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unentgeltliche "Arbeit" bei Freunden (Gelesen: 3.111 mal)
stefo
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Beiträge: 251
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag unentgeltliche "Arbeit" bei Freunden
09.01.2009 um 21:59:30
 
Kann mir jemand sagen, wo in etwa die Grenze verläuft zwischen Helfen bei Freunden und Schwarzarbeit?

Der Hintergrund:
Mein (nicht EU) Ehemann kommt ab Montag für 3 Monate nach Deutschland. Gute Freunde von uns renovieren gerade, z.T. in Eigenarbeit, ein Haus, und freuen sich natürlich über Hilfe beim Ausmisten, Streichen, Böden schleifen und schließlich beim Umzug, eben all diese Dinge, die man selbst erledigen kann. Ich habe selbst dort auch schon mitgeholfen, und wenn mein Mann hier ist, würde er natürlich auch gerne mit anpacken - völlig unentgeltlich, versteht sich.

Ist das bereits Arbeit oder ist das legale Hilfe unter Freunden? Möchte nicht, dass mein Mann während seines Besuches irgendwelche Schwierigkeiten bekommt, die später bei der FZF hinderlich sein könnten.

Danke

P.S. Habe selbst gerade mal ein bisschen "gegooglt" und es scheint, als sei es, wenn unentgeltlich, sowieso keine Schwarzarbeit. Ist aber natürlich schwer nachzuweisen, dass er kein Geld dafür bekommt.
Wenn wir aber, im Fall einer tatsächlichen Kontrolle (sei es, dass "nette" neue Nachbarn "Verdächtiges" wahrzunehmen glauben) glaubhaft machen können, dass wir in einem engen persönlichen Verhältnis zu den "Bauherren" stehen, sollte das doch o.k. sein, oder?
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« Zuletzt geändert: 09.01.2009 um 22:10:14 von stefo »  
 
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schweitzer
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Beiträge: 9.269

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 11.01.2009 um 17:31:46
 
Hallo stefo,

ich denke in der Tat, dass Du das entspannt sehe kannst. Lies mal auf
dieser Webseite
nach. (Blaues bitte klicken) - ich zitiere die Kernpassage:

Zitat:
Keine Schwarzarbeit sind Gefälligkeitsleistungen, die unentgeltlich auf Grund von persönlichem Entgegenkommen erbracht werden. Ebenso wenig Schwarzarbeit ist Nachbarschaftshilfe, eine unentgeltliche gegenseitige Unterstützung innerhalb der Nachbarschaft, der Familie, eines Vereins oder einer örtlichen Gesellschaft.


=schweitzer=
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uiffi
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Stendal, Sachsen-Anhalt, Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.02.2009 um 10:32:38
 
also wo genau hat der nichtEU-Ausländer hier Nachbarschaft, Familie, einen Verein oder eine örtlichen Gesellschaft?

Ich würde das mal nicht so stehen lassen. Weiterhin muss der Ausländer bei einem Ausbauprojekt auch über die entsprechenden Berufsgenossenschaft gemeldet sein. Der ZOLL kennt da keine Gnade, denn diese Konstellation hier wird allzugern genutzt, um der Schwarzarbeit ein legales Gesicht zu geben.

Solange der Bauherr also nicht zur Familie des Ausländers gehört (und ein "angeblicher" Freund aus dem Ausland gehört definitiv nicht zur "Familie") kann es sehr wohl Probleme geben, spätestens wenn sich ein örtlich ansässiges Unternehmen umgangen fühlt.
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