mosambik, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tansania, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn.

Die Ehefähigkeitszeugnisse werden von den jeweils zuständigen Heimatbehörden, teilweise auch den ausländischen Konsulaten in Deutschland, des ausländischen Verlobten ausgestellt.

In dem Ehefähigkeitszeugnis bestätigt die Heimatbehörde des Ausländers, dass einer Eheschließung des Staatsbürgers x mit der Person y nach dem Heimatrecht des ausstellenden Staates möglich ist.

Da in einigen Staaten auch für geschiedene Personen Ledigkeitsbescheinigungen ausgestellt werden, besagt diese Bescheinigung meist, dass die Person zur Zeit (noch) nicht verheiratet ist.

Das Ehefähigkeitszeugnis hat also eine viel weitergehende Aussage wie die Ledigkeitsbescheinigung. Wenn ein Ausländer in Deutschland heiratet, dessen Heimatstaat keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellen oder der kein Ehefähigkeitszeugnis vom Heimatstaat erhält, wird in Deutschland ein Befreiungsverfahren bei dem Präsidenten (das ist die Bezeichnung für die Verwaltung) des zuständigen Oberlandesgerichtes durchgeführt. Solche Verfahren dauern bei meinem OLG zwischen 7 und 14 Tagen. Erteilt das OLG keine Befreiung, ist eine Eheschließung in Deutschland nicht möglich.

Wenn Deutsche in einem der o.g. Staaten heiraten wollen, benötigen sie ein Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt am Wohnsitz. Dazu müssen dann auch Nachweise (Geburtsurkunde, Nachweis über Personenstand, evtl. Scheidungsurteile bzw. Bescheinigungen) des ausländischen Verlobten vorgelegt werden.

So, das war jetzt erst mal alles. Bei Wikipedia kann man sich natürlich auch über das Ehefähigkeitszeugnis informieren...


=schweitzer=
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